Einleitung

Crypto Asset Service Provider (CASP) müssen ab dem 01.01.2026 vollständige steuerrelevante Kunden- und Transaktionsdaten nach DAC8 erfassen, verifizieren und an die Finanzbehörden melden. Die nationale Umsetzung der DAC8-Vorgaben in Deutschland erfolgt durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG).

DAC8 baut auf dem von der OECD entwickelten Crypto Asset Reporting Framework (CARF) auf und erweitert zugleich den Common Reporting Standard (CRS). Sie ist die jüngste Änderung der EU-Richtlinie zur administrativen Zusammenarbeit im Steuerbereich und verfolgt das Ziel, Steuertransparenz bei digitalen Zahlungsmitteln und Kryptowerten zu schaffen und grenzüberschreitenden Informationsaustausch für Steuerbehörden zu standardisieren. 


Wer ist durch DAC8 und das KStTG betroffen?

Betroffen sind Crypto Asset Service Provider (CASP) im Sinne der Definition der MiCAR. 

  • Crypto Asset Service Provider, welche eine der folgenden Dienstleistungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen:
    • Verwahrung, Verwaltung oder Portfolioverwaltung von Kryptowerten
    • Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
    • Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag/andere Kryptowerte
    • Annahme, Übermittlung und Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte
    • Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte 
    • Platzierung von Kryptowerten
    • Beratung zu Kryptowerten


Welche Daten müssen gemeldet werden?

Der Umfang der zu meldenden Daten nach DAC8 und dem KStTG orientiert sich am CARF-Standard und umfasst:

  1. Personendaten (natürliche/juristische)
  2. Steueridentifikationsdaten (TIN, LEI/GEI, etc.)
  3. Transaktionsinformationen (z.B. konkrete Bezeichnung des gehandelten Kryptowerts, aggregierte Gesamtbruttobeträge beim Kauf/Verkauf gegen Fiatwährung, aggregierte Marktwerte, Einheit und Anzahl der Transaktionen, etc.)


Wie müssen diese Daten übermittelt werden?

Einheitliche Vorgehensweise EU-weit: Unternehmen übermitteln die Daten jährlich über die nationalen Meldeportale der Steuerbehörden. Die gemeldeten Informationen werden anschließend im Rahmen eines EU-weiten automatischen Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten weitergegeben.


Welche Implikationen müssen Unternehmensbereiche beachten?

Management & Organisation

  • Zuständigkeit für die übergreifende, termingerechte Umsetzung
  • Verantwortlichkeiten innerhalb der betroffenen Bereiche für die Meldepflichten festlegen und Ressourcen zuweisen
  • Budget für z.B. IT-Anpassungen, KYC-Erweiterung und Reporting bereitstellen

IT, Operations & Product

  • Datenarchitektur für die konforme Erfassung von KYC, Steueransässigkeit, Wallet-Mapping und Transaktionen bauen oder erweitern
  • Reportingschnittstellen zum nationalen Meldeportal implementieren und testen
  • Prozesse für Datenvalidierung, Fehlerhandling und Audit-Logs einrichten
  • Product-Flows wie Onboarding, Transfers und Trading an neue Datenerfordernisse anpassen

Compliance, Tax & Legal

  • Erweiterung der KYC- und AML-Prozesse um meldepflichtige Datenpunkte
  • Steueransässigkeitserhebung und Dokumentationsstandards definieren bzw. erweitern
  • Kontrollsysteme für Datenqualität, Meldefristen und interne Reviews einführen


Wie wir Sie unterstützen, die Vorgaben des KStTG erfolgreich umzusetzen

Wir können Sie entlang der gesamten Wertschöpfungskette unterstützen und begleiten Sie bei der erfolgreichen Umsetzung mit Hilfe folgender Maßnahmen: 

Health Check

  • Durchführung eines Health Checks zur Bewertung des Ist-Zustands der betroffenen Unternehmensbereiche (inkl. Governance, Prozessen und Kontrollen, Datenqualität, KYC-Vollständigkeit und Steueransässigkeit, technischer Architektur und Reportingfähigkeit/Meldepflicht)

Leitfaden zur erfolgreichen KStTG-Einhaltung

  • Erstellung eines maßgeschneiderten Leitfadens (Blueprint) zur Umsetzung mit klaren fachlichen und technischen Arbeitsschritten, inkl. eines internen Projektplans mit Prioritäten, Meilensteinen und Verantwortlichkeiten

KStTG-bereit durch BDO

  • Projektsteuerung, Aufbau und technische Implementierung aller KStTG-relevanten Prozesse und Datenstrukturen der betroffenen Unternehmensbereiche

Dieser Artikel wurde verfasst von

Orestis Mourtzis
CCP (Certified Compliance Professional), Jurist, Senior Manager, Financial Services