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BMF überarbeitet das Vordruckmuster für die Anordnung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
Mit Wirkung vom 22. Juli 2025 (BMF-Schreiben III C 5 - S 7420-a/00005/001/070) ist ein neuer Vordruck für die Anordnung einer Umsatzsteuer Sonderprüfung anzuwenden.
Die vorherige Version aus 2024 wurde vom Bundesministerium der Finanzen nun in eine neue Struktur gebracht. So werden zunächst alle Angaben zu den Prüfungsbeteiligten aufgenommen und anschließend der inhaltliche Umfang der Prüfung festgelegt. Auch wenn keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vorgenommen wurden, ist der neue Aufbau übersichtlicher und verständlicher.
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