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Standard IDW S1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen nach umfassender Überarbeitung veröffentlicht und wirksam


Der in Deutschland maßgebliche Standard „IDW S 1 Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ wurde in überarbeiteter Fassung veröffentlicht und ist ab sofort die maßgebliche Grundlage für die Bewertungspraxis.

Eine zeitgemäße Schwerpunktsetzung, definitorische Schärfungen sowie die punktuelle Weiterentwicklung mit Einflüssen aus betriebswirtschaftlicher Forschung, Rechtsprechung und Bewertungspraxis sind kennzeichnend für die Neuerungen des Standards.

Konkrete Neuerungen betreffen: 

  • Sachverständiger als mögliche Funktion des Bewerters neu geschaffen (neben den bislang etablierten Funktionen Gutachter, Berater und Schiedsgutachter)
  • Plausibilisierter Entscheidungswert als neues Wertkonzept und zusätzliches (alternatives) Instrument zur Absicherung von Entscheidern in Transaktionssituationen neben der Fairness Opinion
  • Ausdrücklichere Regelungen zur Verantwortlichkeit des Bewerters für die Plausibilitätsbeurteilung der Managementplanung und der Zukunftserfolgsplanung als Resultat der kritischen Befassung
  • Grundsätzlich neue Konzeption zur „Ewigen Rente“ - der „eingeschwungene Zustand“ ist lediglich noch in Ausnahmefällen denkbar
  • Synergiebegriff beim objektivierten Unternehmenswert nicht mehr in Abgrenzung von echten und unechten Synergien, sondern in Form der erwartbaren und plausiblen Größenordnung unter Beachtung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen relevant

Im Jahr 2000 erstmalig verfasst und in den Jahren 2005 und 2008 überarbeitet erfuhr der IDW S 1 als „Goldstandard“ für Unternehmensbewertungen in Deutschland nach intensiver Gremienarbeit im maßgeblichen Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaftslehre (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) und erfolgter öffentlicher Konsultation zum Entwurf des Standards eine umfassende Überarbeitung. BDO war vertreten durch Hartmut Paulus als Mitglied des IDW FAUB unmittelbar an der Überarbeitung beteiligt.

Für Erläuterung aus erster Hand und weitergehenden Austausch stehen Ihnen Hartmut Paulus sowie unsere Expertinnen und Experten aus dem Beratungsfeld Valuation Advisory jederzeit gerne zur Verfügung.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Hartmut Paulus
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Deal Advisory