Für alle Steuerpflichtigen
- Fälligkeitserfordernis bei wiederkehrenden Leistungen
- Festsetzungsfrist kann auch mit Abgabe der Steuererklärung beim unzuständigen Finanzamt beginnen
Für Halter von Elektrofahrzeugen
Für alle unternehmen
Für Gewerbetreibende und Freiberufler
Für Kapitalgesellschaften, ihre Gesellschafter sowie Geschäftsführer und Vorstände
Für bilanzierende
Für Arbeitgeber
- Überstundenvergütung – Arbeitnehmer bleiben darlegungs- und beweispflichtig
(Ein Beitrag unseres Kooperationspartners BDO Legal)
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