BMF veröffentlicht zweites BMF-Schreiben zur eRechnung
Am 15. Oktober 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein zweites BMF-Schreiben zur Einführung der eRechnung veröffentlicht.
Das BMF ergänzt bzw. ändert sein erstes Schreiben aus Oktober 2024 und berücksichtigt praxisrelevante Themen bei der Umsetzung der eRechnungspflicht in Deutschland.
Zusammenfassend lassen sich folgende Punkte festhalten:
- Unterscheidung zwischen sog. Formatfehlern und Geschäftsregelfehlern sowie inhaltlichen Fehlern einer eRechnung
(In diesem Zusammenhang unterstreicht das BMF die Wichtigkeit einer Validierungsanwendung zur Sicherstellung, ob die eRechnung in Bezug auf Format und Geschäftsregeln ordnungsgemäß ist) - Anpassung des ersten BMF-Schreibens in Bezug auf die Kleinunternehmerregelungen
- Konkretisierung und teilweise Neufassung in welchen Fällen eine sonstige Rechnung ausgestellt werden kann (ggf. mit Zustimmungserforderniss des Leistungsempfängers)
- Klarstellung, dass aus Sicht der Umsatzsteuer eine GoBD-konforme Aufbewahrung einer eRechnung nicht zwingend erforderlich ist, die Unversehrtheit des Inhaltes der eRechnung aber sicherzustellen ist
Gerne stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte in unserem VAT Update am 24. Oktober 2025 vor und werden sie umfassend im Rahmen eines Newsletters informieren.