Tax and Legal UPDATE KW 18

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Datenabgleich im Antragsverfahren der Corona-Hilfen
StBK München, Mitteilung vom 4.5.2021

Im Rahmen des Antragsverfahrens für die Corona-Hilfen ist ein elektronischer Datenabgleich mit der Finanzverwaltung eingeführt worden, der auch der Betrugsprävention dient. Damit erfolgt nun bei Antragstellung ein Abgleich der vom Antragsteller angegebenen IBAN mit den beim Finanzamt hinterlegten Daten. Dies ist derzeit noch allein die zum Umsatzsteuerkonto hinterlegte IBAN.

Fortgeltung der befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze

Die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen war zunächst bis zum 30.06.2021 begrenzt. Durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Regelung bis zum 31.12.2022 verlängert, so dass der ermäßigte Steuersatz (7 %) bis dahin weiterhin anzuwenden ist und insoweit keine Änderungen in den Systemen eingeplant werden müssen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist die Abgabe von Getränken, hier kommt weiterhin der Regelsteuersatz zur Anwendung.

Neueinstellungen im Internet

Steuern & Recht, Ausgabe 3/2021, Mai 2021
BDO Website - Insights

Beschränkte Steuerpflicht bei Überlassung/Übertragung von in Registern eingetragenen Rechten
BDO Website
, aktualisiertes Insight – in Deutsch und Englisch

Das zunächst zum BMF-Schreiben vom 06.11.2020 verfasste Insight erläutert nun auch unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 11.02.2021 die bei Steueranmeldungen/ Steuererklärungen bei inländischen Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. f und Nr. 6 für international agierende Unternehmensgruppen bedeutenden Inhalte sowie ggf. weitere erforderliche Schritte.

Quo Vadis Gemeinnützigkeit? | Mai 2021
BDO Website,
Web Seminar am 12.05.2021

Gesetzgebung

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz
Bundestag, Gesetzesbeschluss vom 05.05.2021

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Dadurch haben sich noch einige durchaus relevante Änderungen auch in anderen steuerlichen Bereichen ergeben, z.B. eine Verlängerung der Auszahlungsfrist des sog. Corona-Bonus bis 31. März 2022, Anwendungsregelungen für die Änderungen der §§ 1 und 1a AStG, Änderung zur Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags bei unentgeltlicher Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG, zum Verspätungszuschlag bei der Anmeldung der USt-Sondervorauszahlung u.a.

Grunderwerbsteuer – Verschärfung bei den Share Deals
Bundesrat, Mitteilung zum Beschluss vom 07.05.2021

Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zu, mit dem so genannte Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, erschwert wird. Gleichzeitig mahnt der Bundesrat für den Land- und Fortwirtschaftsbereich weitere Verschärfungen, aber auch Ausnahmen für sog. Durchgangserwerb an.

Änderung der Kassensicherungsverordnung
Bundestag, Verordnung vom 28.04.2021
BMF, Schreiben vom 03.05.2021, Gz. IV A 4 -S 0319/21/10001

Künftig muss auch bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern die Grundaufzeichnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung, Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge sollen vom Anwendungsbereich ausgenommen werden.

Das BMF hat umgehend eine Übergangsregelung für die Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung verfügt. Danach wird „im Vorgriff auf die geplante Änderung der KassenSichV … die Pflicht zur Aufrüstung dieser Systeme bis zum Inkrafttreten der Änderung der KassenSichV suspendiert.“

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
BFH, Urteil vom 16.09.2020, II R 12/18

§ 8 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 GrEStG verlangt eine kausale Verknüpfung der Änderung des Gesellschafterbestands mit einem Plan zur Bebauung.

Zum einen muss es einen vorgefassten Plan geben, mit dem sich die Gesellschaft über einen Gesellschafterwechsel hinaus in wesentlichen Punkten so auf die Bebauung eines Grundstücks festgelegt hat, dass sie sich im Regelfall nur noch unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Einbußen davon lösen könnte.

Zum anderen müssen die Neugesellschafter die Gesellschaftsanteile wegen des Plans erworben haben.

Eingangsleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft i.S. des InvG
BFH, Urteil vom 16.12.2020, XI R 13/19

Die für einen Leistungsbezug entrichtete Umsatzsteuer ist insoweit nicht als Vorsteuer abziehbar, als die hierfür getätigten Ausgaben zu den Kostenelementen von steuerfreien Ausgangsumsätzen gehören, weil sie in deren Preis eingehen. Dies ist der Fall, soweit eine Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen der umsatzsteuerfreien Verwaltung eines Sondervermögens Eingangsleistungen für Rechnung der (Gesamtheit der) Anleger bei Dritten bezieht, die dafür anfallenden Kosten gemäß den Bedingungen des Investmentvertrags unmittelbar zu Lasten der Anleger aus dem Sondervermögen entnehmen darf und die Kosten zum Entgelt der steuerfreien Verwaltungsleistung an die (Gesamtheit der) Anleger gehören.

Atypisch Stille Gesellschaft und körperschaftsteuerrechtliche Organschaft
BFH, Urteil vom 15.07.2020, I R 33/18 (NV)
FG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2021, 6 K 2616/17 K,G,F

Im BFH-Verfahren war die Frage der Anerkennung einer Organschaft bei atypisch stiller Beteiligung des vermeintlichen Organträgers am Handelsgewerbe der vermeintlichen Organgesellschaft strittig. Zwar führt die Nichtanerkennung der Organschaft zum Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), wenn die (vermeintliche) Organgesellschaft ihrer unternehmensvertraglichen Pflicht zur Gewinnabführung im Einzelfall nachgekommen ist. Über das Ob und ggf. die Höhe einer vGA ist aber grundsätzlich im Rahmen der Besteuerung der Kapitalgesellschaft zu entscheiden. Da Streitgegenstand jedoch die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die atypisch stille Gesellschaft war, brauchte der BFH die offene grundlegende Frage abermals nicht entscheiden.

Das FG Düsseldorf lehnt es mangels Abführung des Gesamtgewinns in der jüngst veröffentlichten Entscheidung ab, dass eine Kapitalgesellschaft Organgesellschaft sein kann, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht. Die Revision ist zugelassen, möglicherweise ergibt sich für den BFH nun die Möglichkeit, diese Rechtsfrage höchstrichterlich zu klären.

Unentgeltliche Mahlzeitengestellung als Arbeitslohn?
FG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2021, 14 K 2158/16 L

Das FG Düsseldorf stuft eine unentgeltliche Mahlzeitengestellung auf Flügen von über 6 Stunden nicht als Arbeitslohn ein. Bei Würdigung insbesondere der außergewöhnlichen Arbeitsumstände sind die Mahlzeiten ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt worden.

Rechtsprechung – privater Bereich

Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S. des § 21 Abs. 2 EStG – Vorrang des örtlichen Mietspiegels
BFH, Urteil vom 22.02.2021, IX R 7/20

Die ortsübliche Marktmiete ist grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen.

Kann ein Mietspiegel nicht zugrunde gelegt werden oder ist er nicht vorhanden, kann die ortsübliche Marktmiete z.B. mit Hilfe eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen i.S. des § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB, durch die Auskunft aus einer Mietdatenbank i.S. des § 558a Abs. 2 Nr. 2 BGB i.V.m. § 558e BGB oder unter Zugrundelegung der Entgelte für zumindest drei vergleichbare Wohnungen i.S. des § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB ermittelt werden; jeder dieser Ermittlungswege ist grundsätzlich gleichrangig.

Verfassungsbeschwerde gegen Landesgrundsteuer zurückgewiesen
VerfGH Baden-Württemberg, Pressemitteilung / Beschluss, I VB 54/21

Der Beschwerdeführerin mangelt es an der erforderlichen Beschwerdebefugnis. Zudem folgt die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aus dem Erfordernis der nicht gegebenen Rechtswegerschöpfung.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Festsetzungsverjährung bei Erstattungsansprüchen
BFH, Urteil vom 25.11.2020, II R 3/18

Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO kann durch jeden mit dem Steueranspruch zusammenhängenden Erstattungsanspruch ausgelöst werden.

Der Erstattungsanspruch muss vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden sein.

§ 171 Abs. 14 AO ist für die Frage, ob ein Erstattungsanspruch besteht, im Sinne der formellen Rechtsgrundtheorie auszulegen.

Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BFH
BFH, Beschluss vom 11.02.2021, VII S 3/21

Macht die Familienkasse einen Rückforderungsanspruch auf Kindergeld im Haftungswege gegen die Erben des Kindergeldberechtigten geltend und haben diese ihren jeweiligen Wohnsitz in unterschiedlichen Finanzgerichtsbezirken, sodass für die Klagen der Erben gegen die Haftungsbescheide gemäß § 38 Abs. 2a FGO unterschiedliche Gerichte zuständig sind, kann der BFH auf Antrag unter entsprechender Anwendung von § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO ein Gericht als das zuständige FG bestimmen.

Finanzverwaltung

Zweifelsfragen zu § 6 Absatz 3 EStG
BMF, Schreiben vom 05.05.2021, Gz. IV C 6 -S 2240/19/10003

Die Finanzverwaltung schließt sich der BFH-Rechtsprechung für den Fall an, dass im Zeitpunkt der Übertragung des Anteils am Gesamthandsvermögen funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten und zeitgleich in das Privatvermögen des Übertragenden überführt wird.

Umsatzsteuer bei Leistungen von Börsen u.a. für Finanzprodukte
BMF, Schreiben vom 03.05.2021, Gz. III C 3 -S 7160/20/10003

Die bei der Erbringung von sonstigen Leistungen von Akteuren im Börsengeschäft unterschiedlichen Sachverhaltsgestaltungen bringen unterschiedliche umsatzsteuerliche Folgen mit sich. Diese erläutert die Finanzverwaltung.

Kfz-Steuer-Rechner
BMF, Berechnungstool

Durch das zum 01.01.2021 geänderte KfZ-Steuergesetz gelten für danach erstmals zugelassene Pkw neue Tarife, die den CO2-bemessenen Teil der Steuer betreffen und damit Anreize für innovative klimaschonende Mobilität setzen sollen.