Nach der Sommerpause setzen wir unsere Reihe der VAT Updates im September 2026 mit einer Vielzahl spannender und praxisrelevanter Entwicklungen aus Rechtsprechung und Verwaltung fort.
Im Fokus stehen diesmal aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Vorsteuerabzug sowie zu Leistungsbeziehungen innerhalb von Konzernen. Darüber hinaus hat der BFH dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob für die Begründung einer festen Niederlassung zwingend eigenes Personal vor Ort erforderlich ist oder ob hierfür auch automatisierte Anlagen in Verbindung mit dem Einsatz von Fremdpersonal ausreichen können.
Ergänzend informieren wir über wichtige Neuerungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren, die insbesondere für international tätige Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind.
Darüber hinaus informieren wir über wichtige Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren, die insbesondere für international tätige Unternehmen von Bedeutung sind.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen eine Stunde Umsatzsteuer im September zu verbringen und folgende Themen zu beleuchten:
- Wann begründet eine technische Anlage im Inland eine feste Niederlassung eines ausländischen Unternehmers? Mit dieser Frage beschäftigt sich der BFH in einer aktuellen EuGH-Vorlage. Im Streitfall wird eine Klärschlammtrocknungsanlage aus dem Ausland ferngesteuert und überwacht, während vor Ort ein Subunternehmer tätig wird. Wir zeigen Ihnen auf, welche erheblichen Auswirkungen die Entscheidung auf die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens und grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen haben kann.
- Kostenverrechnung im Konzern oder steuerbarer Leistungsaustausch? Zeitarbeitnehmer dürfen die Betriebskantine eines Kunden zu vergünstigten Mitarbeiterkonditionen nutzen. Die hierfür vereinbarte Kostenpauschale wird zwischen den Beteiligten hin- und zurückberechnet. Doch liegt hierin ein steuerbarer Leistungsaustausch? Der BFH nimmt hierzu Stellung und erläutert zugleich die umsatzsteuerlichen Risiken einer bloßen konzerninternen Kostenverrechnung.
- Vorsteuerabzug trotz gescheiterten Projekts? Ein Unternehmen plant ein umfangreiches Vorhaben, dessen Umsetzung letztlich scheitert. Um Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner durchzusetzen, werden externe Berater eingeschaltet. Kann aus den hierfür bezogenen Leistungen Vorsteuer geltend gemacht werden, obwohl die ursprünglich geplante Tätigkeit niemals ausgeübt wurde? Der BFH liefert hierzu eine erfreuliche und praxisrelevante Antwort.
- Neuerungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren. Mit einem aktuellen BMF-Schreiben werden umfangreiche Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen die weitere Digitalisierung des Verfahrens, neue Anforderungen an die Einreichung von Belegen sowie Erleichterungen bei der Nachweisführung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Anpassungen und deren praktische Auswirkungen auf die Antragstellung.
Wie gewohnt erläutern wir die aktuellen Entwicklungen anhand umfangreicher Fallbeispiele, zeigen Risiken und Chancen auf und geben konkrete Handlungsempfehlungen für die tägliche Unternehmenspraxis. Darüber hinaus greifen wir regelmäßig weitere relevante Entwicklungen aus Rechtsprechung und Verwaltung auf, die bis zum Veranstaltungstermin veröffentlicht werden.
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