Mit der Empowering Consumers-Richtlinie, EU-RL 2024/825 (EmpCo) und der deutschen UWG (Unlauterer-Wettbewerbs-Gesetz)-Novelle, die am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, verschärfen sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation. Ab dem 27. September 2026 gelten verbindliche Regeln für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an EU-Verbraucherinnen und -Verbraucher vermarkten und in diesem Kontext Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen tätigen.
Die EmpCo-Richtlinie ersetzt die bestehende UCP (Unfair Commercial Practices)-Richtlinie (2005/29/EG) und führt erstmals einheitliche, europaweit geltende Definitionen für Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und „anerkannte hervorragende Umweltleistung" ein. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG. Die Neuregelungen erweitern die Schwarze Liste (Anhang UWG) um spezifische Verbotstatbestände für irreführende Umweltwerbung.
Es gibt keine Übergangsfrist für laufende Kampagnen oder bereits produzierte Verpackungen.
Dies bedeutet, dass Verpackungsmaterial frühzeitig auf Konformität geprüft werden sollte, um zu verhindern, dass nicht mehr verkaufsfähige Produkte produziert werden oder nicht zulässige Claims aufwändig überklebt werden müssen. Auch Werbekampagnen und sonstige öffentliche Kommunikation sollten frühzeitig überprüft und ggf. angepasst werden.
Verstöße gegen die neuen Vorgaben werden – wie im UWG üblich – primär zivilrechtlich via Abmahnungen und Klagen von Wettbewerbern sowie Verbraucher- und Wettbewerbsverbänden geahndet. Bei grenzüberschreitenden Verstößen kommen Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes hinzu.
Der Stichtag 27. September 2026 lässt keinen Aufschub zu — auch bestehende Verpackungen, Kampagnen und Websites müssen bis dahin konform sein. Unternehmen sollten folgende Schritte unmittelbar angehen:
Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD fallen nicht direkt in den EmpCo-Anwendungsbereich. Sobald Inhalte aus dem Bericht jedoch in Marketing und Werbung übernommen werden, greifen die EmpCo-Anforderungen vollständig. CSRD-Daten bieten damit gleichzeitig die methodische Grundlage für die Claim-Substantiierung.
Wir unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsaussagen EmpCo- und UWG-konform zu gestalten.
Prüfung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims, sowohl zum Ist-Zustand als auch zu zukunftsgerichteten Aussagen: Dies umfasst zum Beispiel die Prüfung eines Product Carbon Footprints, eines Klimatransitionsplans oder anderer quantifizierbarer Aussagen.
Unterstützung bei der Entwicklung von Prozessen zur Sicherstellung der EmpCo-Konformität von Nachhaltigkeitsaussagen: So können Sie Ihre internen Abläufe gestalten, um die Konformität auch in Zukunft zu gewährleisten.
Unterstützung bei der strategischen Ausrichtung und Abstimmung: belegbare Nachhaltigkeitsaktivitäten und Aussagen als strategischen Vorteil nutzen.
Stellen Sie mit unserer Unterstützung sicher, dass Ihre Aussagen konform und belegbar sind. Wir stehen jederzeit gerne für Fragen zur Verfügung!



