Wer als Breitensportverein oder Profisportclub mit Nachhaltigkeit wirbt, muss seine Aussagen belastbar dokumentieren und im Zweifel belegen können

Nachhaltigkeit ist längst zu einem festen Bestandteil der Außendarstellung vieler Sportvereine und Profisportclubs geworden. Kaum ein Jahresbericht, Sponsorenkonzept oder Stadionprojekt kommt heute ohne Aussagen zu Klimaschutz, CO₂-Reduktion, gesellschaftlicher Verantwortung oder nachhaltiger Entwicklung aus. Doch genau diese Nachhaltigkeitskommunikation steht künftig unter deutlich strengeren rechtlichen Anforderungen. Hintergrund sind die Umsetzung der europäischen „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo) in deutsches Recht sowie die damit verbundenen Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ziel des Gesetzgebers ist es, sogenanntes Greenwashing wirksam zu verhindern.

Worum geht es bei den neuen Regelungen?

Die neuen Vorschriften verschärfen die Anforderungen an Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsaussagen erheblich. Allgemeine Aussagen wie „nachhaltiger Verein“, „klimaneutraler Club“, „grüner Sportbetrieb“ oder „umweltfreundliche Veranstaltung“ dürfen künftig nicht mehr ohne Weiteres verwendet werden. Vielmehr müssen entsprechende Behauptungen objektiv belegbar, nachvollziehbar und für Dritte überprüfbar sein. Nicht nachweisbare oder pauschale Nachhaltigkeitsversprechen können künftig als unlautere geschäftliche Handlung eingestuft werden.

Besonders kritisch sind sogenannte Zukunftsversprechen. Wer beispielsweise kommuniziert, bis zu einem bestimmten Termin klimaneutral werden zu wollen oder den CO₂-Ausstoß um einen bestimmten Prozentsatz reduzieren zu wollen, muss diese Aussagen durch einen konkreten, realistischen und dokumentierten Umsetzungsplan belegen können und einer unabhängigen Prüfung durch externe Stellen unterwerfen. Reine Absichtserklärungen reichen künftig nicht mehr aus.

Ziele der regulatorischen Ausgestaltung sind größere Transparenz, wissenschaftliche Nachweisbarkeit und externe Verifizierbarkeit von Nachhaltigkeitsaussagen.

 

Warum ist das für Geschäftsführer von Sportvereinen und Profisportclubs besonders relevant?

Für die Verantwortlichen im Sport geht es nicht nur um Marketing, sondern um erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken.

Viele Vereine und Clubs nutzen Nachhaltigkeit inzwischen aktiv zur Positionierung gegenüber Sponsoren, Mitgliedern, Fans, Kommunen und Fördermittelgebern. Freiwillige Nachhaltigkeitsberichte, ESG-Strategien, Klimaversprechen oder soziale Wirkungsberichte sind häufig Teil der Kommunikationsstrategie. Genau diese Aussagen können künftig Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Überprüfungen, Abmahnungen oder gerichtlicher Verfahren werden.

Besonders betroffen sind Profisportclubs, die Nachhaltigkeit zunehmend als Bestandteil ihrer Markenidentität vermarkten. Aber auch größere Breitensportvereine können im Fokus stehen, wenn sie Fördermittel beantragen, Nachhaltigkeitssiegel verwenden oder öffentlich mit Umwelt- und Klimazielen werben.

Hinzu kommt ein erheblicher Reputationsfaktor. Während klassische Wettbewerbsverstöße häufig nur juristische Folgen haben, kann der Vorwurf des Greenwashings unmittelbar das Vertrauen von Mitgliedern, Fans, Sponsoren und Medien beeinträchtigen. In einer Zeit, in der gesellschaftliche Verantwortung zunehmend zum Bewertungsmaßstab für Organisationen wird, kann dies erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Wo besteht jetzt akuter Handlungsbedarf?

Geschäftsführer sollten sämtliche Nachhaltigkeitsaussagen ihres Vereins oder Clubs kurzfristig einer rechtlichen und inhaltlichen Prüfung unterziehen.

Insbesondere sollten folgende Fragen beantwortet werden:

  • Welche Nachhaltigkeits-, Klima- oder Umweltversprechen werden derzeit kommuniziert?
  • Können diese Aussagen objektiv belegt werden?
  • Existieren dokumentierte Zielpfade und Maßnahmenpläne für kommunizierte Transformationsziele?
  • Sind verwendete Nachhaltigkeitssiegel anerkannt und rechtlich belastbar?
  • Können die zugrunde liegenden Daten durch unabhängige Dritte nachvollzogen werden?

Darüber hinaus empfiehlt sich die Einführung eines internen Freigabeprozesses für Nachhaltigkeitskommunikation. Aussagen zu Klimaneutralität, Emissionsreduktion oder Nachhaltigkeitszielen sollten künftig ähnlich sorgfältig geprüft werden wie finanzielle oder regulatorische Veröffentlichungen.

Die zentrale Botschaft lautet: Nachhaltigkeitskommunikation wird künftig nicht mehr primär als Marketingthema behandelt, sondern als rechtlich überprüfbare Tatsachenkommunikation. Für Geschäftsführer besteht deshalb bereits heute Handlungsbedarf, um Greenwashing-Risiken zu vermeiden und die Glaubwürdigkeit der eigenen Organisation langfristig zu sichern.

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