Mehr zur Ausgangssituation und zum regulatorischen Hintergrund des VerpackG finden Sie hier:
Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) - BDO.
Ziel des Projekts ist neben der Validierung der gemeldeten Verpackungsmengen auch die Identifikation möglicher Optimierungspotenziale. Hierzu dient ein strukturierter Auditansatz, der auf der Analyse relevanter Unternehmensdaten und -systeme basiert.
Im Rahmen der Prüfung analysiert BDO zunächst die Verpackungsdaten der Sanitär GmbH, die der Mengenmeldung zugrunde liegen. Darauf aufbauend plausibilisieren die Expertinnen und Experten die gemeldeten Verpackungsmengen und stellen ihre Nachvollziehbarkeit sicher, um eine belastbare und prüfungssichere Datenbasis zu gewährleisten. Ein besonderer Fokus liegt auf der korrekten Klassifizierung der Verpackungen, insbesondere der Abgrenzung zwischen systembeteiligungspflichtigen Verkaufsverpackungen und nicht systembeteiligungs-pflichtigen Verpackungen, wie z.B. Transportverpackungen, da Fehlzuordnungen in diesem Bereich häufig zu Überlizenzierungen und unnötigen Kosten führen. Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen und zugleich wirtschaftliche Optimierungspotenziale aufzudecken.
Eine zentrale Herausforderung besteht in der heterogenen Datenlage der Sanitär GmbH sowie in
historisch gewachsenen Prozessen und Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens. Diesen begegnen die
Verpackungsexpertinnen und -experten von BDO gemeinsam mit der Sanitär GmbH durch einen strukturierten Auditansatz, eine transparente Dokumentation der Annahmen sowie einen engen fachlichen Austausch mit den relevanten Fachabteilungen. Ergänzend zieht BDO ausgewählte Stichproben, um die gemeldeten Daten mit externen Belegen abzugleichen, Abweichungen frühzeitig zu identifizieren und die Ergebnisse belastbar abzusichern.
Die Analyse zeigt, dass im Fall der Sanitär GmbH ein wesentlicher Teil der gemeldeten PPK-Mengen fehlerhaft zugeordnet wurde. Besonders betroffen sind Produkte, die im Auftrag eines Händlers unter dessen Private-Label-Marken gefertigt werden. In diesen Fällen werden die entsprechenden Verpackungen sowohl vom Auftraggeber als auch vom produzierenden Unternehmen als lizenzpflichtig gemeldet und somit doppelt lizenziert. Eine frühzeitige Beratung zur korrekten Abgrenzung der tatsächlich zu lizenzierenden Mengen unter Nutzung der fachlichen Expertise von BDO kann solche Fehlmeldungen und die daraus resultierenden Mehrkosten verhindern.
Zusätzlich lizenziert die Sanitär GmbH Verpackungen, die gemäß Katalog der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) nicht systembeteiligungspflichtig sind. Auch hier zeigt sich, dass eine frühzeitige fachliche Beratung zur korrekten Einordnung der Verpackungsarten der Falschklassifizierung entgegen-wirkt.
Insgesamt werden im Rahmen des Audits rund 18 Tonnen Pappe identifiziert, die fälschlicherweise als lizenzpflichtig gemeldet sind. Dadurch ergibt sich für die Sanitär GmbH eine direkte Einsparung von rund 30 % bei den laufenden Lizenzentgelten.
Darüber hinaus führt die Korrektur der Gesamtmengen dazu, dass das Unternehmen die gesetzliche Bagatellgrenze von 50 Tonnen unterschreitet. In der Folge entfällt die Pflicht zur testierten Vollständigkeitserklärung vollständig, wodurch sowohl externe Prüfungskosten als auch interner administrativer Aufwand für die Sanitär GmbH zukünftig substanziell reduziert werden.
Fazit
Der Fall verdeutlicht, dass ein strukturiertes Verpackungsaudit nicht nur zur Sicherstellung der Compli-ance beiträgt, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Vorteile bieten kann. Durch die methodische Iden-tifikation von Fehlklassifizierungen und Prozessschwächen konnten wir gemeinsam mit dem Unternehmen nicht nur die operative Kostenlast senken, sondern auch Bedarfe zur Entwicklung eines Kontrollsystems ableiten, das zukünftige Fehllizenzierungen dauerhaft vermeidet und die rechtliche Sicherheit gegenüber der ZSVR maximiert.
*Hierbei handelt es sich um ein fiktives Unternehmen, um den Sachverhalt beispielhaft und anschaulich darzustellen.
