IASB veröffentlicht IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss


Am 9. April 2024 hat der International Accounting Standards Board (IASB) IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss veröffentlicht. IFRS 18 wird zukünftig IAS 1 Darstellung von Abschlüssen als zentralen Standard in den IAS/IFRS mit Regelungen zur Darstellung von Abschlüssen ersetzen. Nach einer Phase der relativen Ruhe ist IFRS 18 der erste neue Standard seit Veröffentlichung von IFRS 17 Versicherungsverträge im Mai 2017.

Der IASB hatte von Investoren die Rückmeldung erhalten, dass die Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschlüssen beeinträchtigt sei. Ursache sei die uneinheitliche Darstellung der finanziellen Leistung von Unternehmen in der Gewinn- und Verlustrechnung im Unternehmensvergleich aufgrund fehlender Normierung. Dies führe dazu, dass z.B. Unternehmen mit einem vergleichbaren Geschäftsmodell in einer ähnlichen Branche die Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit unterschiedlich darstellten.
 
Nicht zuletzt aufgrund dieser Bedenken hatte der IASB ein Projekt eingeleitet IAS 1 durch einen neu zu entwickelnden IFRS zu ersetzen. Ziel war es dabei, die Vergleichbarkeit der Darstellung der finanziellen Leistung von Unternehmen zu verbessern.

Der nunmehr veröffentlichte IFRS 18 bringt signifikante Neuerungen mit sich. Indes wurden auch zahlreiche Regelungen des IAS 1, etwa zur Darstellung der Bilanz, ohne substanzielle Änderungen in IFRS 18 übernommen.

Die wesentlichen Änderungen, die aus der Einführung von IFRS 18 resultieren, sind nachfolgend dargestellt:
  1. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind neue Kategorien mit entsprechenden Zuordnungsvorschriften (betrieblicher Bereich, Investitions- und Finanzierungsbereich) und Zwischensummen (z.B. Geschäftsergebnis) vorgesehen.
  2. Erweiterte Regelungen zur Bezeichnung, Zusammenfassung und Aufgliederung von Posten
  3. Begrenzte Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnung, etwa der Regelungen zur Zuordnung von Cashflow aus Zinsen und Dividenden
  4. Neue Angabepflichten zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen (sog. (management-defined performance measures), einschließlich Überleitung auf die naheliegendste IFRS-konforme Zwischensumme

IFRS 18 ist erstmals für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist, vorbehaltlich eines EU-Endorsements, zulässig. Bei erstmaliger Anwendung sind die Vergleichszahlen anzupassen.

Die Projekt-Website des IASB enthält alle veröffentlichten Dokumente in Bezug auf IFRS 18 und kann unter folgendem Link erreicht werden: IFRS - Primary Financial Statements

Bei Fragen rund um diesen Themenbereich wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere Expertinnen und Experten aus der Accounting & Reporting Advisory Group.