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  • Technische Wirtschaftsprüfung

KWK-EEG-Prüfung

Unser Serviceangebot im Überblick:

  • Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004
  • Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) vom 19. März 2002

Für unsere Mandanten aus dem Bereich Energie- und Abfallwirtschaft führen wir fachtechnische Prüfungen im Hinblick auf die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG durch.

Prüfungsinhalte nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004:

  • Aufgenommene Energiemenge in das Netz (-> Vergütungsanspruch des Erzeugers)
  • Stromlieferungen an Letztverbraucher im eigenen Netzgebiet
  • Stromlieferungen an Letztverbraucher in fremden Netzen
  • Stromlieferungen fremder Netzbetreiber an Letztverbraucher im Netz des Mandanten
  • Annahmen zur Berechnung der Differenzkosten

Prüfungsinhalte nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) vom 19. März 2002:

  • Verifizierung der ordnungsgemäßen Anwendung der Berechnungsgrundlagen aus dem Sachverständigengutachten
  • Stichprobenprüfung der Übertragung der Aufschreibungen, sonstigen Betriebsaufzeichnungen und Recording-Daten in die Berechnungsmatrices
  • Abgleich der Berechnungsergebnisse mit Abrechnungsbelegen
  • Plausibilität der Gesamtmengenaufstellungen
  • Abgleich der Mengengerüste aus der KWK-G-Prüfung mit den Basisdaten im Bericht zur Jahresabschlussprüfung der WP

Ihr Nutzen:

  • Zeitlich optimierte Prüfungen der Vergütungsansprüche und Abrechnungen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)  durch Wirtschaftsprüfer und Ingenieure
  • technische und wirtschaftliche Würdigung der Aufgabenstellung
  • Vermeidung von Schnittstellenverlusten und verbesserte Qualitätskontrolle

Geschäftsbericht der BDO