Steuern und Recht Nr. 6-2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer neuen Ausgabe der Steuern & Recht stellen wir Ihnen wie gewohnt interessante Rechtsprechung des BFH vor. Von besonderer Bedeutung für international tätige Unternehmen ist zudem ein aktuelles EuGH-Urteil zur Berücksichtigung finaler Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte.

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erläutern wir ferner das Grundsatzurteil des BAG zur Arbeitszeiterfassung vom 13.09.2022. Des Weiteren geben wir GmbH-Geschäftsführern praxisnahe Hinweise zur Einrichtung von Compliance-Strukturen und zum Sozialversicherungsrecht an die Hand.

Ihre BDO

 

Für alle Steuerpflichtigen

Überblick über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz und die Änderungen der Abgabenordnung

Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.03.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (EU-Amtshilferichtlinie) und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts beschlossen.

Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt

Eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung zur Überprüfung der Angaben zu einem häuslichen Arbeitszimmer ist rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt, so der BFH in seinem Urteil vom 12.07.2022 (Az. VIII R 8/19).

Wirksamkeit von Steuerbescheiden im Insolvenzverfahren

Steuerbescheide, die im Abrechnungsteil einen Erstattungsbetrag aufweisen, können nach dem BFH-Urteil vom 05.04.2022 (Az. IX R 27/18) auch während eines Insolvenzverfahrens wirksam ergehen.

Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen wird nicht gewährt, wenn die Rechnung im Wege der Aufrechnung über das Gesellschafterverrechnungskonto des Leistungsempfängers beglichen wird, so der BFH in seinem Beschluss vom 09.06.2022 (Az. VI R 23/20).

 

Für Kapitalgesellschaften, ihre Gesellschafter sowie Geschäftsführer und Vorstände

Geschäftsführer muss Compliance-Struktur einrichten!

Das OLG Nürnberg beschäftigt sich in seinem Urteil vom 30.03.2022 (Az. 12 U 1520/19) mit den umfassenden Sorgfalts-, Überwachungs- und Organisationspflichten eines Geschäftsführers. Es sind danach organisatorische Vorkehrungen zu treffen, die Rechtsverstöße durch Mitarbeiter verhindern.

Sozialversicherung: Änderungen bei der Beitragspflicht von angestellten GmbH-Gesellschaftern

Seit 01.04.2022 ist zur Statusfeststellung bei mitarbeitenden Mehrheitsgesellschaftern ohne Geschäftsführerstellung auf die im Einzelfall gesellschaftsvertraglich vorgesehene Dienstaufsicht über die Arbeitnehmer der GmbH abzustellen. Möglicherweise ergibt sich Handlungsbedarf.

 

Für Arbeitnehmer

Grundsatzurteil zur Arbeitszeiterfassung: Das BAG kommt dem Gesetzgeber bei der Erfassung der Arbeitszeit zuvor.

Mit seiner Entscheidung vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) sorgt das BAG für einen Paukenschlag. Danach gilt die vom EuGH vorgegebene Pflicht aller Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, bereits jetzt.

 

Für Immobilieneigentümer

Zur Gewerbesteuerpflicht einer Vermietungsgesellschaft bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft

Nach dem Urteil des BFH vom 23.02.2022 (Az. III R 35/20) macht allein die Übertragung von Aufgaben auf einen Dienstleister ohne gleichzeitige eigene betriebliche Tätigkeiten vor Ort die inländische Betriebsstätte des Auftragnehmers nicht zur Betriebsstätte des Auftraggebers.

 

Für international tätige Unternehmen

Zur Berücksichtigung finaler Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte

Finale Verluste einer ausländischen Freistellungsbetriebsstätte sind im Inland auch unter dem Aspekt der EU-rechtlich garantierten Niederlassungsfreiheit nicht abzugsfähig, so der EuGH in seinem Urteil vom 22.09.2022 (Az. C-538/20).

Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung

Das BMF hat mit Schreiben vom 02.08.2022 zur steuerlichen Behandlung von Vergütungen im Zusammenhang mit Softwareentwicklung Stellung genommen.

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