Ab dem 10.07.2029 werden Profifußballclubs erstmals geldwäscherechtlich Verpflichtete. Für deren Management beginnt die Vorbereitung schon jetzt.

Worum geht es?

Die europäische Geldwäscheverordnung bringt den Profifußball erstmals in den Kreis der Verpflichteten, bisher zählten dazu vor allem Banken, Finanzdienstleister und Immobilienmakler. Die Regelung gilt ausschließlich für Profifußballclubs, nicht für andere Profisportarten wie Basketball, Handball oder Eishockey. Betroffen sind Profifußballclubs, deren Jahresumsatz in den vorangegangenen beiden Geschäftsjahren mindestens 5 Mio. € betragen hat, d.h. es können neben den Bundesligisten auch Vereine der 3. Liga oder im Einzelfall sogar Regionalligisten betroffen sein. Die Verordnung knüpft an die besonderen Risiken des Fußballs an: hohe Transfersummen, intransparente Investorenstrukturen, Sponsoringverträge und die Einbindung von Spielervermittlern. Die Pflichten betreffen insbesondere Geschäftsbeziehungen mit Investoren, Sponsoren, Vermittlern und anderen Vereinen. Einzelheiten wie Schwellenwerte oder mögliche nationale Ausnahmen sollten Vereine sorgfältig prüfen.

Warum betrifft das die Geschäftsführung persönlich?

Geldwäscheprävention ist Leitungsaufgabe. Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung dafür, dass Risiken systematisch erfasst, interne Grundsätze etabliert und Verdachtsfälle gemeldet werden. Versäumnisse können empfindliche Bußgelder, Reputationsschäden und im Einzelfall persönliche Haftungsrisiken nach sich ziehen. Hinzu kommt: Wer ab 2029 Sorgfaltspflichten erfüllen muss, benötigt dafür Prozesse, Zuständigkeiten und eine belastbare Dokumentation. Das lässt sich nicht kurzfristig improvisieren. Die Pflichten reichen von der Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter über die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen bis zur Meldung verdächtiger Sachverhalte an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.

Besonders anspruchsvoll ist die Lage für ausgegliederte Profiabteilungen. Sie haben oft gewachsene Strukturen mit Verflechtungen zwischen Mutterverein, Kapitalgesellschaft und Investoren. Wer hier die Transparenzanforderungen nicht frühzeitig klärt, riskiert Reibungsverluste in laufenden Verträgen und Verhandlungen.

Wo besteht jetzt Handlungsbedarf?

Drei Jahre klingen nach viel Zeit, sind für den Aufbau einer wirksamen Compliance-Organisation aber knapp bemessen. Geschäftsführungen sollten jetzt vier Punkte angehen:

  1. Unternehmensweite Risikobewertung: Zunächst gilt es zu prüfen, welche bestehenden Compliance-Strukturen und Dokumente für die EU-AML-VO bereits relevant sind und was noch fehlt. Auf dieser Basis lassen sich fehlende Elemente gezielt etablieren, statt von Grund auf neu zu beginnen.
  2. Schulungen: Mitarbeitende in Finanzen, Vertragswesen, Sponsoring und Spielerbetreuung müssen die Anforderungen der EU-AML-VO kennen und Warnsignale erkennen. Schulungskonzepte benötigen Vorlauf und sollten rechtzeitig starten.
  3. Pre-Employment-Checks: Die Zuverlässigkeit von Beschäftigten in sensiblen Positionen ist ein zentrales Element der Prävention. Entsprechende Prüfprozesse sollten vor der nächsten Einstellungsrunde definiert sein.
  4. Hinweisgebersystem und Meldekanäle: Interne Meldewege für Verdachtsfälle müssen eingerichtet und im Verein bekannt gemacht werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz liefert hierfür bereits eine Grundlage, die sich ausbauen lässt.

Fazit

Der Stichtag 2029 mag fern erscheinen, doch Risikoanalyse, Prozessdesign, Schulung und Systemeinführung brauchen Zeit. Wer jetzt eine Bestandsaufnahme macht, gewinnt Planungssicherheit und vermeidet Hektik in den letzten Monaten vor dem Stichtag.

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