Mit Urteil vom 3. März 2026 (Az. IX R 33/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine für den Profisport äußerst relevante Frage entschieden: Wie sind sogenannte Handgelder („Signing Fees“) steuerlich zu behandeln, die Vereine an Spieler für die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages zahlen? Die Entscheidung betrifft unmittelbar die Bilanzierung von Profiabteilungen und Kapitalgesellschaften im Lizenzsport und kann erhebliche Auswirkungen auf Jahresabschlüsse, Steuerbelastungen und Transferplanungen haben.
Im Ausgangsfall hatte ein Profifußballclub mehreren Spielern Handgelder für den Abschluss oder die Verlängerung ihrer Arbeitsverträge gezahlt. Streitig war die Frage, ob diese Zahlungen sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig sind oder über die Vertragslaufzeit verteilt werden müssen.
Der BFH differenziert dabei deutlich zwischen verschiedenen Fallgruppen:
Wird ein Spieler im Rahmen eines ablösepflichtigen Transfers verpflichtet, gehört das an den Spieler gezahlte Handgeld zu den Anschaffungsnebenkosten der sogenannten „Spielerlaubnis“. Diese Kosten müssen aktiviert und über die Laufzeit des Spielervertrages abgeschrieben werden. Das Handgeld wird damit steuerlich wie ein Teil der Transferkosten behandelt.
Anders verhält es sich bei ablösefreien Transfers oder bei Vertragsverlängerungen. Hier stellt das Handgeld nach Auffassung des BFH grundsätzlich keinen aktivierungspflichtigen Vermögensgegenstand dar. Sofern keine Rückzahlungspflicht des Spielers bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vereinbart wurde, kommt auch die Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens nicht in Betracht. Die Zahlung kann daher regelmäßig sofort erfolgswirksam berücksichtigt werden.
Mit dieser Entscheidung schafft der BFH erstmals klare Leitlinien für die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Handgeldern im Profisport.
Für Geschäftsführungen ausgegliederter Profiabteilungen, Lizenzspieler-Gesellschaften und professionell organisierter Sportvereine ist die Entscheidung weit mehr als eine bilanzielle Detailfrage.
Handgelder haben sich in vielen Sportarten zu einem zentralen Instrument der Personalgewinnung entwickelt. Gerade bei ablösefreien Wechseln werden hohe „Signing Fees“ gezahlt, um Spieler von einem Vereinswechsel zu überzeugen. Die steuerliche Behandlung dieser Zahlungen beeinflusst unmittelbar das Jahresergebnis und damit auch wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen.
Die Entscheidung wirkt sich insbesondere auf folgende Bereiche aus:
Besonders relevant ist dabei die vom BFH vorgenommene Unterscheidung zwischen ablösepflichtigen und ablösefreien Transfers. Zwei wirtschaftlich ähnliche Zahlungen können künftig bilanziell völlig unterschiedlich behandelt werden. Dies erhöht die Anforderungen an Vertragsgestaltung und Buchhaltung erheblich.
Geschäftsführungen sollten die Entscheidung zum Anlass nehmen, bestehende und künftige Spielerverträge zu überprüfen.
Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere folgende Fragen:
Darüber hinaus sollten künftige Transfer- und Vertragsmodelle gemeinsam mit Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfern geprüft werden. Die Entscheidung zeigt, dass die steuerliche Behandlung von Spielerverpflichtungen zunehmend von den konkreten Vertragsdetails abhängt. Bereits kleine Unterschiede in der Vertragsgestaltung können erhebliche Auswirkungen auf Bilanz, Gewinn und Steuerlast haben.
Für Geschäftsführungen lautet die zentrale Botschaft daher: Das BFH-Urteil schafft zwar mehr Rechtssicherheit, erhöht aber zugleich die Anforderungen an die steuerliche Planung im Profisport.
