Restrukturierung

Nicht vorhersehbare politische und wirtschaftliche Entwicklungen wie die aktuelle Corona-Pandemie haben signifikante negative Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Bereits bestehende Herausforderungen verschärfen sich. Nachfolgend geben wir einen Überblick über aktuelle Fragestellungen und Themen in diesem Kontext.


Steuerung der Unternehmensleistung

Die Wirtschaft beginnt sich zu stabilisieren; planen und entwickeln Sie jetzt die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Fakt ist: Gerade jetzt ist es für die Ausrichtung Ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung wichtiger denn je, die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken Ihres Unternehmens im Fokus zu haben. Wissen Sie, wo genau Sie und Ihr Unternehmen derzeit stehen und wo Sie ansetzen können?

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Pflicht, Herausforderung, Chance mit dem neuen StaRUG – neue Möglichkeiten in der Krise eines Unternehmens

Seit Beginn des Jahres 2021 stellt der Gesetzgeber höhere Anforderungen an die Qualität und Aussagekraft von Unternehmensdaten. Insbesondere wird die Pflicht für die Unternehmensleitung normiert,

  • fortlaufend über die Entwicklung des Unternehmens zu wachen und 
  • auf negative Entwicklungen zu reagieren. 

Die Corona-Krise zeigt, dass Unternehmen plötzlich und unverschuldet in eine Krisensituation geraten können. Entscheidend ist es dann, frühzeitig die Situation auf einer tauglichen Datenbasis genau zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mit eingerichteten Frühwarnsystemen kann Anpassungs-/ ggf. Restrukturierungsbedarf frühzeitig ermittelt werden.


Am 19.09.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vorgestellt. Damit werden ein Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeführt sowie gravierende Änderungen der Insolvenzordnung (InsO) vorgenommen. Die Regelungen des Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) werden angepasst, um durch COVID-19 in die Krise geratene Unternehmen besser zu schützen.

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Teilweise Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung 

Die COVID-19-Pandemie hat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Umfangreiche staatliche Hilfen wurden zur Überwindung der Krise bereitgestellt. Zur Sicherung von Unternehmen hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.03.2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht - COVInsAG” in Kraft gesetzt. Neben der Einschränkung von Haftungstatbeständen für Unternehmensleitungen wurde die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde nur für die Überschuldung verlängert bis zum 31.12.2020. Bei Zahlungsunfähigkeit greift die Pflicht wieder ab dem 01.10.2020.


Unterstützungsleistungen im Rahmen des Risikomanagements von Corporates

Die im Zuge der Corona-Krise unerwartet entlang der Wertschöpfungsketten eingetretenen Beschaffungsrisiken haben die sich aus der internationalen Arbeitsteilung ergebende Verletzlichkeit global operierender Unternehmen offenbart. Im gleichen Zuge hat sich der Fokus des Risikomanagements in vielen Fällen vom Ziel der Risikooptimierung hin zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit verschoben. Wir unterstützen und beraten Sie in allen Fragen rund um die Optimierung des Risikomanagements.

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Forensic: Global Fast Track – Vendor Due Diligence (Covid-19)

Die Corona-Krise (Covid-19) zwingt Unternehmen dazu, vertraute Beschaffungswege zu verlassen und unter erheblichem Zeitdruck neue Lieferanten zu suchen. In unserer täglichen Praxis beobachten wir, dass diese Situation zunehmend für betrügerische Handlungen missbraucht wird. Insbesondere sind die Risiken, von einem mutmaßlichen Lieferanten ein minderwertiges oder gefälschtes Produkt oder sogar gar keine Lieferung zu erhalten, merklich gestiegen.


Unternehmensplanung in der Krise – eine Übersicht

Als Folge des durch die Krise bedingten Nachfragerückgangs treten Gewinnminderungen oder Verluste ein. Die Krisensituation erfordert ein Überdenken bisheriger Strukturen und zum Teil auch eine Neugestaltung. Dabei sind verschiedene Szenarien vorzubereiten, um die Handlungsfähigkeit abzusichern. Verhaltensweisen sind dabei zu überdenken und zu flexibilisieren. 

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Liquiditätsplanung: Halten Sie Ihr Cashmanagement im Blick!

Gerade in der aktuellen Situation ist eine zuverlässige Liquiditätsplanung für Unternehmen unerlässlich. Unser digitales Liquiditätscockpit unterstützt Sie dabei.

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Lassen Sie sich in der Krise von Robotern unterstützen!
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie wird deutlich, wie notwendig in vielen Unternehmen eine Standardisierung und Automatisierung von Prozessen ist, um fehlende bzw. nicht vor Ort einsetzbare Ressourcen auszugleichen. Chatbots oder Robotic Process Automation (RPA) können effizienzsteigernd und prozesssichernd eingesetzt werden.

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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Corona-Epidemie vor finanziellen Problemen stehen, sollen gesetzlich geschützt werden. Dafür bereitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Regelung vor, die eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beinhaltet.

 

Mehr Informationen finden Sie ebenfalls in unseren Fachbereichen Restructuring und IT & Performance Advisory

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