Internationale Trainingslager und Marketingtouren gehören längst zum festen Bestandteil der Internationalisierungsstrategie vieler Proficlubs. Ob Saisonvorbereitung in den USA, Österreich, der Schweiz, Italien, Spanien oder der Türkei, Fan-Events in Japan oder Testspiele in Südkorea – solche Reisen dienen nicht nur der sportlichen Vorbereitung, sondern vor allem der Erschließung neuer Märkte, der Aktivierung internationaler Sponsoren und der Stärkung der eigenen Marke.

Was auf den ersten Blick wie eine rein sportliche oder kommerzielle Reise erscheint, kann für den Club ebenso wie für Spieler, Trainer und Betreuer umfangreiche steuerliche sowie sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Verpflichtungen nach sich ziehen. Was dabei häufig unterschätzt wird: Bereits wenige Tage im Ausland können hierfür ausreichen.

Internationale Trainingslager beschränken sich häufig nicht mehr auf die reine sportliche Vorbereitung. Vielmehr werden sie regelmäßig von Testspielen, öffentlichen Trainingseinheiten, Sponsorenveranstaltungen, Fan-Events oder Medienauftritten begleitet. Gerade diese zusätzlichen Aktivitäten können steuerliche Verpflichtungen im Gaststaat begründen. Neben der eigentlichen Steuerbelastung führen die steuerlichen Registrierungen und die Abgabe lokaler Steuererklärungen und Steueranmeldungen zu einem nicht zu unterschätzenden administrativen Aufwand. Je nach Ausgestaltung der Tätigkeit und den jeweiligen nationalen Vorschriften können sich diese Verpflichtungen nicht nur für den Club, sondern auch für einzelne Spieler ergeben.

Hinzu können sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen ebenso wie Fragenstellungen bezüglich der Aufenthalts- bzw. Arbeitsberechtigung kommen, letzteres insbesondere bei Reisen in Nicht-EU-Staaten. 

Noch aufwendiger stellt sich die Situation bei Reisen in bestimmte Länder wie die USA oder die Schweiz dar. Dort sind nicht nur die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten, vielmehr verfügen die einzelnen US-Bundesstaaten bzw. Schweizer Kantone sowie teilweise auch Städte und Gemeinden über eigene Regelungen. Finden während einer Tour beispielsweise Stationen in Kalifornien, New York und Florida statt, kommen unterschiedliche steuerliche Regelungen zur Anwendung. Bereits kurzfristige sportliche oder kommerzielle Tätigkeiten können in einzelnen Bundesstaaten oder Kantonen lokale Steuern auf das anteilige Einkommen von Spielern und Betreuern oder eine sofortige steuerliche Registrierung auslösen. Für den Proficlub bedeutet dies, dass eine pauschale Betrachtung nicht ausreicht und die jeweiligen bundesstaatlichen bzw. kantonalen Vorgaben gesondert analysiert werden müssen.

Bei Marketing- und Vorbereitungsreisen nach Asien – etwa nach Japan oder Südkorea – sollten Proficlubs die steuerlichen Konsequenzen ebenfalls frühzeitig beleuchten. Vergütungen für sportliche Auftritte, Sponsoring-Veranstaltungen mit sportlichen Aktivitäten oder ähnliche Marketing-Events können steuerliche Pflichten auslösen.

Steuerliche Fragestellungen beschränken sich jedoch keineswegs auf Fernreisen außerhalb Europas. Auch klassische Trainingslager innerhalb der Europäischen Union können – insbesondere bei begleitenden Testspielen, Fan-Events und öffentlichen Auftritten - steuerliche Verpflichtungen auslösen. Absolviert ein deutscher Proficlub beispielsweise sein Trainingslager in Österreich, Südtirol oder Spanien, greifen ebenfalls die jeweiligen nationalen Steuergesetze im Zusammenspiel mit den Doppelbesteuerungsabkommen. Zwar erleichtern die europäischen Grundfreiheiten den grenzüberschreitenden Sportbetrieb erheblich, sie setzen nationale Steuerregelungen oder Doppelbesteuerungsabkommen jedoch keineswegs außer Kraft.

Das Doppelbeteuerungsabkommen regelt zwar die Zuweisung des Besteuerungsrechts zwischen den Staaten, befreit die Beteiligten jedoch nicht von der Einhaltung der jeweiligen nationalen Verfahrens-, Melde- und Registrierungspflichten. Auch in dem Fall, in dem sich kein Besteuerungsrecht des Gaststaates ergibt, können Registrierungs- und Meldeverpflichtungen weiterhin anwendbar sein.

Steuerliche Risiken betreffen dabei nicht allein den Verein. Auch die Spieler, Trainer und ggf. weitere Teammitglieder können im Gastland persönlich steuerpflichtig werden, so dass die Folgen sie unmittelbar treffen können. Säumnisse bei der Einhaltung lokaler Vorschriften können zu Steuernachforderungen, Bußgeldern, Verzugszinsen und erheblichen Reputationsschäden führen. Gleichzeitig verlangen internationale Sponsoren und Tour-Veranstalter zunehmend vertragliche Klarheit über steuerliche Verantwortlichkeiten.

Wenn steuerliche Thematiken erst kurz vor Reisebeginn, nach der Rückkehr oder im schlimmsten Fall erst im Rahmen einer späteren Prüfung durch die ausländische Finanzverwaltung erkannt werden, lassen sich notwendige Registrierungen, vertragliche Absicherungen oder Anpassungen der Reiseplanung zur Vermeidung bestimmter Konsequenzen vielfach nicht mehr rechtzeitig umsetzen.

Handlungsbedarf für das Club-Management

Für das Management besteht im Falle geplanter Trainingslager und Marketingreisen ins Ausland daher konkreter Handlungsbedarf. Bereits in der Planungsphase einer internationalen Tour sollte eine länderbezogene steuerliche Analyse erfolgen. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der lokalen Steuergesetze, der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen, möglicher Registrierungs- und Erklärungspflichten sowie der steuerlichen Behandlung von Antrittsgagen, Sponsoringerlösen und Vergütungen für Spieler. Ebenso sollten Verträge mit Veranstaltern steuerlich überprüft und gegebenenfalls steuerliche und rechtliche Berater frühzeitig eingebunden werden. 

Internationale Marketingtouren und Trainingslager bieten erhebliche wirtschaftliche Chancen und sportliche Vorteile. Damit diese nicht durch vermeidbare steuerliche Risiken geschmälert werden, sollte die steuerliche Planung künftig ebenso selbstverständlich zur Reisevorbereitung gehören wie die sportliche und organisatorische Planung.

Für Geschäftsführungen und Finanzverantwortliche professioneller Sportclubs ist Tax Compliance im internationalen Raum ein entscheidender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Wer steuerliche Fragestellungen bereits in der Planungsphase berücksichtigt, vermeidet nicht nur kostspielige Überraschungen im Gastland, sondern schafft zugleich die notwendige Rechtssicherheit für Club, Spieler und Geschäftspartner.

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