NIS-2 und DSGVO rücken mit der deutschen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie enger zusammen. Die gesetzlichen Anforderungen verpflichten Unternehmen zu deutlich erweiterten Maßnahmen der Cybersicherheit, während zugleich die Pflichten aus der DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten unverändert fortbestehen. Wer NIS-2 und DSGVO integriert betrachtet und umsetzt, vermeidet Doppelstrukturen und schafft eine belastbare, effiziente Compliance-Architektur.
Die deutsche Umsetzung der NIS-2-Richtlinie führt zu erheblich erweiterten Anforderungen an „besonders wichtige“ und „wichtige Einrichtungen“ im Sinne des BSI-Gesetzes (BSIG). Während der Fokus häufig auf technischer Cybersicherheit liegt, wird dabei oft unterschätzt, wie eng NIS-2 und Datenschutz regulatorisch und organisatorisch miteinander verzahnt sind. Zahlreiche Pflichten des BSIG überschneiden sich unmittelbar mit den Vorgaben der DSGVO.
Für Unternehmen bedeutet dies: Eine isolierte NIS-2-Compliance ist ohne ein strukturiertes Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement kaum realisierbar. Umgekehrt eröffnet die Verzahnung beider Regelwerke die Chance, bestehende DSGVO-, ISMS- und IT-Governance-Strukturen gezielt weiterzuentwickeln.
Die NIS-2-Anforderungen des BSIG adressieren zentrale Governance- und Sicherheitsfragen:
Diese Pflichten sind kein Neuland. Vielmehr greifen sie auf Strukturen zurück, die viele Unternehmen bereits aus dem Datenschutz, aus ISMS-Programmen oder aus IT-Governance kennen.
Aus Sicht vieler Unternehmen kristallisieren sich zwei zentrale Fragestellungen heraus:
Die Betroffenheitsanalyse ist anspruchsvoll und hängt von Branche, Unternehmensgröße und Bedeutung für die Versorgungssicherheit ab.
NIS-2 verlangt nicht nur Umsetzung, sondern auch Dokumentation, Überwachung und Auditierbarkeit – klassische Themen der IT- und Compliance-Assurance.
Damit entstehen klare Berührungspunkte zu bestehenden Prüfungs- und Kontrollansätzen:
Erfolgreiche NIS-2-Compliance beginnt mit rechtlicher Klarheit und endet bei nachweisbaren Kontrollen. In der Praxis bewährt sich ein zweistufiges Vorgehen.
Mit der Umsetzung der NIS-2 steigen die regulatorischen Erwartungen deutlich. Unternehmen sehen sich konfrontiert mit höheren Bußgeldern, erweiterten Haftungsrisiken für Geschäftsleitungen und konkreten Vorgaben zu Governance, Incident Response und Lieferkettenkontrolle.
Wer frühzeitig handelt, schafft nicht nur Compliance, sondern stärkt Resilienz, Vertrauen und Wettbewerbsfähigkeit.
Fazit
NIS-2 und DSGVO sind keine getrennten Compliance-Welten. Sie greifen ineinander und verlangen ein integriertes Verständnis von Recht, Technik und Governance.
Unternehmen, die bestehende Datenschutz- und Informationssicherheitsstrukturen strategisch weiterentwickeln, erfüllen nicht nur regulatorische Anforderungen, sondern schaffen eine belastbare Grundlage für nachhaltige digitale Sicherheit.
BDO begleitet Unternehmen mit interdisziplinären Teams aus Legal und IT & Controls Assurance entlang des gesamten NIS-2-Prozesses – von der Betroffenheitsanalyse bis zur nachhaltigen Implementierung bzw. Prüfung.


