Tax and Legal UPDATE KW 12

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

KfW-Sonderprogramme bis Jahresende verlängert – Kredithöchstbeträge werden angehoben
BMF, Pressemitteilung vom 25.03.2021

Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW-Sonderprogramm bis zum 31.12.2021 und erhöhen zum 01.04.2021 die Kreditobergrenzen.

Corona-Arbeitsschutzverordnung – aktualisierte Informationen
BRAK, Mitteilung vom 24.03.2021

Grenzpendlerregelungen zwischen Deutschland und
Belgien, BMF-Schreiben, Gz. IV B 3 -S 1301-BEL/20/10002;
Niederlande, BMF-Schreiben, Gz. IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004,
jeweils vom 23.03.2021

Die Konsultationsvereinbarungen werden erneut und bis zum 31.06.2021 verlängert.

Här­te­fall­hil­fen
BMF, Pressemitteilung vom 19.03.2021

Die Hilfen sollen diejenigen unterstützen, die aufgrund spezieller Fallkonstellationen bisher keine Hilfsprogramme in Anspruch nehmen konnten. Die Förderung orientiert sich an den Fixkosten und soll i.d.R. EUR 100.000 nicht übersteigen. Der Förderzeitraum erstreckt sich von März bis Juni 2021.

Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen
BMF, Schreiben vom 18.03.2021, Gz. IV A 3 - S 0336/20/10001

Die steuerlichen Maßnahmen (Stundung, Vollstreckungsmaßnahmen oder Anpassung der Vorauszahlungen) werden erneut und bis zum 30.09. bzw. 31.12.2021 verlängert.

Zugang Kurzarbeitergeld wird verlängert
BMAS, Zweite Verordnung Änderung Kurzarbeitergeldverordnung vom 18.03.2021

Der Zugang zum erleichterten Kurzarbeitergeld wird um drei Monate bis zum 30.06.2021 verlängert. Die Verordnung soll noch vor dem 01.04.2021 in Kraft treten.

 

Neueinstellungen im Internet

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
BDO Website, Insight

Alt-EAVs mit statischer Verlustübernahmeregelung sind zu ändern
BDO Website, Insight

Steuerpflicht von Anteilsveräußerungen an ausländischen Immobiliengesellschaften, Mandanteninformation

Taxation of non-resident capital gains resulting from the sale of shares in real estate-owning cor-porations, Publication

 

Gesetzgebung

Modernisierung des KStG
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 24.03.2021

Neben der Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften nebst Folgeanpassungen im ErbStG und BewG sind die Einlagelösung bei organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen und die Globalisierung des Umwandlungsrechts von Körperschaften wesentliche Vorhaben des Gesetzentwurfs.

ATAD-Um­set­zungs­ge­setz
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 24.03.21

Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
BMF, Referentenentwurf vom 22.03.2021

Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes
BMF, Referentenentwurf vom 17.03.2021

Entsendung von Arbeitnehmern nach Großbritannien und Nordirland
Bundesregierung, Gesetzesentwurf vom 23.02.2021

Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (SozSichUKG)
Bundesregierung, Gesetzesentwurf vom 23.02.2021

 

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Investitionsabzugsbetrag für Maschinenwerkzeuge bei Auftragsproduktion
BFH, Urteil vom 03.12.2020, IV R 16/18

Ein Wirtschaftsgut des Investors wird auch dann noch i.S. des § 7g EStG in einer Betriebsstätte des Betriebs des Investors ausschließlich betrieblich genutzt, wenn es in dem Betrieb eines anderen ausschließlich als Werkzeug zur Herstellung von durch den Investor in Auftrag gegebenen Teilen eingesetzt und in der restlichen Zeit dort für den Investor lediglich verwahrt wird.

 

Rechtsprechung – privater Bereich

Vermietungseinkünfte aus in der Schweiz belegenem Grundbesitz
BFH, Beschluss vom 30.09.2020, I R 12/19

Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen aus der Vermietung eines in der Schweiz belegenen Grundstücks sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wenn das Grundstück einer Betriebsstätte „dient“, die ihre Gewinne aus einer der in Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 Buchst. a Halbsatz 1 DBA-Schweiz 1971/2002 beschriebenen Tätigkeiten erzielt (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 Buchst. a Halbsatz 2 DBA-Schweiz 1971/2002). Dies setzt voraus, dass es sich bei den Vermietungseinkünften um Nebenerträge handelt, die nach der Verkehrsauffassung zu der Tätigkeit gehören, bei der das Schwergewicht der in der Betriebsstätte ausgeübten Unternehmenstätigkeit liegt (funktionale Betrachtungsweise).

Die Hinzurechnung von in den Wirtschaftsjahren 2004 bis 2006 erzielten Zwischeneinkünften i.S. des § 8 Abs. 1 AStG einer in der Schweiz ansässigen Zwischengesellschaft beschränkt zwar die Kapitalverkehrsfreiheit, ist aber gerechtfertigt und verstößt daher nicht gegen Unionsrecht (Fortführung des EuGH-Urteils X vom 26.02.2019 - C-135/17, EU:C:2019:136, IStR 2019, 347, und des Senatsurteils vom 22.05.2019 - I R 11/19 (I R 80/14), BFHE 265, 322).

Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
BFH, Urteil vom 14.10.2020, II R 30/19

Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig (Abweichung von den gleich lautenden Erlassen der Länder).

Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung können als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein.

Aufwendungen für einen sog. Schulhund als Werbungskosten
BFH, Urteile vom 14.01.2021, VI R 15/19 und VI R 52/18 (NV)
Pressemitteilung 8/21 vom 25.03.2021

Aufwendungen für einen sog. Schulhund können bis zu 50 % als Werbungskosten bei den Einkünften einer Lehrerin aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Ein hälftiger Werbungskostenabzug ist nicht zu beanstanden, wenn der Hund innerhalb einer regelmäßig fünftägigen Unterrichtswoche arbeitstäglich in der Schule eingesetzt wird.

Die Aufwendungen für die Ausbildung eines Schulhundes zum Therapiehund sind regelmäßig in voller Höhe beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten abziehbar.

 

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr
BFH, Urteile vom 11.11.2020, XI R 41/18 und XI R 40/18 (NV)

Der für die Gestattung der sog. Ist-Besteuerung maßgebende Gesamtumsatz (§ 20 S. 1 Nr. 1 UStG) ist nach den voraussichtlichen Verhältnissen des Gründungsjahres zu bestimmen, wenn der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen hat. Für diese Prognose ist ein Gesamtumsatz nach den Grundsätzen der sog. Soll-Besteuerung zu schätzen.

§ 130 Abs. 2 Nr. 3 AO enthält ermessenslenkende Vorgaben; eine abwägende Stellungnahme des Finanzamts zur Rücknahme des durch falsche Angaben erwirkten rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts ist nicht erforderlich, wenn der Begünstigte von der Unrichtigkeit seiner Angaben wusste oder zumindest hätte wissen können und müssen.

Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft
BFH, Beschluss vom 02.12.2020, VII R 14/20 (NV)

Eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige, nicht in Deutschland niedergelassene und nicht nach § 32 Abs. 3, §§ 49 ff. StBerG anerkannte Steuerberatungsgesellschaft, die unter Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) grenzüberschreitende Beratungsleistungen für inländische Steuerpflichtige erbringen will, muss nachweisen, dass sich ihre Tätigkeit nicht ausschließlich auf solche grenzüberschreitenden Beratungsleistungen für inländische Steuerpflichtige beschränkt, sondern dass sie auch in dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig ist, gegenüber den dort ansässigen Steuerpflichtigen vergleichbare Dienstleistungen erbringt (Anschluss an BFH-Urteil vom 19.10.2016 - II R 44/12, BFHE 255, 367, BStBl II 2017, 797).

 

Finanzverwaltung

Anpassung von Gewinnabführungsverträgen in Altfällen
BMF, Schreiben vom 24.03.2021, Gz. IV C 2 - S 2770/21/10001

Ab dem VZ 2021 sind in Altverträgen ein dynamischer Verweis (§ 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG) aufzunehmen. Die Anpassung kann spätestens bis zum Ablauf des 31.12.2021 erfolgen.

Änderung Anmeldevordrucke für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer
BMF, Schreiben vom 23.03.2021, Gz. III C 4  -  S 6532/19/10001

Anwendung des § 8d KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge
Gleichlautende Ländererlasse vom 19.03.2021

Gemäß § 10a S. 11 und 12 GewStG ist auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge von Körperschaften § 8d KStG entsprechend anzuwenden.