IASB Entwurf Unternehmenszusammenschlüsse – Anhangangaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung veröffentlicht
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 14. März 2024 den IASB/ED/2024/1 Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und Wertminderung veröffentlicht. Hiermit schlägt der IASB Änderungen an IFRS 3 und IAS 36 vor.
Nach den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 wäre künftig bei Akquisitionen über die erwarteten Synergien zu berichten. Für sog. strategische Unternehmenszusammenschlüsse wäre darüber hinaus über die Ziele der Akquisition und die damit verbundenen Leistungsziele zu berichten. In Folgeperioden wären dann Informationen über die Zielerreichung offenzulegen. Allerdings sehen die Vorschläge unter bestimmten Voraussetzungen für einige der Angabepflichten Ausnahmen von der Berichterstattungspflicht vor.
Die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 36 sehen unter anderem Erleichterungen bei der Ermittlung des Nutzungswerts und Klarstellungen zur Test-Ebene eines Geschäfts- oder Firmenwerts beim Werthaltigkeitstest vor.
Den Link zum Entwurf finden Sie hier:
IASB-ED-2024-1 – Required IFRS Standards
Der Entwurf steht bis zum 15. Juli 2024 zur Kommentierung zur Verfügung.
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