Tax and Legal UPDATE KW 29

Neueinstellungen im Internet

Global Employer Services Newsletter – Issue July 2021
BDO Global, Website
, GES News
 

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und teilweise untervermieteten Grundstücks
BFH, Urteil vom 24.02.2021, XI R 8/19

Eine (partielle) Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete - teilweise eigenbetrieblich genutzte und teilweise untervermietete - Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet.
 

Rechtsprechung – privater Bereich

Private Veräußerungsgeschäfte - Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns
BFH, Urteil vom 01.03.2021, IX R 27/19

Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt (entgegen BMF-Schreiben vom 05.10.2000, BStBl I 2000, 1383, Rz 21).

Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse
BFH, Beschluss vom 14.04.2021, III R 30/20; Pressemitteilung vom 22.07.2021

Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen.

Der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird.

Der Steuerpflichtige wird durch Beiträge in dem Umfang nicht belastet, die der Arbeitgeber hierfür durch einen zweckgebundenen Zuschuss gewährt.

Die Anrechnung der steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr. 33 EStG auf die Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steht im Einklang mit dem Gesetzeszweck.

Grunderwerbsteuer bei treuhänderischem Erwerb
BFH, Urteil vom 23.02.2021, II R 22/19

Erwirbt ein Treuhänder von einem Dritten für den Treugeber ein Grundstück (Erwerbstreuhand), ist sowohl der Grundstückserwerb durch den Treuhänder als auch der Erwerb der Verwertungsbefugnis durch den Treugeber grunderwerbsteuerpflichtig.

Für Grund und Umfang von Steuerbefreiungen sind grundsätzlich beide Erwerbsvorgänge getrennt zu betrachten.
 

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Gemeinnützigkeit eines englischen Colleges
BFH, Beschluss vom 24.03.2021, V R 35/18; Pressemitteilung vom 22.07.2021

Ein englisches Universitäts-College kann in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einer Stiftung nach deutschem Recht i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG entsprechen.

Das Fehlen von Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung ist nach § 62 AO a.F. unschädlich, wenn das College einer Stiftungsaufsicht unterliegt, die in ihren wesentlichen Belangen der deutschen Stiftungsaufsicht vergleichbar ist.
 

Finanzverwaltung

E-Bilanz - Veröffentlichung der Taxonomien 6.5
BMF, Schreiben vom 09.07.2021, Gz. IV C 6 - S 2133-b/21/10001

Das BMF veröffentlicht das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.5) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG. Die aktualisierten Taxonomien stehen unter http://www.esteuern.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Sie sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen (Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023).

Umsatzsteuer: Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern
BMF, Schreiben vom 08.07.2021, Gz. III C 2 - S 7104/19/10001

Das BMF hat sich der Rechtsprechung des BFH vom 27.11.2019 (V R 23/19, V R 62/17) angeschlossen, wonach ein Mitglied eines Aufsichtsrats nicht als Unternehmer tätig ist, wenn es aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt.

Nunmehr muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang das Aufsichtsratsmitglied feste oder variable Vergütungen erhält und inwiefern es ein Vergütungsrisiko trägt. Hiervon hängt die Beurteilung seiner umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft ab. Die Finanzverwaltung gewährt jedoch eine gewisse Vereinfachung: „Besteht die Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds sowohl aus festen als auch variablen Bestandteilen, ist es grundsätzlich selbstständig tätig, wenn die variablen Bestandteile im Kalenderjahr mindestens 10 % der gesamten Vergütung, einschließlich erhaltener Aufwandsentschädigungen, betragen.“ Das Schreiben enthält zudem weitere klarstellende Hinweise zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich sowie eine Übergangsregelung.

Betriebe gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
BMF, Schreiben vom 06.07.2021, Gz. IV C 2 - S 2706/19/10007

Das BMF hat die Randnummer 28 des Schreibens vom 12.11.2009 zur Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG bei disquotaler Verlusttragung bei Eigengesellschaften mit mehreren juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Gesellschafter neu gefasst.

Sind mehrere jPöR Gesellschafter der Eigengesellschaft, müssen diese die Verluste nicht gemäß ihrem Beteiligungsverhältnis tragen, sondern auch entsprechend der Verursachung (Tracking Stock). Über die ÖPNV-Gesellschaften wurde dies nun auch auf alle anderen Konstellationen (z.B. Bäder) erstreckt. Nicht ausdrücklich gebilligt ist leider immer noch die Beurteilung der Konstellation, dass nur eine Kommune eine Verlusttätigkeit eingebracht hat und nur diese also die Verluste trägt.

Anwendungsregelung zur Festlegung der Buchführungspflicht nach dem AbzStEntModG
BMF, Schreiben vom 05.07.2021, Gz. IV A 4 - S 0310/19/10001

Das BMF-Schreiben enthält eine Anwendungsregelung zur Anpassung der Berechnungsmethode für die Berechnung der Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht des § 141 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO n.F.: Die Neuregelung ist auf Umsätze der Kalenderjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 beginnen.

Umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftwagen
BMF, Schreiben vom 02.07.2021, Gz. III C 2 - S 7244/0

Die Finanzverwaltung schließt sich dem BFH-Urteil vom 13.11.2019, V R 9/18, an, wonach in Fällen, in denen im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit Personenkraftwagen allgemein unzulässig ist, ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Kraftfahrzeuge vorliegen kann, sofern die übrigen Merkmale des Taxenverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind.

Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer - Merkblatt für EU-/EWR-Versicherer
BMF, Schreiben vom 20.07.2021, Gz. III C 4 - S 6356/21/10001

Die Finanzverwaltung gibt die Neufassung des Merkblattes für EU-/EWR-Versicherer für die Versicherungsteuer und die Feuerschutzsteuer bekannt, die im Wesentlichen auf Änderungen des Versicherungsteuergesetzes vom Dezember 2020 beruht.
 

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Anträge für Neustarthilfe Plus und Überbrückungshilfe III Plus
BMWi, Mitteilung vom 16.07.2021

Die Bundesregierung hatte Mitte Juni die Verlängerung der zentralen Corona-Hilfsprogramme bis zum 30.09.2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen. Anträge auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 können nun gestellt werden. Auch die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus zur Fixkostenerstattung im dritten Quartal 2021 startet in Kürze.

Verlängerung der Steuererklärungsfristen und Karenzzeiten
BMF, Schreiben vom 20.07.2021, Gz. IV A 3 - S 0261/20/10001

Mit Gesetz vom 25.06.2021 (ATAD-UmsG) wurden die Erklärungsfristen in beratenen wie in nicht beratenen Fällen sowie die zinsfreien Karenzzeiten für den Besteuerungszeitraum 2020 um drei Monate verlängert. Das BMF-Schreiben soll die sich hieraus ergebenden Anwendungsfragen beantworten.
 

Sonstiges

Unwetterschäden
BMF, Pressemitteilung vom 21.07.2021
FinMin NRW, Mitteilung vom 16.07.2021 - Katastrophenerlass
FinMin Rheinland-Pfalz, Mitteilung vom 16.07.2021 - Katastrophenerlass
FinMin Bayern, Katastrophenerlass vom 19.07.2021

Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen des verheerenden Regentiefs in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben deren Finanzverwaltungen einen jeweils inhaltsgleichen Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können damit rasch und ohne bürokratische Hürden unter erleichterten Voraussetzungen steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Auch der Bund hat zwischenzeitlich ein umfangreiches Hilfspaket für Hochwasserregionen beschlossen.

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