Viele Unternehmen modernisieren derzeit ihre Systemlandschaft: S/4HANA-Umstellungen, der Wechsel in SaaS-Lösungen oder die Konsolidierung nach Unternehmenskäufen stehen auf der Agenda. Im Fokus stehen dabei meist Zeitplan, Budget und Funktionalität. Der Datenschutz wird häufig erst spät betrachtet – oft erst dann, wenn Produktivdaten bereits in Testumgebungen liegen oder ein Dienstleister im Drittland Zugriff erhalten hat.
Eine Migration ist datenschutzrechtlich keine rein technische Übertragung, sondern eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO. Jeder Extrakt, jede Transformation und jeder Testlauf braucht eine Rechtsgrundlage, einen klaren Zweck und angemessene Schutzmaßnahmen. Zwei Gründe machen das Thema für Geschäftsleitungen besonders relevant:
Gleichzeitig bietet jede Migration eine Chance: Wer Datenbestände ohnehin anfassen muss, kann Altdaten bereinigen, Aufbewahrungsfristen sauber umsetzen und Privacy by Design im Zielsystem von Anfang an verankern.
Die meisten Datenschutzrisiken entstehen nicht beim eigentlichen Cutover, sondern in den Phasen davor: bei der Datenanalyse, beim Testen und bei der Einbindung externer Dienstleister.
| Typisches Risiko | Empfohlene Maßnahme | |
Planung | Datenschutz wird nicht als Anforderung erfasst; keine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) trotz hohem Risiko | Verankerung der Datenschutzanforderungen im Lastenheft; Durchführung einer DSFA-Schwellwertanalyse (Pre-Assessment) direkt zu Projektbeginn |
Datenanalyse | Migration von Altdaten ohne gültige Rechtsgrundlage oder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist | Datenklassifizierung und Abgleich mit dem Löschkonzept; Herbeiführen einer dokumentierten Freigabe über zu migrierende Daten |
Entwicklung | Verwendung von Produktivdaten in Test- und Entwicklungsumgebungen mit unzureichenden Zugriffskontrollen | Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Testdaten; Implementierung eines restriktiven Berechtigungskonzepts (Least-Privilege-Prinzip) |
Dienstleister | Fehlende oder unvollständige Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV); unregulierte Zugriffe aus Drittländern | Abschluss von AVVs gemäß Art. 28 DSGVO; Prüfung von Transfermechanismen und Subunternehmern |
Cutover und Datenübertragung | Unverschlüsselte Datenübertragung, ungesicherte Zwischenspeicherung auf Laufwerken sowie unvollständige oder fehlerhafte Datenübernahme | Durchgängige Verschlüsselung und protokollierte Übertragungswege; formaler Abgleich von Vollständigkeit und Richtigkeit |
Betrieb | Fortbetrieb des Altsystems mit vollständigem Datenbestand ohne Zugriffsbeschränkung; fehlende Implementierung von Löschfristen im neuen Zielsystem | Umsetzung eines Stilllegungs- und Archivierungskonzepts; Einrichtung automatisierter Löschroutinen im Zielsystem; nachvollziehbarer Nachweis der Datenlöschung |
Besonders häufig beobachten wir in der Praxis zwei Muster: Kopien von Produktivdaten, die nach Projektende in Testsystemen verbleiben, und Altsysteme, die „vorsichtshalber“ noch Jahre weiterlaufen – ohne aktuelles Berechtigungs- und Patchmanagement.
Im Kern regelt die DSGVO, was in Migrationsprojekten zu beachten ist. Zunehmend greifen jedoch weitere Regelwerke ineinander, die Datenschutz, Informationssicherheit und Ordnungsmäßigkeit verbinden.
| Regelwerk | Relevanz für Migrationsprojekte |
DSGVO Art. 5 | Grundsätze wie Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung – maßgeblich für die Frage, welche Daten überhaupt migriert werden dürfen |
DSGVO Art. 25 | Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen im Zielsystem |
DSGVO Art. 28 | Verträge mit Implementierungspartnern, Cloud- und SaaS-Anbietern als Auftragsverarbeiter |
DSGVO Art. 30 | Aktualisierung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten für das neue System |
DSGVO Art. 32 | Technische und organisatorische Maßnahmen während und nach der Migration |
DSGVO Art. 35 | Datenschutz-Folgenabschätzung bei voraussichtlich hohem Risiko, etwa bei HR-, Gesundheits- oder Kundendaten in großem Umfang |
DSGVO Art. 44 ff. | Übermittlungen in Drittländer, z. B. bei Support aus Nicht-EU-Staaten |
NIS2 / BSIG | Seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft; rund 29.500 Einrichtungen in Deutschland müssen Risikomanagement-Maßnahmen umsetzen – auch für Systemwechsel und Lieferketten |
GoBD | Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und Aufbewahrung steuerrelevanter Daten – Abstimmung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten mit datenschutzrechtlichen Löschpflichten |
Gerade das Spannungsfeld zwischen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten und datenschutzrechtlichen Löschpflichten lässt sich nur mit einem abgestimmten Lösch- und Archivierungskonzept auflösen.
Wir verbinden IT-Prüfungs-Know-how mit Datenschutz- und Projekterfahrung. In der Beratung setzen wir dort an, wo Datenschutz am meisten bewirkt: früh im Projekt.
Das Ergebnis:
Datenschutz wird zum festen Bestandteil der Projektsteuerung statt zur Hürde kurz vor dem Go-live.
Prüfungsleistungen schaffen unabhängige Sicherheit – für Geschäftsleitung, Aufsichtsgremien, Abschlussprüfer und Datenschutzbeauftragte. Je nach Zielsetzung stehen verschiedene Prüfungsansätze zur Verfügung.
| Prüfungsansatz | Zeitpunkt | Ergebnis für Sie |
Projektbegleitende Prüfung nach IDW PS 850 n.F. | Von der Konzeption bis zur Produktivsetzung | Frühzeitige, unabhängige Hinweise auf Schwächen in Projektorganisation, Datenmigration und Kontrollen – bevor sie teuer werden |
Prüfung der Datenmigration | Vor und nach dem Cutover | Nachweis der Vollständigkeit und Richtigkeit der übernommenen Daten sowie der Wirksamkeit der Migrationskontrollen |
IT-Prüfung nach IDW PS 860 i. V. m. IDW PH 9.860.1 | Nach Produktivsetzung | Beurteilung des neuen Systems anhand definierter Kriterien, z. B. Datenschutz, Informationssicherheit oder GoBD |
Datenschutz-Audit | Nach Go-live oder anlassbezogen | Prüfung von TOMs, Berechtigungen, Löschkonzept und Dokumentation gegen die Anforderungen der DSGVO |
Dienstleisterprüfung nach IDW PS 951 / ISAE 3402 | Laufend im Betrieb | Vertrauen in die Kontrollen ausgelagerter Betreiber, Cloud- und SaaS-Anbieter |
Wichtig ist dabei die Unabhängigkeit:
Die projektbegleitende Prüfung steht neben dem Projekt, nicht unter der Projektleitung. So erhalten Entscheider eine neutrale Sicht auf Risiken und den Umsetzungsstand.
Aus Beratung und Prüfung ergibt sich ein durchgängiger Ansatz:
Wir gestalten Datenschutzanforderungen mit, wo Sie Unterstützung brauchen, und bestätigen ihre Umsetzung, wo Sie Sicherheit brauchen – unter Wahrung der berufsrechtlichen Unabhängigkeitsanforderungen.
Mit diesen Fragen können Sie den Datenschutzreifegrad Ihres Migrationsprojekts schnell einschätzen:
Können Sie mehrere Fragen nicht klar mit Ja beantworten, lohnt sich ein unabhängiger Blick auf das Projekt.
Fazit
Datenschutz entscheidet mit darüber, ob ein Migrationsprojekt rechtssicher, termingerecht und vertrauenswürdig gelingt. Wer ihn früh verankert, senkt Projektrisiken und nutzt die Migration zugleich, um Datenbestände zu bereinigen und das Zielsystem nach Privacy by Design aufzusetzen.
BDO unterstützt Sie dabei aus einer Hand: beratend bei Konzeption und Umsetzung, prüferisch mit unabhängiger Sicherheit für Geschäftsleitung, Aufsichtsgremien und Abschlussprüfer.
Sprechen Sie uns an – wir besprechen gern, wie wir Ihr Migrationsvorhaben begleiten können.

