Tax and Legal UPDATE KW 09

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Neue FAQ zu Beihilferegelungen

Das BMWi ergänzte am 03.03.2021 die FAQ zu den Beihilferegelungen für alle Programme.

Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen
BMWi, Pressemitteilung vom 03.03.2021

Seit dem 03.03.2021 können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen, denn die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von EUR 750 Mio. entfällt. Dies gilt insbesondere für Unternehmen des Einzelhandels, Veranstaltungs- und Kulturbranche, Hotellerie, Reisebranche, Gastronomie oder Pyrotechnikbranche, die von behördlichen Schließung betroffen waren.

Erweiterte November- und Dezemberhilfe
BMWi, Mitteilung vom 27.02.2021

Seit dem 01.03.2021 können Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf von mehr als EUR zwei Mio. Wirtschaftshilfen im Rahmen der (erweiterten) November- und Dezemberhilfe beantragen. Zudem können damit nicht nur Verluste geltend gemacht, sondern auch entgangene Gewinne berücksichtigt werden. Änderungsanträge zum vollständigen Ausschöpfen oder dem Wechsel von Beihilferahmen sind möglich.
Hinweis: aus Ziff. 4.9 des FAQ zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ ergibt sich des Weiteren, dass auch ein Einbezug der Lockdown-Monate im Frühjahr möglich ist. Weitere Kriterien sind aber zu beachten.

Corona-Hilfen des Bundes
hib, Mitteilung vom 01.03.2021

Die Bundesregierung sieht die Regelungen der November- und Dezemberhilfe sowie der Überbrückungshilfen I und II als sachgerecht an und plant keine rückwirkenden Anpassungen. Eine Verlängerung der außerordentlichen Wirtschaftshilfen von November und Dezember sei nicht vertretbar, die zentrale Wirtschaftshilfe des Bundes soll die Überbrückungshilfe III werden. Um Unternehmen, die aufgrund von noch nicht ausgezahlten Hilfen zahlungsunfähig werden, zu unterstützen, habe die Bundesregierung die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.04.2021 verlängert.

Anträge für Oktoberhilfen in Bayern möglich
BayStMWi, Mitteilung vom 25.02.2021

Verlängerung der Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen des Geschäftsjahres 2019
Bundesamt für Justiz, Mitteilung

Gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2019 am 31.12.2020 endet, werden die Behörden vor dem 06.04.2021 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten.

Neueinstellungen im Internet

Erlass der Grundsteuer bei Ertragsminderung: Antrag bis Ende März erforderlich
BDO Website, Insight

Alt-EAVs mit statischer Verlustübernahmeregelung sind zu ändern
BDO Website, Insight

Gesetzgebung

German VAT reclaim procedure & Brexit
BDO Website – Insight

For VAT amounts incurred after 31 December 2020, the VAT reclaims must be applied for directly with the German Federal Central Tax Office (BZSt) and no longer through the British tax authorities.

This means, if an entrepreneur from the UK seeks refund of German VAT, his application must be submitted directly to the BZSt. VAT reclaim applications are to be submitted electronically via the BZSt online portal (BOP) and by post. A one-time registration is required before you are able to submit an application electronically.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Freibetrag bei unterjähriger Begründung einer GmbH & atypisch Still
BFH, Urteil vom 15.07.2020, III R 68/18

Nimmt eine GmbH im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter auf, so ist der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften geltende Freibetrag von EUR 24.500  in dem an die GmbH als Geschäftsherrn zu adressierenden, die GmbH & atypisch Still betreffenden Gewerbesteuermessbescheid zu berücksichtigen.

Der GmbH selbst steht der Freibetrag nicht zu; der aufgrund des von ihr vor der Aufnahme des stillen Gesellschafters erzielten Gewinns ermittelte Gewerbeertrag ist daher nicht zu kürzen.

Vorsteuerabzug bei geänderter Verwendungsabsicht für ein noch zu erstellendes gemischt genutztes Gebäude
BFH, Beschluss vom 10.02.2021, XI B 24/20 (NV)

Die in einem nachfolgenden Besteuerungszeitraum erstmals gefasste und dokumentierte Absicht, weitere Flächen eines noch zu erstellenden gemischt genutzten Gebäudes unternehmerisch zu nutzen, betrifft das im jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbezugs im Umfang der vormals getroffenen und dokumentierten Zuordnungsentscheidung entstandene Recht, Vorsteuer abzuziehen, nicht. Dem stehen weder das EuGH-Urteil Gmina Ryjewo vom 25.07.2018 - C-140/17 entgegen noch die die Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts betreffenden BFH-Beschlüsse vom 18.09.2019 - XI R 3/19  und vom 18.09.2019 - XI R 7/19.

Rechtsprechung – privater Bereich

Kindergeld; Einheit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
BFH, Urteil vom 09.09.2020, III R 10/19 (NV), teilw. inhaltsgleich mit Urteil vom 11.12.2018 - III R 26/18

Nicht jede von der Konzeption oder der Prüfungsordnung des zweiten Ausbildungsabschnitts als Ausbildungs- oder Prüfungsvoraussetzung geforderte Berufstätigkeit lässt den notwendigen Zusammenhang zwischen den Ausbildungsabschnitten entfallen. Eine solche Zäsur ist dann nicht anzunehmen, wenn die geforderten berufspraktischen Erfahrungen auch durch eine Berufsausbildung erworben werden konnten und diese in engem zeitlichen Zusammenhang zum zweiten Ausbildungsabschnitt absolviert worden war.

Verlust aus der Veräußerung von Aktien
BFH, Urteil vom 29.09.2020, VIII R 9/17

Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (Anschluss an BFH-Urteil vom 12.06.2018 - VIII R 32/16).

Die Veräußerung wertloser Aktien stellt grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, selbst wenn sich der Verkäufer verpflichtet, vom Käufer wertlose Aktien zu kaufen.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten
BFH, Beschluss vom 12.01.2021, II B 61/19 (NV)

An der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Feststellung eines Grundbesitzwerts bestehen bis zur Vorlage eines Sachverständigengutachtens beim FA zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts keine ernstlichen Zweifel, selbst wenn bereits vorher schlüssige Erwägungen, die für einen niedrigeren gemeinen Wert sprechen, vorgebracht wurden.

Finanzverwaltung

Nachweis der Behinderung, bei einem Grad der Behinderung weniger als 50, aber mindestens 20
BMF, Schreiben vom 01.03.2021, Gz. IV C 8 -S 2286/19/10002

Den Nachweis einer Behinderung hat der Steuerpflichtige nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStDV zu erbringen. Der Nachweis kann alternativ durch den Rentenbescheid oder durch die anderen laufenden Bezüge nachweisenden Bescheide erbracht werden.

Sonstiges

Aktuelle Diskussionen über Steuerreformen
Umfrage zur Analyse der steuerlichen Lasten der deutschen Unternehmen Sonderforschungsreich TRR 266 Accounting for Transparency

Im Rahmen von durch die Corona-Pandemie befeuern Diskussionen über Steuerreformen wird auf die Bedürfnisse von Unternehmen oftmals nicht ausreichend eingegangen. Fundierte Analysen sind daher wichtig, um die Situation der Unternehmen zu berücksichtigen.

Bitte helfen Sie daher dem Team von Professoren der Universität Paderborn, der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin, indem Sie Ihre Einschätzungen und Erfahrungen zu Steuerbelastungen sowie steuerlichen Verwaltungskosten kommunizieren. Ihre Stimmen aus der Praxis sind wichtig, um fundierte Analysen durchführen und einen Reformbedarf identifizieren zu können.

Eine Teilnahme an der Befragung ist bis zum 15. März 2021 möglich, sie erfolgt selbstverständlich anonym und nimmt nur circa 15 Minuten in Anspruch. Sie können den Link auch gerne an für solche Dinge offenen Kontakte weiterleiten. Vielen Dank.