VAT Update | Juni 2026

Web-Seminar
26. Juni 202611:00 – 12:00 Uhr

Gerne laden wir Sie zu unserem letzten VAT Update vor der Sommerpause 2026 ein.

Den Monat Juni 2026 widmen wir der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zum Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Erwerben und der der zweiten Runde zum Thema Verrechnungspreise. Außerdem beleuchten wir kurz einen aktuellen Beschluss des BFH zum Vorsteuerabzug und Rechnungsanforderungen bei der Umbenennung des Unternehmens. Zuletzt geben wir Ihnen ein kurzes Update in Bezug auf die geplanten Änderungen im Bereich der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie aktuelle Entwicklungen im Zollrecht.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und unsere gemeinsame Stunde Umsatzsteuer im Juni:

  • Stellantis Portugal erwirbt Fahrzeuge und Zubehörteile von konzernangehörigen Herstellern. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung darf Stellantis Portugal die zuvor vereinbarten Preise am Ende eines Abrechnungszeitraums anpassen, um eine festgelegte Gewinnspanne zu sicherzustellen. In die Ermittlung dieser Preisanpassung fallen ebenfalls an Stellantis Portugal in Rechnung gestellte Reparaturkosten. Der EuGH beschäftigt sich mit der Frage, ob die Preisanpassungen zwischen Stellantis Portugal und den Herstellern eine Dienstleistung (insb. Eine Reparaturleistung) darstellen.
  • Wann entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug und in welchem Zeitraum darf ich dieses ausüben? Um diese Frage dreht sich ein aktuelles EuGH-Urteil in der Rechtssache Aptiv. Aptiv macht den Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben Jahre nach der Erklärung der innergemeinschaftlichen Erwerbe geltend, da zuvor keine ordnungsgemäße Rechnung vorlag. Die ungarische Steuerbehörde ist der Auffassung, dass Korrekturen für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, in denen die innergemeinschaftlichen Erwerbe erklärt wurden, einzureichen sind.
  • Das FG Berlin Brandenburg versagt den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung, da der leistende Unternehmer in der Rechnung bereits seinen neuen, zukünftigen (und nicht seinen alten, im Leistungs- und Rechnungsstellungszeitpunkt noch gültigen) Namen angibt. Ob der BFH Grund für eine Revision sieht, werden wir Ihnen vorstellen. 
  • Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht wichtige Änderungen für die Regelungen der deutschen umsatzsteuerlichen Organschaft vor. Wir verschaffen Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten geplanten Neuerungen.
  • In unserem kurzen Zollupdate informieren wir über zwei aktuelle Themen: die Entwicklungen rund um die EU-Stahlzölle sowie wichtige Änderungen bei zollrechtlichen Bewilligungen im Zusammenhang mit dem AEO-Status. Dabei beleuchten wir insbesondere den Steuernummern-Abgleich und die neuen AEO-Fragenkataloge sowie deren praktische Auswirkungen für Unternehmen.
Wie gewohnt werden wir Ihnen unsere Themen anhand von umfangreichen Fallbeispielen zu den oben genannten Neuerungen erläutern sowie Risiken und Chancen aufzeigen. Für Sie wichtige Vorgänge aus Verwaltung und Rechtsprechung, die bis zu unserem Veranstaltungstermin bekannt werden, finden in der Regel ebenfalls Eingang in unsere Veranstaltung. 

Für alle Rückfragen rund um unsere Web-Seminare wenden Sie sich bitte an events@bdo.de
 

Dieses Web-Seminar ist für Sie kostenfrei! 

 

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