Dann besteht dringender Handlungsbedarf im Jahr 2026, denn Sie möchten die erhöhte Vergütung sicherlich auch weiterhin erhalten.
Das EEG sieht vor, dass sich der Zeitraum der Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung unter bestimmten Voraussetzungen verlängert, maximal jedoch auf insgesamt 20 Jahre zuzüglich des Jahrs der Inbetriebnahme (vgl. § 25 EEG 2017). Hierzu müssen Sie gegenüber Ihrem regelverantwortlichen Netzbetreiber den Nachweis erbringen, dass Ihre WEA die Voraussetzungen hierzu erfüllt. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Ertragstestats und eines Anlagenzertifikats. Für die Prüfung und die Erstellung dieser Nachweise ist ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchführer zu beauftragen. Der Nachweis muss 10 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage, spätestens aber ein Jahr vor dem Ende der verlängerten Frist überprüft werden.
Angebot über die Fertigung eines Ertragszertifikats und eines Zertifikats zur Fristbestimmung zur Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung nach §46 Abs. 3 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien 2017 kurz: EEG-2017.
Gemäß Technischer Richtlinie für Windenergieanlagen (TR5) sollte der WEA-Betreiber bis zum Ablauf des 10-Jahreszeitraums gegenüber seinem Netzbetreiber eine Erklärung abgeben, dass die Voraussetzungen für eine Weiterzahlung der erhöhten Anfangsvergütung vorliegen und der WEA-Betreiber ggf. zu viel gezahlte Beiträge zurückzahlen würde. Nach der zuvor genannten Richtlinie sollte der WEA-Betreiber den Nachweis über den Anspruch über die Dauer der Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung innerhalb von 4 Monaten nach dem Ende des 10-Jahreszeitraums erbringen.


