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Auswirkungen der schrittweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes in den Jahren 2028 bis 2032 auf Pensionsverpflichtungen und ihre bilanzielle Umsetzung

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland aus Juli 2025 sieht eine schrittweise Absenkung der Körperschaftssteuer vor: sie sinkt in den Jahren 2028 bis 2032 um jährlich ein Prozent von bisher 15 % auf 10 % des zu versteuernden Einkommens.

Aus dieser schrittweisen Absenkung können sich bereits in den kommenden Jahresabschlüssen Auswirkungen auf die Bewertung latenter Steuern ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit der Bildung von Pensionsrückstellungen. Diese sind mittels fachlich korrektem und dennoch praxisorientiertem Bewertungsansatz umzusetzen.

Aufgrund des unterschiedlichen Bewertungsansatzes in der Steuerbilanz im Vergleich zur Handelsbilanz bzw. zur Bilanzierung nach IFRS liegen die steuerlichen Rückstellungswerte in der Regel deutlich unter den handelsrechtlich bzw. international bilanzierten Werten. Aus diesen temporären Differenzen resultieren latente Steuern, deren Bewertung sich am künftig geltenden Steuersatz im Zeitpunkt der Reduzierung der Unterschiedsbeträge orientiert. 

Beim bisher geltenden einheitlichen Satz für die Körperschaftsteuer von 15 % hoben sich die latenten Steuern über die gesamte Dauer einer Verpflichtung wieder auf. Aufgrund der zukünftigen schrittweisen Reduzierung des Steuersatzes muss die Bewertung der latenten Steuerpositionen nunmehr entsprechend angepasst werden.

Zur genauen Quantifizierung dieses Effekts wurden innerhalb des Berufsstandes zwar unterschiedlich komplexe Optionen vorgestellt, allerdings ist eine vollständige versicherungsmathematische Vorausbewertung aufwendig und durch biometrische Unsicherheiten nur eingeschränkt belastbar. Für eine angemessene Abschätzung empfehlen wir daher den folgenden Ansatz:

  1. Feststellung der zum aktuellen Bewertungsstichtag ermittelten Rückstellungswerte bereits erdienter Anwartschaften sowie laufender Leistungen
  2. Fortschreibung des handelsbilanziellen/internationalen Rückstellungswerts unter Berücksichtigung des Zinsaufwands und Abzug der erwarteten Rentenzahlungen bis zum Jahr 2028 und dann sukzessive weiter bis 2032
  3. Fortschreibung des steuerlichen Rückstellungswerts unter Berücksichtigung des Zinsaufwands (6% p.a.) und Abzug der erwarteten Rentenzahlungen bis zum Jahr 2028 und dann sukzessive weiter bis 2032
  4. Ermittlung der Differenzen aus 2. und 3. zu den einzelnen Stichtagen zwischen 2028 und 2032
  5. Berechnung der latenten Steuern in Höhe von 1% (Absenkungsschritte der Körperschaftssteuer zwischen 2028 und 2032) der unter 4. ermittelten Differenzen der jeweiligen Jahre

Diese Berechnungsschritte sind insgesamt für jeden Bilanzstichtag bis zur vollständig vollzogenen Absenkung im Jahr 2032 durchzuführen, da zukünftige, zum jetzigen Stichtag noch nicht erdiente Rückstellungsbestandteile sowie zukünftig eintretende biometrische Änderungen (Tod, Invalidität, vorzeitiger Rentenbezug) Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellungen und damit der latenten Steuern haben können.

Andere Ansätze, wie z.B. eine gleichmäßige Verteilung des Unterschiedsbetrags über die durchschnittliche Duration, eine Betrachtung der abgezinsten Cashflows oder die Verwendung eines pauschalen Mischsteuersatzes, können ebenso zu hinreichend genauen Ergebnissen führen.

Im Vergleich zu den Pensionsverpflichtungen sind die Effekte bei Beihilfe-, Jubiläums-, Altersteilzeit- oder ähnlichen Verpflichtungen eher gering, sodass aus Wesentlichkeitsgründen entsprechende weitere Analysen nur in seltenen Fällen notwendig oder angemessen sein dürften.

Für eine Beratung, ob die oben beschriebenen Auswirkungen in Ihrem Unternehmen näher zu analysieren und ggf. zu ermitteln sind und welche Vorgehensweise insoweit die geeignetste wäre, steht Ihnen unser Team der Betrieblichen Altersversorgung & Versicherungsmathematik sehr gerne zur Verfügung.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Lutz Specht
Partner, Betriebliche Altersversorgung & Versicherungsmathematik