Tax and Legal UPDATE KW 14

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Homeoffice – worauf Arbeitgeber achten sollten
BDO – Infobroschüre und Webtalk (am 16.04.2021)

Komprimiert und verständlich informieren wir bezüglich des Homeoffice zu den Bereichen Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz, IT & Digitalisierung sowie Steuerrecht.

Über­brückungs­hil­fe III: Deut­li­che Ver­bes­se­rung und neu­er Ei­gen­ka­pi­tal­zu­schuss
BMF, Mitteilung vom 01.04.2021

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert.

Update: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Rechnungslegung und Prüfung
IDW, Fachlicher Hinweis vom 06.04.2021

 

Neueinstellungen im Internet

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz
BDO Website, überarbeiteter Insight – deutsch und englisch

Neueste Entwicklungen beim § 2b UStG
BDO Website, online Workshop am 19.04.2021

Legal News Gesundheitswirtschaft März 2021
BDO Legal, Newsletter

Corporate Tax News – Issue 58, April 2021
BDO Global,
Newsletter

 

Gesetzgebung

Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)
BMF, Regierungsentwurf vom 31.03.2021

Reform der GrESt evtl. schon bis Juli
BDO, Insight vom 12.04.2021

Nach Medienberichten haben sich die Koalitionsparteien wohl auf die GrESt-Reform verständigt, mit der die sog. Share-Deals deutlich erschwert werden sollen. Das ursprüngliche, aber bislang ruhende Gesetzgebungsverfahren soll dazu modifiziert und die Reform so schon bis Juli verabschiedet werden.

Änderungen des DBA Liechtenstein
Dt. Bundestag, Gesetzesentwurf vom 30.03.2021

Änderungen des DBA Estland
Dt. Bundestag, Gesetzesentwurf vom 30.03.2021

 

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Outsourcing bei umsatzsteuerfreien Finanzdienstleistungen
BFH, Beschluss vom 10.12.2020, V R 4/19 (NV)

Umsätze im Zusammenhang mit einem Zahlungsverkehr sind steuerfrei, wenn sie ein eigenständiges Ganzes sind, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Zahlung erfüllt und damit bewirkt, dass Gelder übertragen sowie rechtliche und finanzielle Änderungen herbeigeführt werden. Hieran fehlt es, wenn der Unternehmer ein Bündel von Leistungen für eine Bank erbringt, bei denen es sich zuvorderst um administrative und organisatorische sowie technische Dienstleistungen im Kreditkartengeschäft handelt.

Erstattung eines zu Unrecht ausgewiesenen nicht zurückgezahlten Steuerbetrags
BFH, Beschluss vom 05.01.2021, XI S 20/20 (NV)

1. Die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 S. 2, § 17 Abs. 1 UStG erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat.

2. Abweichendes gilt nicht für den Fall, dass strafbewehrte insolvenzrechtliche Vorschriften einer Rückzahlung der vereinnahmten Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger entgegenstehen sollten.

Steuerliches Einlagekonto bei nachträglich festgestellter vGA
BFH, Beschluss vom 19.01.2021, I B 3/20 (NV)

Die gesetzliche Fiktion des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG, der zufolge bei einer unterbliebenen Erteilung einer Steuerbescheinigung i.S. von § 27 Abs. 3 KStG ein Betrag der Einlagenrückgewähr von null EUR als bescheinigt gilt, wirkt auch dann, wenn nachträglich im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung eine vGA festgestellt wird, die bei Anwendung des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG aus dem Einlagekonto zu finanzieren wäre. Auch kommt in diesem Fall keine Ausnahme von § 27 Abs. 5 S. 3 KStG in Betracht, wonach in den Fällen des § 27 Abs. 5 S. 1 und 2 KStG eine Berichtigung oder erstmalige Feststellung von Steuerbescheinigungen i.S. von § 27 Abs. 3 KStG nicht zulässig ist.

 

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Inhaltsadressaten einer Prüfungsanordnung; Festsetzungsverjährung
BFH, Urteil vom 11.11.2020, XI R 11/18

1. Zur Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts ist zwar der erklärte Wille der Behörde zu erfassen und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften; allerdings ist ein in seinem Ausspruch eindeutig an einen bestimmten Adressaten gerichteter Bescheid insofern keiner Auslegung zugänglich.

2. Eine Außenprüfung, die aufgrund einer gegenüber dem Steuerpflichtigen nicht wirksam gewordenen Prüfungsanordnung durchgeführt wird, kann den Ablauf der Festsetzungsfrist nicht hemmen.

3. Ist Festsetzungsverjährung eingetreten, ermöglicht es der Grundsatz von Treu und Glauben nicht, dass zu Lasten des Steuerpflichtigen ein erloschener Steueranspruch wieder auflebt; dies gilt unabhängig davon, ob dem Steuerpflichtigen der Eintritt der Verjährung "vorwerfbar" ist oder nicht.

Unterbrechung der Festsetzungsverjährung und Ablaufhemmung in Insolvenzfällen
BFH, Beschluss vom 09.12.2020, XI B 10/20 (NV)

Eine analoge Anwendung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 13 AO in Fällen einer Festsetzung von zu erstattender Steuern kommt während des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens nicht in Betracht.

 

Finanzverwaltung

USt: Zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 1.4.2021 bzw. 1.7.2021
BMF, Schreiben vom 01.04.2021, Gz. III C 3 - S 7340/19/10003
s.a. BDO, Insight vom 01.04.2021

Die zweite Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets beinhaltet insbesondere Änderungen beim Versandhandel, Einbeziehung von Betreibern elektronischer Schnittstellen in fiktive Lieferketten, Erweiterung der einzigen Anlaufstelle ([I]OSS), Einführung einer Sonderregelung zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer, Abschaffung der 22 Euro-Freigrenze.

 

Abonnieren Sie die neuesten Nachrichten von BDO!

Please fill out the following form to access the download.