Die Richtlinie (EU) 2023/970, die sogenannte Entgelttransparenzrichtlinie, zielt auf die Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen ab.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll geschlechtsspezifische Verzerrungen und Diskriminierungen in den Vergütungsstrukturen von Unternehmen aufdecken. Sie ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern und Sozialpartnern, geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung des Rechts auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu ergreifen.
Bis zum 7. Juni 2026 sind die Gesetzgeber in den EU-Mitgliedsländern verpflichtet, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Zu den Regelungen der Richtlinie gehören unter anderem Berichtspflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ein Auskunftsanspruch für Beschäftigte, um den Grundsatz der Entgeltgleichheit zu fördern. Mit Blick darauf und auf die zu erwartende Umsetzung in deutsches Recht zur Mitte kommenden Jahres sind Unternehmen gut beraten, proaktiv zu handeln und bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen.
Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten unseres rechtlichen Kooperationspartners, der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, unterstützen wir Sie auf diesem Weg. In einer ersten Bestandsaufnahme identifizieren wir die notwendigen Strukturen zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in Ihrem Unternehmen. Eine Plausibilitätsprüfung der Karriere-Level auf Objektivität und Geschlechterneutralität ermöglicht uns, erste Erkenntnisse über bestehende Gehaltsstrukturen zu gewinnen. Zudem analysieren wir, sofern vorhanden, bereits beschriebene Positionen und Stellenbeschreibungen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der Entgelttransparenzrichtlinie. Anschließend erfolgt ein Review der aktuellen Unterlagen, um zu prüfen, ob die bestehenden Strukturen den Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie entsprechen und um etwaige fehlende Elemente zu identifizieren.
Ein zentraler Aspekt unserer Beratungsleistung ist die rechtliche Beratung zur Anpassung der bestehenden Strukturen an das neue Entgelttransparenzgesetz. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die beschriebenen Positionen den finalen Karrierestufen zuzuordnen und die aktuelle Gehaltsstruktur auszuwerten. Darüber hinaus helfen wir beim Aufbau kundenspezifischer Gehaltsbänder, die den Anforderungen der Entgelttransparenzrichtlinie gerecht werden.
Für die Analysen bedienen wir uns verschiedener Automatisierungsmöglichkeiten, wie Alteryx Auswertungen. Damit ermöglichen wir Ihnen eine möglichst transparente Auswertung Ihrer bestehenden Strukturen anhand vordefinierter Reportings.



