Profisportlerinnen und Profisportler beziehen ihre Einkünfte in der Regel nicht nur aus einer einzigen Quelle, sondern aus einer Vielzahl unterschiedlicher Einkommensarten, wie z. B. Startgelder, Prämien oder auch Trainerhonorare. Da die Vielfalt der Einnahmequellen schnell unübersichtlich werden kann, nehmen Sportlerinnen und Sportler bei der Anfertigung ihrer Steuererklärung gerne professionelle Beratung in Anspruch. Damit sich Spitzensportlerinnen und -sportler auf ihre körperliche Höchstleistung konzentrieren können, unterstützen wir von BDO bei allen steuerlichen Fragen.
BDO gibt wertvolle Steuertipps für Berufssportlerinnen und Berufssportler
Im Rahmen der Kooperation mit der Stiftung Leistungssport Hamburg haben wir für alle Profisportlerinnen und Profisportler die wichtigsten Tipps rund um Einkünfte, Steuererklärung oder auch Werbungskosten zusammengestellt. Wir geben einen ersten Überblick, was Athletinnen und Athleten steuerlich beachten sollten und wie sie auch finanziell in Bestform kommen.
Das Wichtigste zuerst: Wer muss Einkommensteuer zahlen?
Die Einkommensteuer wird auf das Welteinkommen natürlicher Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG) erhoben. Auch das inländische Einkommen von Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, ist einkommensteuerpflichtig (beschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 4 und § 49 EStG).
Die richtigen Begrifflichkeiten für das zu versteuernde Einkommen
Im Einkommensteuerrecht gibt es wichtige Begrifflichkeiten, die auch Sportlerinnen und Sportler kennen sollten: Von „Einnahmen“ spricht man, wenn Sportlerinnen und Sportler Zahlungen für Veranstaltungen oder erbrachte Dienstleistungen erhalten, z. B. Trainerhonorare, Antrittsgelder oder Prämien. Die um Werbungskosten oder Betriebsausgaben verminderten Einnahmen bezeichnet man als „Einkünfte“. Das „Einkommen“ berechnet sich aus der Summe der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben, Vorsorgeauswendungen etc. Zu versteuern ist am Ende das Einkommen vermindert um bestimmte Freibeträge und sonstige Abzüge. Der Grundfreibetrag für das zu versteuernde Einkommen liegt für Singles bei 10.903 Euro (Stand 2023). Danach verhält sich der Steuertarif progressiv: Er beginnt bei 14 Prozent und steigt bei sehr hohen Einkommen auf bis zu 45 Prozent an.
Einkunftsarten für Berufssportlerinnen und -sportler
Es ist wichtig, zwischen verschiedenen Einkunftsarten zu unterscheiden, da unterschiedliche steuerliche Regelungen Anwendung finden. Am häufigsten handelt es sich bei einer professionellen sportlichen Tätigkeit um einen Gewerbebetrieb. Dabei wird vorausgesetzt, dass eine selbstständige nachhaltige und mit der Absicht einer Gewinnerzielung ausgeübte Tätigkeit vorliegt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Sportlerinnen und Sportler nicht selbstständig sind, sondern Arbeitnehmer - beispielsweise in Sportfördergruppen wie Polizei und Bundeswehr oder in Mannschaften. Gleiches gilt auch für Athletinnen und Athleten, die regelmäßig für einen Verband oder Veranstalter starten.
Diese Ausgaben können Profisportlerinnen und -sportler von der Steuer absetzen
Ausgaben, die aufgewendet werden, um Einnahmen zu generieren, zu sichern oder zu erhalten, werden als „Werbungskosten“ oder auch „Betriebsausgaben“ bezeichnet. Im Falle des Leistungssports kann eine Vielzahl von Kosten entstehen. So können zum Beispiel Reisekosten, Ausgaben für Coachings und Physiotherapie, Sportausrüstung oder auch Kommunikationsmittel als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Werbungskosten müssen in der Regel bei der Steuererklärung durch geeignete Nachweise belegt werden. In einigen Fällen werden auch Pauschalen ohne weiteren Nachweis vom Finanzamt anerkannt, zum Beispiel Fahrtkosten mit dem privaten PKW. Bei nichtselbstständiger Arbeit können Werbungskosten ohne Nachweise pauschal in Höhe von 1.230 Euro (Stand 2023) geltend gemacht werden.
Weitere Steuertipps zum Nachlesen
Neben den Ertragsteuern (Einkommen- und Gewerbesteuer) und der Umsatzsteuer können auch Fragen der Sozialversicherung sowie die Behandlung bestimmter Zuschüsse relevant sein. Dazu gehören z.B. Stipendien, Sportförderung, Wohngeld oder Kindergeld, aber auch individuelle Ausgaben wie z.B. Studiengebühren. Dazu finden sich hier weitere Informationen: Steuertipps für Leistungssportler
BDO ist Partner der Stiftung Leistungssport Hamburg
BDO und die Stiftung Leistungssport Hamburg blicken auf eine erfolgreiche Partnerschaft zurück, die unter anderem die Einbindung der Athletinnen und Athleten in gemeinsame Veranstaltungsformate vorsieht. Die Stiftung verfolgt das Ziel, den Leistungssport in Hamburg nachhaltig zu unterstützen und damit eine Grundlage zur weiteren Profilierung des Sportstandorts Hamburg zu entwickeln.
BDO unterstützt traditionell Sportlerinnen und Sportler
Die Unterstützung des Sports hat bei BDO weltweit eine lange Tradition. Neben vielen Kolleginnen und Kollegen, die sportlich auf verschiedensten Ebenen und in den unterschiedlichsten Sportarten aktiv und engagiert sind, ist BDO in Deutschland Partner und Unterstützer verschiedenster Teams –Hockey im HTHC und Basketball bei den Rostock Seawolves sind hier nur zwei weitere Beispiele neben der Kooperation mit der Stiftung Leistungssport.