Datum: 

Das IDW veröffentlicht einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung

Nur wenige Tage nach dem Ausbruch des Nahost-Krieges am 28. Februar 2026 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) reagiert. Am 6. März 2026 veröffentlichte es den fachlichen Hinweis „Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung zum 31.12.2025“.

Der fachliche Hinweis des IDW setzt sich mit den Auswirkungen auf die derzeit höchst relevante finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung zum Stichtag 31. Dezember 2025 auseinander und bietet Antworten zu den derzeit am meisten relevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Nahost-Krieges. Wertvolle Hinweise gibt es dabei zu folgenden Fragen:

Bereich der finanziellen Berichterstattung nach HGB, aber auch nach IFRS:

  • Wie ist das Kriegsereignis im Rahmen der Rechnungslegung nach HGB (wertaufhellend/wertbegründend) und IFRS (berücksichtigungspflichtig oder nicht) zum 31. Dezember 2025 zu qualifizieren?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich aus diesem Ereignis auf die Nachtragsberichterstattung im (Konzern-)Anhang nach HGB bzw. IFRS zum 31. Dezember 2025?
  • Auswirkungen auf die (Konzern-)Lageberichterstattung zum 31. Dezember 2025, insbesondere zu den Anforderungen an die Genauigkeit der Prognosen der bedeutsamsten Leistungsindikatoren
  • Mögliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung bei Abschluss- bzw. Lageberichtaufstellung und Testat zu deren Prüfung vor dem 28. Februar 2026, aber Feststellung bzw. Billigung durch die zuständigen Organe erst danach

 

Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung nach ESRS:

  • Bedeutung des Ereignisses „Ausbruch des Nahost-Krieges“ für die nichtfinanzielle (Konzern-)Berichterstattung zum 31. Dezember 2025 unter freiwilliger Anwendung der ESRS

 

Zugang zum Dokument

Bei allen Fragen rund um dieses ganz aktuelle Thema wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere Expertinnen und Experten in der Accounting & Reporting Advisory Group.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Stefan Schaden
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Accounting & Reporting Advisory Group