Tax and Legal UPDATE KW 49

Neueinstellungen im Internet

Insights zu aktuellen nationalen Entwicklungen, BDO Website
Schenkungen: Abziehbarkeit von Zahlungen an beeinträchtigte Nacherben
Teilabzugsverbot für Kosten eines Konzernabschlusses
Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen im Konzern nach ausländischem Recht
Widerruf der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Grundstücksverkäufen
Verwertung von Markenrechten und Internetdomains als gewerbliche Tätigkeit

Koalitionsvertrag – Was plant die neue Regierung im Gesundheitswesen?
BDO Legal, Insight

BDO Transfer Pricing News Issue 37 - December 2021*
BDO International,
Tax Newsletter Microsite

Gesetzgebung

Neue Vorschriften über Mehrwertsteuersätze
Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 07.12.2021

Durch die vorgesehenen Anpassungen bei den Mehrwertsteuersätzen soll den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität in Bezug auf die anwendbaren Steuersätze zugestanden werden. Angeregt wird u.a. eine Aktualisierung des Verzeichnisses betreffend die ermäßigten Mehrwertsteuersätze mit Schwerpunkt auf die EU-Prioritäten in den Bereichen Umwelt, Digitalisierung und Gesundheit. Die Vorschläge werden nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation über den endgültigen Text vorgelegt.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatzsteuersatz
BFH, Urteil vom 26.08.2021, V R 5/19

Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und Information über Versicherungen vor.

Individuelle Verbraucherberatung gegen Entgelt kann im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs nach § 65 AO erfolgen.

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist - entgegen der Verwaltungsauffassung in Abschn. 12.9 Abs. 9 UStAE - bei allgemeinen Zweckbetrieben (§ 65 AO) nur unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 3 Alternative 1 UStG anwendbar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).

USt-Organschaft zwischen Einmann-GmbH & Co. KG und Komplementär-GmbH?
FG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2020, 1 K 347/19 U

Zumindest in der Konstellation im Urteilsfall lehnt das FG eine USt-Organschaft innerhalb einer Ein-Mann-Gmb&Co.KG hinsichtlich Zahlungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages ab, mit dem der Anspruch der GmbH auf Kostenersatz für ihre Geschäftsführertätigkeit ausdrücklich geregelt wurde. Die nötigen Voraussetzungen der finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Eingliederung waren nicht gegeben.

Rechtsprechung – privater Bereich

Kein Korrespondenzprinzip zwischen Sozialrecht und Steuerrecht bei Fortbildungsaufwendungen
BFH, Beschluss vom 31.01.2019, VI B 8/18 (NV)

Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung und Mehraufwendungen für Verpflegung in Anlehnung an die dafür in §§ 81 ff. SGB III geregelten Sozialleistungen zum Abzug zuzulassen.

Die Rechtsordnung kennt kein allgemeines Korrespondenzprinzip, wonach staatliche Sozialleistungen für Aufwendungen, die nicht zur Befriedigung des existenznotwendigen Bedarfs dienen, bei Steuerpflichtigen, die vergleichbare Aufwendungen tragen, aber keinen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen haben, den Maßstab für die Höhe der steuermindernd zu berücksichtigenden Werbungskosten bzw. Sonderausgaben bilden.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Hinterziehungszinsen bei verkürzten Einkommensteuervorauszahlungen neben hinterzogener Jahreseinkommensteuer
BFH, Urteil vom 28.09.2021, VIII R 18/18

Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen neben der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Jahreseinkommensteuer desjenigen Veranlagungszeitraums, für den die Vorauszahlungen zu leisten gewesen wären, bewirkt keine Doppelverzinsung desselben Steueranspruchs, wenn sich die den Festsetzungen zugrunde liegenden Zinsläufe nicht überschneiden.

Für den (bedingten) Vorsatz, durch die Nichtangabe von Einkünften in der Jahressteuererklärung eines Vorjahres auch Einkommensteuervorauszahlungen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO zu hinterziehen, ist grundsätzlich erforderlich, dass gegenüber dem Steuerpflichtigen regelmäßig Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt werden und ihm bekannt ist, dass Einkünfte, die in der Einkommensteuererklärung für einen früheren Veranlagungszeitraum nicht angegeben werden, auch für die Festsetzung der Vorauszahlungen nicht berücksichtigt werden. Die sichere Kenntnis, in welcher Höhe künftige Einkommensteuervorauszahlungen verkürzt werden, wenn in der Jahressteuererklärung eines Vorjahres Einkünfte nicht angegeben werden, ist für die Annahme des Vorsatzes nicht erforderlich.

Finanzverwaltung

Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG
BMF, Schreiben vom  10.12.2021 Gz. III C 3 - S 7146/20/10001 :005

Die Finanzverwaltung ändert den UStAE im Hinblick auf die mit § 6b UStG Ende 2019 eingeführte Vereinfachungsregelung für Lieferungen in Warenlager zu Abrufzwecken im Gemeinschaftsgebiet (Konsignationslagerregelung).

Umsatzsteuer; Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
BMF, Schreiben vom  Gz. III C 3 - S 7155-a/19/10001 :003

Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der im Inland ansässigen Luftfahrtunternehmen, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betrieben (Stand: 01.01.2022), veröffentlicht.

Corona-Krise

Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen
BMF, Schreiben vom 07.12.2021, Gz. IV A 3 - S 0336/20/10001 :045

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden.

Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur weiteren Berücksichtigung des Coronavirus
Gleich lautende Erlasse der Länder vom 09.12.2021

DBA Deutschland-Luxemburg: Besteuerung von Grenzpendlern
BMF, Schreiben vom 06.12.2021, Gz. IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :003

Die Verständigungsvereinbarung vom 07.10.2020 wird im Hinblick auf die Pandemielage bis zum 31.03.2022 verlängert.

Behandlung von Leistungen nach § 4 Nr. 18 UStG
BMF, Schreiben vom 03.12.2021, Gz. III C 3 - S 7130/20/10005

Die Billigkeitsregelung für Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden, wird bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2022 verlängert.

Ampelkoalition stellt Erörterungen zur Fristenballung in Aussicht
DStV, Pressemitteilung vom 09.12.2021

Der Deutsche Steuerberaterverband setzte sich für eine erneute Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022 und für einen Verzicht auf die Ordnungsgeldverfahren bei Jahresabschlüssen 2020 bis Ende Mai 2022 ein. Der Bundestag beriet bereits über den Antrag und überwies diesen zum Finanzausschuss. Dessen konstituierende Sitzung wird voraussichtlich im Januar 2022 erfolgen.

Sonstiges

Erleichterungen in Betriebsprüfungen bei vorhandenem TCMS
BStBK, Vorschläge vom 01.12.2021 zu einem entsprechenden Antragsverfahren

Die BStBK unterbreitet dem BMF einen Vorschlag für ein freiwilliges Antragsverfahren zum Erhalt von Erleichterungen in Betriebsprüfungen, der zu einer erheblichen Verbesserung des Status Quo im Hinblick auf die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen beitragen kann. Dieser sieht als wesentliche Antragsvoraussetzung die Implementierung eines wirksamen und angemessenen Tax Compliance Management Systems (TCMS) vor.