Neue INVEST-Förderrichtlinie zum 6. Februar 2023 in Kraft getreten

Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das BMWK mit dem Förderprogramm INVEST an, das aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss besteht: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 25 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens EUR 10.000 Wagniskapital an Start-ups beteiligen. Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.

Auf diese Weise unterstützt INVEST einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem/r Kapitalgeber/in für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investierende – insbesondere Business Angels – überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Die Förderbedingungen wurden mit der neuen Richtlinie angepasst und damit insgesamt erheblich verbessert:

  • 25% Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10%)
  • Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
  • 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)
  • 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment
  • Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% (bisher 80%) der Investitionssumme
  • Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)

Wir unterstützen sowohl Start-ups als auch Business Angels in allen ihren betriebswirtschaft- und steuerlichen Angelegenheiten und begleiten gerne eine Förderung über das INVEST-Programm mit unserer Expertise.