Lohnsteuer und Sozialversicherung im Koalitionsvertrag 2025: Ein Ausblick
Die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aussicht des aktuellen Koalitionsvertrages 2025
Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD unter dem Motto „Verantwortung für Deutschland“ enthält mehrere Vorhaben im Bereich der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Anbei finden Sie einen Ausblick auf die wichtigsten Änderungen:
Lohnsteuer
Ziel: Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Unternehmenskapital, Motivation und Bindung von Fachkräften.
Maßnahmen:
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vereinfachungen und Erleichterungen bei Kapitalbeteiligungsmodellen.
Bisherige Beteiligungsmodelle sind kompliziert, kaum verbreitet. Aktueller steuerfreier Höchstbetrag: 2.000 € p.a. (§ 3 Nr. 39 EStG).
Die angestrebte „praxisnahe“ Reform deutet auf konkrete Vereinfachungen und vielleicht eine Anhebung des Freibetrags hin – das wäre ein sinnvoller Schritt zur Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen.
Ziel: Beschleunigung der Verkehrswende.
Maßnahmen:
Erhöhung der Fördergrenze auf 100.000 € für E-Dienstwagen.
Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035.
Anhebung der Preisgrenze (100.000 €) und Verlängerung der Steuerbefreiung bis 2035 sind klare Ausweitungen der bisherigen Anreize – Investitionsimpuls für die obere Mittelklasse und Flottenbetreiber.
Ziel: Monetäre Anerkennung von Mehrarbeit und Motivation zur Erhöhung der Arbeitszeit.
Maßnahmen:
Steuerfreie Zuschläge für Arbeitszeit über 34 bzw. 40 Wochenstunden hinaus.
Netto-Mehrverdienst durch Überstunden.
Attraktiver für Vollzeitbeschäftigte, längere Arbeitszeiten anzunehmen.
Eine pauschale Steuerfreiheit für Überstunden wäre ein Novum in der deutschen Steuerpolitik. Es könnte spürbare Nettoeinkommensvorteile schaffen – wenn praktikabel umgesetzt.
Ziel: Erhöhung der Erwerbsquote und Arbeitsstunden insgesamt.
Maßnahmen:
Arbeitgeberprämien bei Arbeitszeitaufstockung werden steuerlich begünstigt.
Innovativer Anreiz mit potenziell positiver Wirkung auf Arbeitsvolumen und Fachkräftemangel. Entscheidend ist die Ausgestaltung zur Missbrauchsvermeidung.
Ziel: Kapitaldeckung der Rente frühzeitig beginnen.
Maßnahmen:
Staat zahlt 10 €/Monat in ein Depot pro Kind (6–18 Jahre).
Steuerfreiheit der Erträge bis zur Rente.
Schutz vor staatlichem Zugriff.
Diese Maßnahme wäre ein absolutes Novum: frühzeitige kapitalgedeckte Vorsorge in staatlicher Anschubfinanzierung – innovativ, aber mit erheblichem Verwaltungs- und Finanzierungsbedarf.
Ziel: Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Maßnahmen:
Pendlerpauschale wird zum 01.01.2026 auf 0,38 EUR ab dem ersten Kilometer erhöht
Die Maßnahme bietet eine spürbare steuerliche Entlastung für Berufspendlerinnen und - pendler, insbesondere für diejenigen mit kürzeren Arbeitswegen, die bisher weniger von der höheren Pauschale profitierten.
Sozialversicherung*
Ziel: Rechtssicherheit bei Abgrenzung Selbstständigkeit/Beschäftigung.
Maßnahmen:
Einführung einer „Genehmigungsfiktion“
Ziel: Erleichterung bei der Entsendemeldung
Maßnahmen:
Reform der eDeclaration
Bündelung mit dem Verfahren zur A 1 Bescheinigung
Ziel: Schaffung finanzieller Anreize für eine freiwillige Weiterbeschäftigung nach Rentenbeginn.
Maßnahmen:
Steuerfreies Gehalt i.H.v. 2.000 EUR
Ziel und Maßnahme: Die 3 Rentenpunkte sollen für alle gelten- unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder
Ziel: Gründerfreundliche Einbeziehung für neue Selbstständige für eine bessere Altersvorsorge
Maßnahmen:
Selbständige ohne obligatorischen Alterssicherungssystem sollen in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden
Ziel: Stärkung und Verbreitung der bAV, insbes. für kleine und mittlere Unternehmen sowie Geringverdiener
Maßnahmen:
bAV soll digitalisiert, vereinfacht, transparenter und entbürokratisiert werden
Erhöhung der Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel
Zunehmend digitale Verwertung von künstlerischen Werken soll einbezogen werden
Ziel: Weiterentwicklung des Elterngeldes und Mutterschutzes
Maßnahmen:
Anreizschaffung für mehr Partnerschaftlichkeit, insbes. für mehr Väterbeteiligung
Höhere Lohnersatzraten und veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate
Anhebung Einkommensgrenze sowie Mindest- und Höchstbetrag
Flexibilisierung der Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld bei Selbständigen
Einführung Elterngeld für Pflegeeltern
Einführung Mutterschutz für Selbständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte
Ziel: Stärkung der Kaufkraft und einer stabilen Binnennachfrage sowie Weiterentwicklung des Mindestlohns
Maßnahmen:
Die Mindestlohnkommission wird sich im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren.
Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.
Ziel: Stärkung und Modernisierung der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen
Maßnahmen:
Ermöglichung von online- Sozialwahlen in Ergänzung zur Briefwahl
Ziel: Vereinfachter Datenaustausch von Sozialversicherungsträgern und Verwaltungen
Maßnahmen:
Im Kontakt mit Sozialversicherungen und Verwaltungen soll nur einmal die jeweiligen Daten angegeben werden müssen und diese medienbruchfrei verarbeitet werden können von Bund, Länder und Kommunen
*Für Fragen rund um den Themenkomplex Sozialversicherung steht Ihnen Simone Kriegel von unserem Kooperationspartner BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite.