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ESMA Prüfungsschwerpunkte 2025

Am 14. Oktober 2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) die Prüfungsschwerpunkte für die nächste Prüfungssaison veröffentlicht (ESMA Prüfungsschwerpunkte 2025). Die in Zusammenarbeit mit den nationalen europäischen Enforcern — darunter die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland — festgelegten Prüfungsschwerpunkte sollten von kapitalmarktorientierten Unternehmen und deren Abschlussprüfern bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse für 2025 besonders berücksichtigt werden.

Die beiden gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2025 sind:

  1. Geopolitische Risiken und Unsicherheiten

Die derzeitigen geopolitischen Risiken und Unsicherheiten können erhebliche Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben — beispielsweise durch Wertminderungen nichtfinanzieller Vermögenswerte, Änderungen bei der Umsatzrealisierung oder der Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern. Zudem wird mit potenziellen Neueinschätzungen bei Rückstellungen, Liquiditätsrisiken, wesentlichen Bewertungsannahmen (z.B. im Zusammenhang mit Kreditverlusten oder Fair-Value-Bewertungen), der Einhaltung von Covenants, Annahmen zur Unternehmensfortführung sowie Sensitivitätsanalysen zu rechnen sein. Wie üblich erwartet die ESMA zu den einschlägigen Sachverhalten klare, detaillierte und unternehmensspezifische Angaben.

  1. Segmentberichterstattung

Bei der Segmentberichterstattung liegt der Fokus der ESMA insbesondere auf der Identifikation und Aggregation von Geschäftssegmenten (Operating Segments). Dabei sollen die vom Management (Chief Operating Decision Maker) genutzten Steuerungsinformationen und die offengelegten Segmentinformationen konsistent sein. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für eine zulässige Aggregation der Geschäftssegmente — und dabei insbesondere das Vorliegen vergleichbarer wirtschaftlicher Merkmale — sowie die dazugehörigen Angabepflichten zu beachten.

Die ESMA hebt ebenfalls die Relevanz von segmentbezogenen Angaben (insbesondere zu wesentlichen Ertrags- und Aufwandsposten) sowie von konzernweiten Angaben (insbesondere zu geographischen Gebieten und bedeutenden Kunden) hervor.

Die beiden gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung — die bereits im Vorjahr Prüfungsschwerpunkte waren — sind:

  1. Wesentlichkeitsbeurteilungen in der ESRS-Berichterstattung

Die ESMA unterstreicht erneut die entscheidende Bedeutung des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit für die Identifikation relevanter Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie für die Bestimmung wesentlicher Informationen — und damit letztlich für die Entscheidungsnützlichkeit von Nachhaltigkeitsberichten. Zudem erinnert die ESMA an die zentralen Schritte der Wesentlichkeitsanalyse und weist auf die damit verbundenen Angabepflichten hin.

  1. Umfang und Struktur des Nachhaltigkeitsberichts

Die ESMA erläutert zentrale Anforderungen an den Umfang und die Struktur des Nachhaltigkeitsberichts — beispielsweise hinsichtlich der Berichtsgrenzen, der Gliederung und der Verwendung von Verweisen. In diesem Zusammenhang hebt die ESMA die Notwendigkeit der Konsistenz mit anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung hervor.

Im Zusammenhang mit der ESEF-Berichterstattung richtet sich der diesjährige Schwerpunkt auf häufig auftretende Fehler bei der Auszeichnung der Kapitalflussrechnung.

Die ESMA verweist ebenfalls auf weitere Themengebiete wie die Konnektivität zwischen finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung, aktuelle IFRS-Entwicklungen (IFRS 7, 9 und 18) und die konsistente Nutzung von alternativen Leistungskennzahlen (APMs).

Parallel zu den Prüfungsschwerpunkten hat die ESMA erste Ergebnisse einer Analyse von Nachhaltigkeitsberichten aus dem Jahr 2024, welche den Fokus auf Angaben zur doppelten Wesentlichkeitsbeurteilung legt, veröffentlicht (Analyse von Nachhaltigkeitsberichten).

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