Am 11.06.2026 wurde der SBTi (Science Based Target Initiative) Corporate Net-Zero Standard V2.0 veröffentlicht. Die relevanteste Änderung ist die Zielsetzung: mit den Anpassungen soll der SBTi Standard von einem Target- und Validierungsansatz zum Implementierungspartner werden. Strukturell werden der bisherige Corporate Net-Zero Standard und die Near-Term Kriterien in einem Ansatz zusammengeführt. Das Ambitionsniveau bleibt unverändert: 1,5-Grad-Pfad, Netto-Null bis spätestens 2050.

Die relevantesten Punkte und Änderungen im Überblick:

  1. Unterscheidung von zwei Unternehmenskategorien (Kategorie A/ B)

Kategorie A umfasst alle Unternehmen mit 1000 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder einem Umsatz von ≥450 Mio €. In Hochlohnländern fallen Unternehmen in Kategorie A, wenn sie 10.000 t CO2eq emittieren oder mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Bilanzsumme ≥ 25 Mio. €, Umsatz ≥ 50 Mio. €, Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ≥ 250.

Kategorie B gilt für alle Unternehmen, die nicht in Kategorie A fallen. 
 
Die Einstufung in eine der beiden Kategorien entscheidet über Scope-3-Pflichten, Assurance-Anforderungen und die Verbindlichkeit des OER (Ongoing Emissions Responsibility)-Rahmens (siehe unten).

  1. Getrennte Ziele für Scope-1 und -2 

In Zukunft müssen für Scope-1 und -2 getrennte Ziele formuliert werden. Für Scope-1 kommen bspw. eine absolute Reduktion, eine Intensitätsreduktion (bei Vorliegen eines sektorspezifischen Pfades) oder eine Asset Transition infrage. Dies bedeutet: Unternehmen, die keinem linearen Pfad folgen können, emissionsintensive Assets gemäß festgelegten Meilensteinen ersetzen oder außer Betrieb nehmen müssen.

Für Scope-2 können Ziele durch entsprechende Beschaffungsverträge oder Zertifikate erreicht werden.

  1. Scope-3-Anforderungen werden kategoriespezifisch

Statt einer pauschalen Abdeckungsregel (bisher: ≥ 67 % der Gesamtemissionen) verlangt der V2.0 Standard von Kategorie-A-Unternehmen die Identifikation und individuelle Zielsetzung für wesentliche Scope-3-Kategorien. Hierbei stehen drei Ansätze zur Verfügung: (1) Ein übergreifendes Ziel, das linear alle Scope-3-Emissionen umfasst, (2) ein Alignement-Ziel mit Lieferanten sowie Kundinnenund Kunden, das einen Benchmark für Tier-1-Lieferanten sowie Kundinnen und Kunden vorsieht und (3) die Möglichkeit, kategorienspezifische Ziele zu setzen, wenn die Emissionen schwerpunktmäßig in einer Scope-3-Kategorie vorliegen, um einen gezielteren Ansatz in emissionsintensiven Bereichen zu ermöglichen.

  1. Laufendes Performance Management ergänzt Validierung 

Zusätzlich zu dem maximal 5-jährigen Zielsetzungszyklus — der von SBTi verifiziert und dessen Basis und Ergebnisse extern geprüft werden müssen — führt der V2.0 Standard eine jährliche Fortschrittsprüfung und zyklische Zielerneuerung (MRV: Measurement, Reporting & Verification) ein. Unternehmen müssen ihren Zielpfad jährlich kontrollieren, öffentlich darüber berichten und bei wesentlichen Abweichungen ihre Ziele überarbeiten.

  1. Aktuelle Basisjahre

Das Basisjahr wird in Zukunft mit jedem Zielsetzungszyklus, der maximal 5 Jahre umfassen darf, neu festgelegt, hierfür wird das jeweils aktuellste Jahr, für das Daten vorliegen, herangezogen. Dies entbindet nicht von der Pflicht eines Rebaselinings (Festlegung eines neueren Basisjahres), wenn es innerhalb einer Zielsetzungszyklus zu relevanten Änderungen kommt, reduziert den maximalen Zeitraum für Rebaselining jedoch auf 5 Jahre.

  1. Klimatransitionspläne werden Pflicht 

Kategorie-A-Unternehmen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Validierung einen Klimatransitionsplan (Climate Transition Plan, CTP) veröffentlichen. Ein CTP ist die operative Umsetzungsplanung hinter den SBTi-Zielen, er beschreibt konkrete Maßnahmen, Ressourcen, Meilensteine und Governance-Strukturen. Angewendet wird ein Best-Effort-Ansatz: der Umsetzungsplan muss alle Ansätze berücksichtigen, die innerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, transparent Hindernisse und Begrenzungen aufzeigen und beinhalten, wie diese Hindernisse auf dem Weg zu Net-Zero langfristig überwunden werden sollen. Ziele ohne hinterlegte Umsetzungsplanung können nicht mehr validiert werden.

  1. Externe Assurance wird obligatorisch

Kategorie-A-Unternehmen müssen die Emissionsdaten des Basisjahrs und am Ende eines jeden Zielsetzungszyklus (max. 5 Jahre) die Fortschrittsbewertung durch Dritte mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) verifizieren lassen.

  1. Ongoing Emissions Responsibility (OER) ersetzt Beyond Value Chain Mitigation (BVCM)

Ongoing Emissions Responsibility (OER) ersetzt das bisherige Konzept „Beyond Value Chain Mitigation" (BVCM) aus V1.3, das weitgehend freiwillig war. Ongoing Emissions sind die Emissionen, die ein Unternehmen noch nicht reduziert hat, während es auf sein Netto-Null-Ziel hinarbeitet. OER definiert, wie Unternehmen für diese verbleibenden Emissionen Verantwortung übernehmen können.


Das OER-Programm ist dreistufig:

Engaged: Mindestens 1 % der laufenden Emissionen werden adressiert, entweder durch verifizierte Minderungsmaßnahmen (Tonne-für-Tonne) oder durch Anwendung eines internen CO₂-Preises von mindestens 20 USD/tCO₂eq.

Advanced: 10 % der Gesamtemissionen werden gem. der o.g. Mechanismen adressiert.

Leadership: 80 USD/tCO₂e CO₂eq-Preis auf 100 % der laufenden Emissionen werden angenommen.

Die Teilnahme am OER-Programm ist freiwillig. Jedoch muss bei jeder Validierung ein Unternehmen öffentlich angeben, ob es am OER-Programm teilnimmt. Eine Ablehnung muss schriftlich gegenüber der SBTi begründet werden und ist im öffentlichen SBTi-Dashboard sichtbar. Carbon Credits unter OER können weiterhin nicht auf Scope-1-, 2- oder 3-Reduktionsziele angerechnet werden, sie laufen in einer getrennten Kategorie.

Ab 2035 wird OER für Kategorie-A-Unternehmen teilweise verpflichtend: Sie müssen dann Carbon Removals kaufen, um residuale Emissionen zu neutralisieren mit dem Ziel, 100 % der verbleibenden Emissionen bis zum Netto-Null-Jahr abzudecken.

 

Zeitplan

V2.0 ist ab Q1 2027 für Validierungen nutzbar. Ab dem 1. Februar 2028 ist V2.0 verbindlich für alle neuen Zieleinreichungen. Bereits validierte Ziele behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende ihres Zielzeitraums, unterliegen aber der Fünf-Jahres-Revalidierungspflicht.

 

Handlungsbedarf für Unternehmen: 

Folgende Themen erfordern Vorbereitung (insbesondere bei Unternehmen, die keiner Berichtspflicht nach CSRD unterliegen, jedoch nach SBTI in Kategorie-A mit den entsprechenden Anforderungen fallen): Scope-3-Wesentlichkeitsanalyse und kategorienspezifische Zieldefinition; Entwicklung eines dokumentierten Klimatransitionsplans; Einrichtung eines jährlichen MRV-Prozesses. Zusätzlich empfiehlt sich eine frühzeitige OER-Positionierung, weil die öffentliche Erklärungspflicht ab 2027 de facto einen Rechtfertigungsdruck erzeugt.

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