Tax and Legal UPDATE KW 47

Neueinstellungen im Internet

VAT Update Dezember 2021
Web Seminar am 03.12.2021

Doch noch Änderungen bei den Verrechnungspreisen
BDO Website
, aktualisierte Insights, deutsch - englisch

Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken - Update
BDO Website
, Insight

Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung – steuerliche Aspekte
BDO Website
, Insight zu den steuerlichen Änderungen,
BDO Legal Website, Insight zu den klima- und energiepolitischen Aspekten

Entwurf des Koalitionsvertrags vom 24.11.2021

Gesetzgebung

Grundsteuer – Bayrisches Flächenmodell
Bayrisches Staatsministerium, Pressemitteilung vom 24.11.2021

Am 23.11.2021 verabschiedete der bayrische Landtag das neue Grundsteuergesetz. Die Ermittlung der Grundsteuer wird ab 2025 ausschließlich an den physischen Größen Grundstücks- und Gebäudefläche sowie der Nutzung der Flächen ausgerichtet (sog. Flächenmodell).

EU-Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Bundesrat, EU-Verordnung, 26.11.2021 (Link Bundesrat)

Reform der Immobilienbesteuerung – Aufhebung des § 23 EStG?
Handelsblatt, Bericht vom 17.11.2021 zu den Vorschlägen des ifo-Instituts vom 17.11.2021

Dem Vernehmen nach soll im Rahmen eines Entwurfs des Jahressteuergesetzes 2022 die gewünschte Verbreiterung der Besteuerungsgrundlagen auch dadurch erreicht werden, dass die sog. Spekulationsfristen nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG, wonach Grundstücksveräußerungsgewinne steuerfrei sind, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen, rückwirkend abgeschafft werden, mit der Folge, dass der Veräußerungsgewinn zeitlich unbegrenzt in voller Höhe der Besteuerung unterläge.

Leider konnten wir den im Raume stehenden Gesetzentwurf bislang nicht einsehen und auch keine weiteren Informationen dazu sammeln. Der Entwurf des Koalitionsvertrags enthält insoweit keine Aussagen.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

EuGH-Vorlage zur Turnierteilnahme mit fremden Pferden
BFH, EuGH-Vorlage vom 27.07.2021, V R 40/20

Zur Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) in der Auslegung durch das EuGH-Urteil Bastova:

Erbringt der Inhaber eines Ausbildungsstalls für Turnierpferde an den Pferdeeigentümer eine einheitliche Leistung, die aus Unterbringung, Training und Turnierteilnahme von Pferden besteht, auch insoweit gegen Entgelt, als der Pferdeeigentümer diese Leistung durch hälftige Abtretung des ihm bei einer erfolgreichen Turnierteilnahme zustehenden Anspruchs auf Preisgeld vergütet?

Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen
BFH, Urteil vom 01.09.2021, III R 20/19

Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG erfasst nur die Gewinne, die aus dem Betrieb der jeweiligen Einrichtung selbst erzielt werden. Übt der Träger der Einrichtung daneben Tätigkeiten aus, die nicht vom Zweck der Steuerprivilegierung gedeckt sind, unterfällt der daraus erzielte Gewinn der Gewerbesteuer.

Die Annahme einer nicht von der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG erfassten Tätigkeit setzt nicht voraus, dass die Tätigkeit die Voraussetzungen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i.S. des § 14 S. 1 AO erfüllt, den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung verlässt oder besondere organisatorische Vorkehrungen erfordert. Es genügt, dass der Tätigkeit trennbare Erträge zugeordnet werden können.

Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG nicht durch Erhalt der EEG-Einspeisevergütung ausgeschlossen
BFH, Urteil vom 30.06.2021, VII R 1/19 (NV)

Erzeugt ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen in einer Anlage mit einer elektrischen Nennleistung unter 2 MW Strom und liefert es diesen an Letztverbraucher, die den Strom in räumlichem Zusammenhang zu der Anlage entnehmen, ist der entnommene Strom gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG steuerfrei, auch wenn das Energieversorgungsunternehmen für die geleistete Strommenge die Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten hat.

Keine Begünstigung von Kraftstrom nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG
BFH, Beschluss vom 02.09.2021, VII R 19/19 (NV)

Die Steuerentlastung nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG setzt neben der Herstellung einer begünstigten Ware auch den Einsatz des Stroms zum Trocknen, Brennen, Schmelzen, Erwärmen, Warmhalten, Entspannen, Tempern oder Sintern voraus.

Der Verbrauch von Strom zum Antrieb von Ventilatoren (sog. Kraftstrom) ist nicht nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG begünstigt.

Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
BFH, Urteil vom 12.07.2021, VI R 3/19 (NV)

Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft, die die Gesellschaft ihrem beherrschenden Gesellschafter schuldet und die sich bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft ausgewirkt haben, bereits bei Fälligkeit zu (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben.

Fehlen im Anstellungsvertrag Regelungen zur Fälligkeit des Tantiemeanspruchs oder ist dort nur eine Ermächtigung zur freien Bestimmung des Fälligkeitszeitpunkts enthalten, kann der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gleichwohl wirtschaftlich bereits im Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses über seinen Tantiemeanspruch verfügen, der damit zu diesem Zeitpunkt zugeflossen ist.

Anrechnung einer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens
BFH, Beschluss vom 21.09.2021, VII R 9/18 (NV)

Voraussetzung für einen Anspruch auf Rückerstattung von Vorauszahlungen ist, dass die Jahressteuer niedriger ist als die Summe der - an das FA abgeführten - Vorauszahlungen. Zu diesen Vorauszahlungen gehört auch eine Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV.

Nach Festsetzung der Jahressteuer kommt die Erstattung einer solchen Sondervorauszahlung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 AO nur dann in Betracht, soweit die Sondervorauszahlung nicht zur Tilgung der Jahressteuer benötigt wird. Auf § 48 Abs. 4 UStDV kann der Erstattungsanspruch nach Festsetzung der Jahressteuer nicht mehr gestützt werden.

Diese Grundsätze gelten auch im Fall der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens.

Rechtsprechung – privater Bereich

Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb
BFH, Urteil vom 06.05.2021, II R 46/19

Erwirbt ein Steuerpflichtiger von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbst genutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim steuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist.

Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht entgegen, wenn der Erwerber den Baufortschritt angemessen fördert.

Erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers
BFH, Urteil vom 02.09.2021, VI R 25/19 (NV)

Der Betriebshof ist keine erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers, wenn er dort lediglich die Ansage der Tourenleitung abhört, das Tourenbuch, Fahrzeugpapiere und -schlüssel abholt sowie die Fahrzeugbeleuchtung kontrolliert.

Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last
BFH, Urteil vom 15.07.2021, II R 26/19

Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten.

Der Kapitalwert von lebenslänglichen Leistungen wird mit dem bei Bedingungseintritt geltenden Vervielfältiger berechnet.

Eine Abzinsung der aufschiebend bedingten Last für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet nicht statt.

Finanzverwaltung

Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Frankreich) Grenzgebiet nach Artikel 13 Abs. 5 DBA-Frankreich
BMF, Schreiben vom 16.11.2021, Gz. IV B 3 - S 1301-FRA/19/10019 :005

Das Schreiben enthält die aktualisierten Übersichten der zum Grenzgebiet zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden.

Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2022
BMF, Schreiben vom 19.11.2021 Gz. IV C 3 - S 2221/20/10002 :003

Zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind die geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufzuteilen.

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
BMF, Schreiben vom 01.11.2021 Gz. IV A 3 - S 0062/21/10002 :001

Corona-Krise

Weiterführung der Corona-Wirtschaftshilfen, Fristverlängerungen, KUG
MPK, Beschluss vom 18.11.2021, BMWi, Pressemitteilung vom 24.11.2021,
DStV Mitteilung vom 24.11.2021

Für Unternehmen wird das bewährte und aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders betroffen sind, werden erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich sollen die Zugangsvoraussetzungen an die Überbrückungshilfe III Plus angelehnt sein. Ein aktueller FAQ zur Überbrückungshilfe IV liegt derzeit noch nicht vor.

Die gleichzeitig angekündigten Fristverlängerungen sollen für die Antragstellung der Überbrückungshilfe III Plus den 31.03.2022 und für die Einreichung der Schlussrechnung der bisherigen Hilfsprogramme den 31.12.2022 als Stichtag vorsehen.

Die Regelungen zur Kurzarbeit werden ebenfalls um drei Monate bis zum 31.03.2022 verlängert.

Überbrückungshilfe III Plus – Anträge mit Fördervolumen von mehr als 12 Mio. Euro
BMWi, FAQ Überbrückungshilfe III Plus

Der FAQ wurde in Abschnitt 2.13 dahingehend entschärft, dass bei Darlehen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter hinsichtlich der Verbote von Gewährung und Zinszahlungen etc. nunmehr Ausnahmen bei Cash-Pools in verbundenen Unternehmen möglich sind.

 

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