Überarbeitung der MaRisk (8. Novelle): Neuerungen bei CSRBB und IRRBB
Überarbeitung der MaRisk (8. Novelle): Neuerungen bei CSRBB und IRRBB
Kern der 8. MaRisk-Novelle (Veröffentlichung der Konsultation 02/2024 erfolgte am 15.02.2024) sind die erweiterten Anforderungen für das Management in Bezug auf Kreditspread- (CSRBB) und Zinsänderungsrisiken (IRRBB) im Anlagebuch. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Resilienz gegenüber Marktschwankungen zu stärken und die Berücksichtigung im Rahmen des Risikomanagements weiter zu präzisieren. Die BaFin strebt mit der Anpassung die vollständige Integration der im letzten Jahr in Kraft getretenen EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (EBA/GL/2022/14) an. Eingaben zur Konsultation konnten bis zum 14. März 2024 erfolgen. Eine finale Veröffentlichung soll zeitnah (Mai 2024) erfolgen.
Darüber hinaus bietet die Leitlinie wie auch die Novelle die Möglichkeit, die Anforderungen entsprechend der jeweiligen Institutsgröße und des individuellen Risikoprofils maßgeschneidert umzusetzen (doppelte Proportionalität).
Aufwandstreiber für die Implementierung ist aus unserer Sicht die Anforderungsumsetzung von CSRBB und deren Berücksichtigung im Rahmen der Risikotragfähigkeit. In der untenstehenden Abbildung haben wir die wesentlichen Anpassungen der 8. MaRisk-Novelle zusammengefasst und eine Abschätzung zum Implementierungsaufwand abgegeben.

In Verbindung mit den bestehenden Anpassungen, welche sich aus der DORA-VO ergeben, ist insbesondere die IT-seitige Implementierungs-, Test- und Umsetzungsphase mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden.
Sprechen Sie uns gerne bezüglich Rückfragen oder möglicher Unterstützungsleistungen an!
Jannik Tödter (Mobil: +49 162 344 1854)
Taylan Ciftci (Mobil: +49 171 266 9336)
Matthias Oßmann (Mobil: +49 170 293 2858)
Darüber hinaus bietet die Leitlinie wie auch die Novelle die Möglichkeit, die Anforderungen entsprechend der jeweiligen Institutsgröße und des individuellen Risikoprofils maßgeschneidert umzusetzen (doppelte Proportionalität).
Aufwandstreiber für die Implementierung ist aus unserer Sicht die Anforderungsumsetzung von CSRBB und deren Berücksichtigung im Rahmen der Risikotragfähigkeit. In der untenstehenden Abbildung haben wir die wesentlichen Anpassungen der 8. MaRisk-Novelle zusammengefasst und eine Abschätzung zum Implementierungsaufwand abgegeben.

In Verbindung mit den bestehenden Anpassungen, welche sich aus der DORA-VO ergeben, ist insbesondere die IT-seitige Implementierungs-, Test- und Umsetzungsphase mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden.
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