Sehr geehrte Damen und Herren,
die Beiträge dieser Steuern & Recht zeigen zwar wieder die Vielfältigkeit und Komplexität des deutschen Steuerrechts, befassen sich gleichzeitig aber auch mit steuerlichen Dauerbrennern: verdeckte Gewinnausschüttungen, gewerbesteuerliche Grundstückskürzung, Verschmelzungsverlusten, privaten Veräußerungsgeschäften oder Erbschaftsteuerbefreiungen.
Schließlich erreicht die COVID-19 Pandemie auch immer mehr die Rechtsprechung. Trotz aller begünstigenden Maßnahmen bleiben Auslegungsfragen. Das FG Brandenburg stand einem schwer getroffenen Gastronomen zur Seite.
Danke für Ihr Vertrauen und bleiben Sie gesund.
Ihre BDO
INHALTSVERZEICHNIS
Für alle Steuerpflichtigen
- EuGH urteilt zur grenzüberschreitenden Dienstwagenüberlassung
- Vollstreckungsschutz auch für Steuerschulden vor Corona
Für Kapitalgesellschaften, ihre Gesellschafter sowie Geschäftsführer und Vorstände
- Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung bei unverzinstem Gesellschafterverrechnungskonto
- Verdeckte Gewinnausschüttung durch Nutzungsmöglichkeit einer Immobilie
- Nichtberücksichtigung eines Übernahmeverlustes bei Verschmelzung
Für Immobilieneigentümer
- Privates Veräußerungsgeschäft bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks
- Erweiterte Grundstückskürzung: Versagung bezüglich dem Gesellschafter dienenden Grundstück
Für dem Transparenzregister unterliegende Unternehmen
Für Erben und Beschenkte