KWK-EEG-Prüfung
Unser Serviceangebot im Überblick:
- Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004
- Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) vom 19. März 2002
Für unsere Mandanten aus dem Bereich Energie- und Abfallwirtschaft führen wir fachtechnische Prüfungen im Hinblick auf die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG durch.
Prüfungsinhalte nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004:
- Aufgenommene Energiemenge in das Netz (-> Vergütungsanspruch des Erzeugers)
- Stromlieferungen an Letztverbraucher im eigenen Netzgebiet
- Stromlieferungen an Letztverbraucher in fremden Netzen
- Stromlieferungen fremder Netzbetreiber an Letztverbraucher im Netz des Mandanten
- Annahmen zur Berechnung der Differenzkosten
Prüfungsinhalte nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) vom 19. März 2002:
- Verifizierung der ordnungsgemäßen Anwendung der Berechnungsgrundlagen aus dem Sachverständigengutachten
- Stichprobenprüfung der Übertragung der Aufschreibungen, sonstigen Betriebsaufzeichnungen und Recording-Daten in die Berechnungsmatrices
- Abgleich der Berechnungsergebnisse mit Abrechnungsbelegen
- Plausibilität der Gesamtmengenaufstellungen
- Abgleich der Mengengerüste aus der KWK-G-Prüfung mit den Basisdaten im Bericht zur Jahresabschlussprüfung der WP
Ihr Nutzen:
- Zeitlich optimierte Prüfungen der Vergütungsansprüche und Abrechnungen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch Wirtschaftsprüfer und Ingenieure
- technische und wirtschaftliche Würdigung der Aufgabenstellung
- Vermeidung von Schnittstellenverlusten und verbesserte Qualitätskontrolle
Geschäftsbericht der BDO