Nur wenige Tage nach dem Endorsement von IFRS 18 – Darstellung und Angaben im Abschluss durch die EU, das am 13. Februar 2026 mit Inkrafttreten des IFRS 18 (auch) in der EU für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 erfolgte, hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) reagiert. Am 17. Februar 2026 veröffentlichte sie eine öffentliche Erklärung mit dem Titel „Reshaping performance: Implementation of IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements”. 

Diese öffentliche Erklärung enthält eine Zusammenfassung der Anforderungen von IFRS 18 und hebt wichtige Punkte hervor, die Unternehmen bei der Einführung und Darstellung der (erwarteten) Auswirkungen von IFRS 18 berücksichtigen sollten und die auch im besonderen Fokus der Enforcement-Behörden stehen. Auch auf die laufende Beachtung der Diskussionen im IFRS Interpretations Committee zur Anwendung von IFRS 18 wird im Dokument ausdrücklich hingewiesen.

Unter den in der öffentlichen Erklärung dargestellten Punkten befinden sich unter anderem auch die Wechselwirkung mit den Leitlinien der ESMA zu alternativen Leistungskennzahlen (APMs), die Notwendigkeit zur laufenden Überwachung, ob in Folgeperioden für das Unternehmen Anpassungen in der Darstellung und bei den Angaben nach IFRS 18 erforderlich werden und wichtige Hinweise zu notwendig werdenden Anpassungen bei der Berichterstattung im European Single Electronic Format (ESEF) im Zusammenhang mit IFRS 18.

Bei allen Fragen rund um die Einführung des neuen IFRS 18, der alle Unternehmen betrifft und wegen der Vorjahresangaben bereits ab dem 1. Januar 2026 Auswirkungen auf die Unternehmen hat, wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere Expertinnen und Experten zu IFRS 18 in der Accounting & Reporting Advisory Group, dazu folgender Link: IFRS 18 – Neuer Rechnungslegungsstandard bringt Änderungen bei Darstellung und Angaben im Abschluss - BDO

Dieser Artikel wurde verfasst von

Stefan Schaden
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Accounting & Reporting Advisory Group