Windenergie - Sicherung der erhöhten Anfangsvergütung über das zehnte Betriebsjahr hinaus

Handlungsbedarf im Jahr 2023

SIE HABEN IHRE WINDENERGIEANLAGE IM JAHR 2013/2014 IN BETRIEB GENOMMEN UND ERHALTEN SEITDEM DIE ERHÖHTE ANFANGSVERGÜTUNG FÜR DIE ERSTEN ZEHN BETRIEBSJAHRE?

Dann besteht dringender Handlungsbedarf im Jahr 2023, denn Sie möchten die erhöhte Vergütung sicherlich auch weiterhin erhalten.
Das EEG sieht vor, dass sich der Zeitraum der Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung unter bestimmten Voraussetzungen verlängert, maximal jedoch auf insgesamt 20 Jahre zuzüglich des Jahrs der Inbetriebnahme (vgl. § 25 EEG 2017). Hierzu müssen Sie gegenüber Ihrem regelverantwortlichen Netzbetreiber den Nachweis erbringen, dass Ihre WEA die Voraussetzungen hierzu erfüllt. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Ertragstestats und eines Anlagenzertifikats. Für die Prüfung und die Erstellung dieser Nachweise ist ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchführer zu beauftragen. Der Nachweis muss 10 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage, spätestens aber ein Jahr vor dem Ende der verlängerten Frist überprüft werden.

Wir empfehlen, die frühzeitige Beauftragung des Wirtschaftsprüfers

Angebot über die Fertigung eines Ertragszertifikats und eines Zertifikats zur Fristbestimmung zur Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung nach §46 Abs. 3 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien 2017 kurz: EEG-2017.


WAS MÜSSEN SIE TUN, UM DIE ZAHLUNG DER ERHÖHTEN ANFANGSVERGÜTUNG AUCH FÜR DIE ZUKUNFT SICHERZUSTELLEN?

Gemäß Technischer Richtlinie für Windenergieanlagen (TR5) sollte der WEA-Betreiber bis zum Ablauf des 10-Jahreszeitraums gegenüber seinem Netzbetreiber eine Erklärung abgeben, dass die Voraussetzungen für eine Weiterzahlung der erhöhten Anfangsvergütung vorliegen und der WEA-Betreiber ggf. zu viel gezahlte Beiträge zurückzahlen würde. Nach der zuvor genannten Richtlinie sollte der WEA-Betreiber den Nachweis über den Anspruch über die Dauer der Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung innerhalb von 4 Monaten nach dem Ende des 10-Jahreszeitraums erbringen.