Enforcement Beratung

Seit dem 1. Juli 2005 unterliegt die Rechnungslegung der Jahres- und Konzernabschlüsse von Unternehmen, die am regulierten Markt in Deutschland vertreten sind, einer Prüfung durch die „Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung“ (DPR e.V.), dem sog. Enforcement.

Unsere Zentralabteilung Rechnungslegung verfügt über jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet des Enforcement-Verfahrens, sowohl auf dem Gebiet der

  • Anlassprüfung (Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften),
  • Stichprobenprüfung (ohne Vorliegen eines konkreten Anlasses) sowie der
  • Verlangensprüfung (auf Verlangen der BaFin bei Vorliegen von Anhaltspunkten).

Wir beraten unsere Mandanten bereits im Vorfeld über den Ablauf einer solchen DPR-Prüfung sowie über mögliche Themenschwerpunkte und stehen während des Verfahrens mit Fachwissen und Erfahrung an Ihrer Seite, um Sie bei der Beantwortung der i.d.R. sehr komplexen Fragen zu unterstützen.

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