Tax and Legal UPDATE KW 2-2023

Neueinstellungen im Internet

NEWS@BDO: Public Sector
BDO Website, Newsletter vom 13.01.2023

Aktuelle Energiepreisentwicklungen – Optionen und Herausforderungen bei der Energiebeschaffung für mittlere und große Unternehmen
BDO Website, Web Seminar am 24.01.2023

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Zur zeitnahen Dokumentation der Zuordnungsentscheidung
BFH, Urteil vom 29.09.2022, V R 4/20

Steht anhand objektiver Anhaltspunkte, die innerhalb der Zuordnungsfrist erkennbar geworden sind, fest, dass der Steuerpflichtige einen Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet hat, ist es nicht zusätzlich erforderlich, dass er die erfolgte Zuordnung der Finanzverwaltung innerhalb dieser Frist mitteilt (Anschluss an BFH-Urteile vom 04.05.2022 - XI R 28/21 (XI R 3/19) und XI R 29/21 (XI R 7/19)).

Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung
BFH, Urteil vom 25.10.2022, VIII R 1/19

Der Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens i.S. des § 37 Abs. 5 KStG ist eine sonstige Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Die Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG zu besteuern und nicht in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen.

Die Anschaffungskosten für den Erwerb einer Forderung mit verschiedenen Fälligkeitszeitpunkten sind aufzuteilen und anteilig in dem Veranlagungszeitraum abziehbar, in dem die jeweils fällige Teilrückzahlung zufließt (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG).

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel
BFH, Urteil vom 01.06.2022, III R 56/20

Eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse scheidet aus, wenn das Vertragsverhältnis neben der Gebrauchsüberlassung auch umfangreiche Werk-, Dienstleistungs- und Transportvertragselemente enthält und das Mietvertragselement dem gesamtvertraglichen Leistungsbündel nicht das Gepräge gibt.

Gibt ein Handelsunternehmen seinem mit ihm in einer dauerhaften Geschäftsbeziehung stehenden Lieferanten vor, dass dieser die Ware in einem bestimmten Steigentyp zu liefern hat, führt eine wiederholte Anmietung dieses Steigentyps bei unterstelltem Eigentum zur Annahme von Anlagevermögen.

Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung
BFH, Urteil vom 24.08.2022, XI R 3/22

Der Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung des Unternehmers ist nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG ausgeschlossen, soweit es sich bei den hierfür aufgewendeten Beträgen um unverzichtbare Aufwendungen für die private Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 EStG handelt (Anschluss an BFH-Urteil vom 16.03.2022 - VIII R 33/18). Es bleibt offen, ob das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG i.V.m. § 12 Nr. 1 EStG unionsrechtskonform ist.

Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells
BFH, Urteil vom 29.09.2022, V R 29/20

Der Erwerb eines PKW zur langfristigen Überlassung an den freiberuflich tätigen Ehegatten kann eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit begründen.

Der Vorsteuerabzug des Vermieters eines PKW ist nicht systemwidrig und daher auch nicht missbräuchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für die Vermietung von PKW, die nicht dem unmittelbaren Familienbedarf dienen.

Einer Besteuerung der privaten Verwendung des vermieteten PKW durch den Vermieter-Ehegatten steht eine vertraglich geregelte Vollvermietung an den anderen Ehegatten nicht entgegen.

Hinzurechnung von Beförderungskosten bei passiver Veredelung
BFH, Urteil vom 01.06.2022, VII R 3/20

Bei der Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach einer passiven Veredelung sind die Beförderungskosten bis zum Ort des Verbringens der Waren in das Zollgebiet der Union gemäß Art. 71 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i UZK in den Zollwert einzubeziehen und den Kosten für den außerhalb des Zollgebiets der Union vorgenommenen Veredelungsvorgang (Art. 86 Abs. 5 UZK) hinzuzurechnen.

Ermäßigter Steuersatz für die Mischform einer Sprech- und Gesangsdarbietung mit Abspielen von Bildern
BFH, Urteil vom 28.09.2022, XI R 5/22 (NV)

Eine Dia-Show, die für sich betrachtet nicht der Steuersatzermäßigung unterliegt, kann im Zusammenspiel mit den anderen Elementen einer Show ihren Charakter als bloße Vorführung von Bildern verlieren und dabei untrennbarer Bestandteil einer einheitlichen theater- und konzertähnlichen Leistung werden, auf die § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG anzuwenden ist.

Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen
BFH, Urteile vom 08.09.2022, V R 26/21 und V R 27/21 (NV)

Der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines PKW steht einem Unternehmer mit andersartiger Haupttätigkeit nur dann zu, wenn damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmers unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird.

Rechtsprechung – privater Bereich

Besteuerung des auf tageweise vermietete Räume entfallenden Veräußerungsgewinns
BFH, Urteil vom 19.07.2022, IX R 20/21

Wird ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Reihenhaus innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn insoweit nicht gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt.

Eine räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte besteht nicht.

Aufteilungsmaßstab für die Ermittlung des steuerbaren Anteils am Veräußerungsgewinn ist das Verhältnis der Wohnflächen zueinander.

Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
BFH, Urteil vom 20.09.2022, IX R 29/21

Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist auf bauliche Maßnahmen an Einrichtungen des Gebäudes oder am Gebäude selbst beschränkt. Aufwendungen, die durch die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen lediglich (mit-)veranlasst sind, unterfallen nicht § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.

Eine Abfindung, die der Steuerpflichtige für die vorzeitige Kündigung des Mietvertrags und die Räumung der Wohnung an seinen Mieter zahlt, um das Gebäude umfangreich renovieren zu können, gehört nicht zu den Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.

Zahlungen für den Verzicht auf ein Wohnungsrecht als sofort abziehbare Werbungskosten
BFH, Urteil vom 20.09.2022, IX R 9/21 (NV)

Ein für die Annahme vorab entstandener Werbungskosten erforderlicher, ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang mit künftigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist anzunehmen, wenn der Berechtigte eines mit einem dinglich gesicherten Wohnungsrecht belasteten Erbbaurechts dem Wohnungsberechtigten ein Entgelt dafür zahlt, dass dieser der Löschung seines Wohnungsrechts zustimmt und das Gebäude räumt und es so erreicht, das Wohngebäude zu vermieten und Einkünfte daraus zu erzielen (Anschluss an BFH-Urteile vom 26.01.2011 - IX R 24/10 und vom 11.12.2012 - IX R 28/12).

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung
BFH, Urteil vom 18.08.2022, V R 15/20

Der nationale Gesetzgeber ist unionsrechtlich nicht verpflichtet, einen Gemeinnützigkeitsstatus nach ausländischem Recht anzuerkennen.

Die Festschreibung des Satzungszwecks und die Art seiner Verwirklichung in der Satzung sollen es der Finanzbehörde ermöglichen, die Voraussetzungen der Steuervergünstigung leicht und einwandfrei zu überprüfen. Dies ist nicht der Fall, wenn in der Satzung auf ausländische Regelungen verwiesen wird, die vom nationalen Recht abweichen, und sich auch sonst aus der Satzung selbst nicht ergibt, dass die Anforderungen des nationalen Gemeinnützigkeitsrechts gewahrt werden.

Wird nach den Angaben in der Satzung neben einem begünstigten Zweck ein nicht begünstigter Zweck verfolgt, verstößt die Satzung gegen das Gebot der Ausschließlichkeit i.S. von §§ 51 Abs. 1 Satz 1, 56 AO.

Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus
BFH, Zwischenurteil vom 19.10.2022, X R 14/21; Pressemitteilung vom 12.01.2023

Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten (§ 180 ZPO) setzt voraus, dass zuvor ein erfolgloser Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Adressaten (§ 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO) unternommen wurde.

Allein aus den allgemeinen während der Covid-19-Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen kann nicht abgeleitet werden, dass in dieser Zeit eine Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten ohne vorherigen Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen als wirksam anzusehen wäre.

Finanzverwaltung

Umsatzsteuerliche Behandlung von Gebühren als durchlaufender Posten oder Leistungsentgelt
BMF, Schreiben vom 11.01.2023, Gz. III C 2 - S 7200/19/10004 :005

Danach sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom 03.07.2014, Az. V R 1/14, nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden, als der BFH als Voraussetzung eines durchlaufenden Postens dessen korrespondierende Behandlung in der Buchführung des Steuerpflichtigen fordert.

Erstattungsanträge der Versorger für Vorauszahlung der Gas- und Wärmepreisbremse
BMF, Mitteilung vom 09.01.2023

Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger können ab sofort Vorauszahlungen für die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführten Entlastungen beantragen.

Sonstiges

Zur Evaluierung der Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) und der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)
IDW, Schreiben an das BMF vom 09.01.2023

Zur vereinbarten Evaluation und Prüfung von Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung im Hinblick auf praxistaugliche Anpassungen hat das IDW Problembereiche identifiziert und dem BMF pragmatische Vorschläge unterbreitet.

Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen: Beendigung der Übergangsregelung
BZSt, Mitteilung vom 05.01.2023

Die Übergangsregelung, nach der in allen Bundesländern weiterhin die Abgabe der Mitteilungen nach § 138b AO nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (BZSt 2) möglich war, endet am 28.02.2023. Danach abzugebende Mitteilungen sind dann per BZSt-Portal zu übermitteln.

Zuständigkeit bei Streitigkeiten über die Energiepreispauschale
Arbeitsgericht Lübeck, Beschluss vom 01.12.2022,1 Ca 1849/22 (nicht rechtskräftig); Pressemitteilung vom 28.12.2022

Wer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet, muss dies vor dem Finanzgericht tun.

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