DRSC Teilnahme an Outreach des IFRS IC zur Anwendbarkeit der Own Use Exemption nach IFRS 9.2.4.
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat sich an einer Umfrage des IFRS IC zur Anwendbarkeit der Own Use Exemption nach IFRS 9.2.4 i.Z.m. Power Purchase Agreements (PPA) beteiligt. Das DRSC übergab seine Rückmeldungen gemeinsam mit den Rückmeldungen großer deutscher Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Schreiben vom 18.05.2023 an das IFRS IC. Demnach äußerte das DRSC Bedenken in Bezug auf die Bilanzierung solcher Stromabnahmeverträge zu Fair Value durch welches die wirtschaftliche Substanz solcher Verträge nicht wahrheitsgetreu abgebildet werden könne. Sollte das IFRS IC Anzeichen dafür sehen, dass derartige Bedenken Anlass für ein Standardsetzungsverfahren erkennen lassen, weisen die Teilnehmer darauf hin, dass dieses schnell vollzogen werden müsse. Die Rückmeldungen zur Umfrage des IFRS IC waren Basis für die Juni-Sitzung des IFRS IC, auf der das Thema diskutiert worden war. Zum Ergebnis der IFRS IC-Sitzung verweisen für auf Kapitel 4.6. dieser Ausgabe. Das ausführliche Schreiben des DRSC finden Sie hier.
DRSC-Stellungnahme zur EU-Umwelttaxonomie
Das DRSC hat am 03.05.2023 bzgl. der beiden delegierten Verordnungen zur EU-Umwelttaxonomieverordnung (EU-VO 2020/852) eine Stellungnahme zur Konsultation an die Europäische Kommission übermittelt, in der das DRSC sich auf die Berichtspflichten für Nicht-Finanzunternehmen fokussierte (EU-VO 2021/2178). Das DRSC spricht sich für Klarstellungen und Erleichterungen sowie eine frühzeitige Ankündigung neuer Vorschriften und Klarstellungen aus, um den Erstellern genügend Zeit für die Umsetzung der Taxonomieangaben zu geben. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.