UPDATE Industriestrompreis:
Antrag, WP-Testat und Dekarbonisierungsmaßnahmen
Voraussichtlich ab Dezember 2026 ist die Antragstellung für den Industriestrompreis für das Abrechnungsjahr 2026 möglich. Die Antragstellung wird elektronisch über die Förderzentrale Deutschland erfolgen. Mittlerweile liegen auch die finalen Merkblätter des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur praktischen Umsetzung vor – mit wichtigen Konkretisierungen gegenüber dem bisherigen Kenntnisstand.
In unserem UPDATE Industriestrompreis erläutern die Experten von BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die wesentlichen Aspekte, die Unternehmen für ihre Antragstellung mit und ohne Testatpflicht und ihre Investitionsverpflichtung wissen müssen.
Ziel des UPDATES sind Antworten auf die wichtigsten Fragen:
- Wer ist antragsberechtigt und welche Abnahmestellen sind erfasst?
- Welche Strommenge ist anrechnungsfähig?
- Wie wird die Förderhöhe berechnet und welches Entlastungspotential besteht?
- Ab wann ist ein WP-Testat erforderlich und was ist im Falle eines WP-Testats zu prüfen?
- Welche Dekarbonisierungsmaßnahmen sind anrechenbar und welche Investitionsverpflichtungen sind damit verbunden?
- Welche Fristen und Nachweispflichten sind bei der Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen zu beachten?
- Besteht die Möglichkeit, Industriestrompreis und Strompreiskompensation gleichzeitig in Anspruch zu nehmen?
Das Web-Seminar ist für Sie kostenfrei.
Lassen Sie uns gerne vorab Ihre Fragen zukommen. Für alle Rückfragen rund um unsere Web-Seminare wenden Sie sich gerne an events@bdo.de.
Unsere Expertenteam:
- Dr. Christian Hampel, Rechtsanwalt, Partner, BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Dr. Sandra Flemming, Rechtsanwältin, BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Florian Würdemann, Senior Consultant, Audit & Assurance, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Marcus Böhnke, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Manager, Audit & Assurance, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft