Tax and Legal UPDATE KW 02

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Verlängerung der Antragsfristen für Corona-Hilfeprogramme
BMWi/BMF, FAQ November-Dezemberhilfe, Ziff. 3.7
BMWi/BMF, FAQ Überbrückungshilfe II, Ziff. 3.5

Für die November- und Dezemberhilfe wurde die Antragsfrist bis zum 30. April 2021, für die Überbrückungshilfe II bis zum 31. März 2021 verlängert.

Höchstgrenzen der "Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020"
BStBK, Factsheet, 14.01.2020

Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den VZ 2019
Bundestag, Gesetzentwurf vom 12.01.2021, Ds. 19/25795;
Bundestag, Mitteilung vom 14.01.2020 über die Plenardebatte

Die Regierungskoalition plant, die Steuererklärungsfrist für den VZ 2019 für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, bis zum 31.08.2021 zu verlängern. Daneben ist geplant, die – regulär fünfzehnmonatige – zinsfreie Karenzzeit des § 233a Abs. 2 S. 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 ebenfalls um sechs Monate, also bis zum 30.09.2021, zu verlängern.

Rücklage für Ersatzbeschaffung – Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen
BMF, Schreiben vom 13.01.2021, Gz. IV C 6 -S 2138/19/10002 :003

Die in R 6.6 EStR geregelten Fristen verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn die genannten Fristen ansonsten in einem nach dem 29.02.2020 und vor dem 01.01.2021 endenden Wirtschaftsjahr ablaufen würden.

Erholungsurlaub und Kurzarbeitergeld – Ablauf der Sonderregelung 2020
Bundesagentur für Arbeit, FAQ („Was ist mit dem Urlaub meiner Beschäftigten?“)

Für das Jahr 2020 war die Regelung des § 96 (4) S. 2 Nr. 2 SGB III aufgehoben, wonach zur Vermeidung von Kurzarbeit Erholungsurlaub einzubringen ist, wenn Wünsche des Arbeitnehmers nicht entgegenstehen. Die Agentur für Arbeit stellt klar, dass diese Sonderregelung am 31.12.2020 ausgelaufen ist und somit neben dem Resturlaub des Vorjahres auch laufender, nicht verplanter Jahresurlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit zu verwenden ist.

Offenlegung von Rechnungsunterlagen 2019
Bundesamt für Justiz, Online-Mitteilung

Das Bundesamt für Justiz wird gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2019 am 31.12.2020 endet, vor dem 01.03.2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten.

Neueinstellungen im Internet

Reform des Gemeinnützigkeitsrecht und Rechtsänderungen für steuerbegünstigte Körperschaften
Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft – News@bdo 1/2020

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise
BFH, Urteile vom 10.12.2019, I R 58/17 und I R 9/17 (NV)

Der Begriff der "Verpachtung" in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus.

Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat.

Erweiterte Kürzung bei Mitvermietung eines zur Nutzung einer Dienstbarkeit angemieteten Gebäudeteils
BFH, Urteil vom 22.10.2020, IV R 4/19

Die An- und Weitervermietung fremden Grundbesitzes neben der Überlassung eigenen Grundbesitzes verstößt nicht gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG, wenn sie zwingend notwendiger Teil der wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Überlassung des eigenen Grundbesitzes ist und nur einen geringfügigen Umfang hat.

Ein Untererbbaurecht einschließlich des vom Untererbbauberechtigten errichteten Gebäudes ist "eigener Grundbesitz" des Untererbbauberechtigten i.S. des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG.

Ist an einem Grundstück eine Grunddienstbarkeit bestellt, ist die Dienstbarkeit für Zwecke des § 9 Nr. 1 GewStG dem Grundbesitz zuzuordnen, zu dem das herrschende Grundstück gehört.

Finanzielle Eingliederung bei körperschaftsteuerlicher Organschaft und nach Satzung erforderlicher qualifizierter Stimmenmehrheit
FG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2020, 6 K 3291/19

Sind Beschlüsse der Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von 91 % der Stimmen zu fassen, scheidet eine finanzielle Eingliederung und damit eine Organschaft aus, wenn der Gesellschafter nur zu ca. 80 % an der Tochtergesellschaft beteiligt ist. Denn dann kann die "Organträgerin" ihren Willen nicht alleine durchsetzen, weil sie nicht über die in der Satzung der "Organgesellschaft" geforderte qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügt.

Rechtsprechung – privater Bereich

Grunderwerbsteuerbefreiung und Schenkungsauflage - Grenzen der Steuerbefreiung durch Zusammenschau
BFH, Urteil vom 25.08.2020, II R 30/18

Wendet ein Schenker ein Grundstück zunächst einem Erstbeschenkten zu, mit der Auflage, das Grundstück an einen Dritten zu übertragen, sind beide Rechtsgeschäfte schenkungsteuerrechtlich selbständig zu beurteilen.

Die Zusammenschau von Befreiungsvorschriften auf Grundlage fiktiver Gestaltungen findet nicht statt.

Ferienhaus ohne Telefon-, Internet- und Fernsehanschluss als Wohnung
BFH, Urteil vom 26.08.2020, II R 39/18 (NV)

Ein ganzjährig nutzbares Ferienhaus, in dem sich Nutzer lediglich vorübergehend zu Erholungszwecken aufhalten, kann eine Wohnung i.S. des § 5 Abs. 2 GrStG sein. Der Wohnungsbegriff setzt nicht voraus, dass die Räume zum dauernden Aufenthalt bestimmt sind oder dauernd genutzt werden.

Eine Wohnung kann auch dann vorliegen, wenn sie weder über Anschlüsse für Telefon, Internet und Fernsehen noch über einen Briefkasten verfügt. Diese Ausstattungsmerkmale gehören nicht zu den für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Einrichtungen.

ErbSt - Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim führt zum Wegfall der Steuerbefreiung
FG Münster, Urteil vom 10.12.2020, 3 K 420/20 Erb, Rev. zugelassen

Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt.

Finanzverwaltung

USt: Unberechtigter Steuerausweis
BMF, Schreiben vom 11.01.2021, Gz. III C 2 -S 7283/19/10001 :001

§ 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraussetzt, dass die erteilte Rechnung alle in § 14 Abs. 4 S. 1 UStG aufgezählten Merkmale aufweist. Die Anforderungen an einen unberechtigten Steuerausweis erfüllt eine Rechnung schon dann, wenn sie den Rechnungsaussteller, Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ausweist. Der UStAE Abschnitte 14.c 1 und 14c.2 werden entsprechend geändert.

Brexit

Änderungen bei Zoll und Sozialversicherungsrecht
Website der BDO, PressemitteilungPress release

The EU-UK Trade Agreement Explained
EU-Commission, Präsentation