Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) angenommen und damit der schrittweisen Anhebung der THG-Quote auf 65 Prozent bis 2040 zugestimmt. Ziel der Regelung ist es, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr durch verbindliche Minderungsquoten für Kraftstoffanbieter weiter zu senken. Kraftstoffanbieter können hierzu auf nachhaltige Biokraftstoffe, RFNBO (kraftstoffähnliche Produkte auf Basis erneuerbaren Stroms bzw. grünem Wasserstoff), Ladestrom für Elektrofahrzeuge sowie den Erwerb von Zertifikaten Dritter zurückgreifen.

Was ändert sich konkret?

  • Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG‑Quote) sieht vor, die Quote für Kraftstoffe im Straßenverkehr schrittweise bis 2040 auf 65 % anzuheben.
  • Für verschiedene Energieträger wird befristet eine mehrfache Anrechnung mittels eines Faktors ermöglicht.
    • Ladestrom mit Faktor 3 bis 2031, danach Abschmelzen bis auf Faktor 1 in 2036
    • Anrechnung von Ladestrom für Batterieelektrofahrzeuge der Klassen M3 und N3 (Busse und Schwerlast-LKW) mit Faktor 4 bis 2034, danach Abschmelzen bis auf Faktor 1 in 2040
    • Anrechnung von RFNBO mit Faktor 3 bis 2036, danach Abschmelzen bis auf Faktor 1 in 2040
  • Wirksame Maßnahmen zur Betrugsprävention, um Marktverzerrungen durch betrügerische Aktivitäten wie in der Vergangenheit zu vermeiden (UER-Maßnahmen, Biokraftstoffe aus Palmöl):
    • Staatliche Vor-Ort-Kontrollen als Voraussetzung für die Quotenanrechnung
    • Verhinderung von Marktverwerfungen durch automatische Quotenanpassungen
    • Beweislastumkehr bzgl. der Quotenherkunft für Quotenverpflichtete
  • Deckelung konventioneller Biokraftstoffe: Erhöhung der Oberquote von derzeit 4,4 % auf bis zu 5,8 % bis 2032 zur Marktstabilisierung
  • Eigene RFNBO‑Unterquote zur Setzung von Investitionsanreizen
  • Anrechnung von Ladestrom aus Biogas ab 2028 auf die THG möglich

Wer ist betroffen?

Die Änderungen betreffen damit eine breite Palette wirtschaftlicher Akteure, darunter Mineralöl- und Kraftstofflieferanten, Raffinerien, Handelsunternehmen mit Kraftstoffvertrieb, Produzenten von Biokraftstoffen und RFNBO (z. B. E-Fuels, grüner Wasserstoff), Betreiber von Ladeinfrastruktur, Energieversorger einschließlich Biogasanlagenbetreiber, Agrarbetriebe mit Energieerzeugung, Logistik- und Flottenbetreiber sowie Zertifizierungs- und Handelsakteure im THG-Zertifikatemarkt. 

Für diese Akteure ergeben sich erhebliche operative Auswirkungen: Es bestehen erhöhte Anforderungen an Emissionsbilanzierung, Nachweisführung und Zertifizierung sowie notwendige Anpassungen in Beschaffung, Fuel‑Mix‑Planung und Reporting; zugleich können veränderte Anrechnungsoptionen zu finanziellen Mehrbelastungen, aber auch zu neuen Marktchancen führen. Auf strategischer Ebene besteht ein beschleunigter Investitionsbedarf etwa für Flottenbetrieb, Produktion und Beschaffung erneuerbarer Kraftstoffe; darüber hinaus eröffnen sich Risiken und Chancen im Hinblick auf Preisbildung und den Handel mit THG‑Zertifikaten.

Handlungsdruck, Risiken und strategische Chancen für Unternehmen

Das Zeitfenster, die richtigen Weichen zu stellen, ist aufgrund der Fristsetzungen und stufenweise Erhöhung bis 2040 begrenzt, deshalb sollten betroffene Unternehmen kurzfristig ihre aktuelle Investitions- und Beschaffungsstrategie überprüfen. Bei fehlender Vorbereitung drohen Wettbewerbs‑ und Finanzrisiken, etwa höhere Beschaffungskosten, Sanktionen oder verpasste Förder‑ und Handelschancen sowie daraus resultierende Wettbewerbsnachteile. 

Gleichzeitig bieten sich strategische Chancen: Der frühzeitige Aufbau von Produktionskapazitäten für RFNBO oder biogasbasierten Ladestrom sowie die gezielte Optimierung des Fuel‑Mix können Marktanteile sichern und Ertragspotenziale heben. Allerdings steigen Komplexität und Compliance‑Risiken, denn neue Quotenregelungen, eine beschleunigte RFNBO‑Unterquote und die Einbeziehung von Biogas‑Ladestrom erfordern robuste Nachweis‑ und Kontrollprozesse.

Handlungsempfehlungen

  • Betroffenheitsanalyse: Ermitteln, inwieweit Geschäftsmodelle, Lieferketten und Fuhrparks von den Änderungen tangiert sind.
  • THG‑Bilanz & Nachweismanagement: Prozesse für CO2‑Minderungserfassung, Zertifizierung und Audit‑Readiness implementieren.
  • Investitions‑ und Beschaffungsplanung: Szenarien für RFNBO, Biokraftstoffe und Ladestrom aus Biogas durchrechnen.
  • Vertrags‑ und Marktanpassung: Lieferverträge, Clauses für THG‑Anrechenbarkeit und Teilnahme an Zertifikatemärkten prüfen.
  • Steuerung & Governance: Verantwortlichkeiten, IKS-Elemente und Reporting-Schnittstellen aufsetzen.

So unterstützen wir Sie

Gern helfen wir Ihnen dabei, die Anforderungen der weiterentwickelten THG‑Quote effizient und rechtskonform zu meistern. Mit einem ganzheitlichen Leistungsangebot schaffen wir die Grundlagen für fundierte Investitionsentscheidungen, sichere Nachweisführung und operative Umsetzung. Ergänzt durch spezialisierte Leistungen in THG‑Bilanzierung, Audit‑Readiness und der Anpassung von Prozessen und IT‑Systemen sorgen wir dafür, dass Sie sowohl kurzfristige Verpflichtungen erfüllen als auch strategische Chancen nachhaltig nutzen können.

  • Betroffenheitsanalyse, Szenario‑Modellierung & TCO-Rechnung: Quantitative Analyse des Einflusses auf Fuel‑Mix, Kosten und Zertifikatebedarf.
  • Technische & wirtschaftliche Due Diligence: Bewertung von RFNBO‑, Biogas‑ oder E‑Fuel‑Projekten inklusive Rentabilitäts‑ und Fördermittelprüfung.
  • Steuerliche & finanzielle Beratung: Optimierung von Finanzierung, Fördermittelzugang und steuerlichen Gestaltungsspielräumen.
  • THG‑Bilanzierung & Nachweisaufbau: Erstellung und Prüfung von Emissionsbilanzen, Unterstützung bei Zertifizierungsprozessen und Audit‑Readiness durch erfahrene Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer.
  • Prozess‑ und IT‑Adaption: Konzeption und Implementierung von Reporting‑, ERP‑ und Schnittstellenlösungen zur Abbildung der neuen Quotenanforderungen.

Unser Kooperationspartner BDO Legal mbH unterstützt Sie zudem gerne in allen rechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsprüfung, regulatorische Einordnung und Unterstützung bei Genehmigungs‑/Zulassungsverfahren.

Dieser Artikel wurde verfasst von

André Horn
Partner, Deal Advisory, Power, Energy & Utilities
Ira Rave
Steuerberaterin, Partnerin, Tax & Legal