BDO empfiehlt dringend die gezielte Vorbereitung auf den No-Deal BREXIT

BDO empfiehlt dringend die gezielte Vorbereitung auf den No-Deal BREXIT

Ein ungeregelter BREXIT ist für deutsche Unternehmen der Worst Case der möglichen Aus­trittsfor­men des Vereinigten Königreichs aus der EU. Von einem Tag auf den anderen würde das Geschäft mit einem der größten Handelspartner Deutschlands innerhalb der EU auf eine disruptiv veränderte Rechtsgrundlage gestellt und wäre grundsätzlich nur noch wie mit einem Drittland zu WTO-Bedingungen möglich, beispielsweise wie mit Argentinien. Die Ein­schätzung von BDO bestätigt in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der jüngsten Studie der Confederation of British Industry aus dem Juli 2019. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass es in 24 von 27 untersuchten Branchen zu schwerwiegenden Marktverwerfungen kom­men kann, auf die die meisten Unternehmen nicht vorbereitet sind. Lieferstopps, Produkti­onsaus­fälle, Umsatzeinbrüche und explosionsartig steigende Kosten können die gravie­rendsten Folgen sein. Insbesondere in krisengefährdeten Branchen wie der Automobil­industrie und dem Maschinenbau seien laut BDO dadurch weitere Insolvenzen wahrschein­lich.

 

BDO sieht bei betroffenen Unternehmen nunmehr dringenden Handlungsbedarf. Trotz der Komplexi­tät durch die vielen betroffenen Fachgebiete wie z.B. bei Liquidität und Finanzie­rungstruktur, Zöl­len, Umsatzsteuern, geistigen Eigen­tumsrechten sowie Lieferketten­strukturen, übersteigt das Risiko einer fortgesetzten Strategie des Ab­wartens das Risiko von Kosten für überflüssige Maßnahmen bei weitem.

 

Frank Biermann, Vorstand für Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung bei BDO: „Wir raten Unternehmen vor einem bösen Erwachen schnellstmöglich die Vorbereitung zu inten­sivieren und Notfallpläne einzuziehen, sollte dies noch nicht hinreichend geschehen sein. Wir haben hierfür die 10 Themen identifiziert, die die größte Rolle spielen.“ Unternehmer soll­ten zum Beispiel schon rechtzeitig Liquidität und Finanzierung sturmfest gemacht und sich um die Beantragung der notwendigen Formalitäten ge­küm­mert haben, bevor man vor Behörden und Grenzen Großbritanniens monatelang Schlange stehen muss und dadurch Lie­ferstopps, Produktionsausfälle und massive Verluste riskiert. „Auch könnten von EU-Behör­den gewährte Rechte an geistigem Eigentum in einem Post-BREXIT-Szenario im Vereinigten Königreich ihre Gültigkeit verlieren. Hiervon betroffene Gesellschaften sollten daher alle erforderlichen Schritte unternehmen, um ihre entsprechenden Rechte an geistigem Eigentum im Verei­nigten Kö­nigreich neu zu beantragen.“ Die wichtigsten individuellen Präventionsmaßnahmen sind innerhalb weniger Wochen noch vor dem BREXIT beherrschbar.

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