FISG

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Neuerungen für Unternehmen und Abschlussprüfer

Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG) ist die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf die Vorkommnisse im Fall Wirecard. Durch die Maßnahmen des FISG soll die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen sichergestellt und das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt dauerhaft gestärkt werden.

Das FISG wurde am 10. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist mit Ausnahme weniger Regelungen bereits am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Die Regelungen des FISG bringen wesentliche Neuerungen für Unternehmen und Abschlussprüfer in den Bereichen Corporate Governance, Enforcement der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. So konkretisiert das FISG die Pflichten des Vorstands börsennotierter Gesellschaften im Hinblick auf die Einrichtung angemessener und wirksamer interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme und führt neue Pflichten für den Aufsichtsrat ein, u.a. zur Bildung eines Prüfungsausschusses und zur Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung. Durch das FISG wird des Weiteren das Enforcement der Rechnungslegung bei der BaFin zentralisiert, die wesentliche neue Befugnisse erhält. Nicht zuletzt beinhaltet das FISG verkürzte Laufzeiten bei der externen und internen Rotation und Verschärfungen im Bereich der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer.

Nachfolgend stellen wir Ihnen für die einzelnen Bereiche, in denen der Gesetzgeber mit dem FISG Maßnahmen getroffen hat, die neuen Regelungen des FISG vor und zeigen den damit verbundenen Handlungsbedarf auf.

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