Es ist ein Urteil, das in ganz Deutschland mit Spannung erwartet wird: Noch in diesem Jahr entscheidet das Bundesverfassungsgericht über eine Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Im Kern geht es darum, ob die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Betriebs- und Privatvermögen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Wann genau das Urteil kommt, ist ebenso unklar wie die konkreten Auswirkungen, es ist aber mit einer Verschärfung des geltenden Erbschaftsteuerrechts für Betriebsvermögen zu rechnen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer drängt deshalb die Zeit, sich eingehend mit der eigenen Nachfolge zu beschäftigen. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst. 

 

SPD legt Konzeptpapier und Vorschläge für eine Neuregelung vor

Die politische Grundsatzfrage rund um die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts wird mit Blick auf das lang erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts derzeit kontrovers diskutiert. Vor wenigen Wochen hat die SPD ein Konzeptpapier zur Reform der Erbschaftsteuer veröffentlicht und damit die Diskussion neu entfacht. Während Familienunternehmen und deren Interessensverbände die Vorschläge der SPD ablehnen, tendieren Stimmen in der Politik und auch in der amtierenden Regierungskoalition zu einer Anpassung der bestehenden Gesetzeslage.  

Kernpunkte des Konzeptpapiers sind:  

  • Für jeden Erwerber, also Erben oder Beschenkten, soll es einen „Lebensfreibetrag“ von einer Million Euro geben. 

Dieser setzt sich aus zwei Elementen zusammen: ein Betrag von 900.000 Euro kann für Erbschaften und Schenkungen aus der Familie verwendet werden. Weitere 100.000 Euro stehen für Erwerbe seitens nicht oder entfernt verwandter Personen zur Verfügung.  

  • Die aktuellen Regelungen zur Betriebsvermögensverschonung sollen entfallen. 

Die SPD will für Erbschaften und Schenkungen von Anteilen an Unternehmen nur noch einen Freibetrag in Höhe von fünf Millionen Euro gewähren. Die für darüberhinausgehende Erwerbe von Betriebsvermögen entstehende Steuerschuld soll bis zu maximal 20 Jahre gestundet werden können.  

Im Gegensatz zum geltenden Erbschaftsteuerrecht würden steuerliche Verschonungsregelungen nur noch kleine Familienbetriebe begünstigen. Große Familienunternehmen würden hingegen übermäßig belastet. Weiterhin bleibt fraglich, ob die von der SPD geplanten Stundungsregelungen eine ausreichende wirtschaftliche Entlastung für die Erben bzw. Beschenkten mit sich bringen können.  


Beratung der Fraktionen im Finanzausschuss des Bundestages am 18.03.2026 

Dass die politische Diskussion über die Verschonungsregelung im Erbschaft- und Schenkungsteuer erheblich Fahrt aufgenommen hat, zeigt auch der Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages am 18.03.2026, die einen Antrag auf ein Ende der Steuerbefreiung großer Immobilienbestände bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gestellt haben.  

Die CDU-Fraktion lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass es eine Notwendigkeit sei, im Steuerrecht auf Vereinfachung und Typisierung zu setzen. Es sei für den Erhalt von Arbeitsplätzen erforderlich, Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer zu verschonen. Das gelte auch für Gewerbe, deren Geschäft die Vermietung von Immobilien sei.  Die SPD-Fraktion lehnte den Antrag ebenfalls ab, forderte jedoch eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer. Sie warnte vor einer isolierten Abschaffung der 300-Wohnungen-Regelung, da diese die Gefahr neuer Umgehungstatbestände beinhalte. 


Unmittelbarer Handlungsbedarf für Familienunternehmen und deren Gesellschafterinnen und Gesellschafter 

Wer sich das aktuelle günstige Erbschaftsteuerrecht sichern und hohe Steuerlasten in Zukunft bei der Übertragung von Unternehmen verhindern will, sollte sich umgehend mit der Thematik intensiv beschäftigen und geeignete steuerschonende Konzepte rechtzeitig vor dem Inkrafttreten einer umfassenden Reform umsetzen. Denn die Zeit wird knapp: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist spätestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 zu rechnen – also sollten Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer schnell handeln.  

Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht einzelne Regelungen des geltenden Erbschaftsteuerrechts als verfassungsgemäß qualifizieren sollte, ist mit einer grundlegenden Reform auf Initiative des Gesetzgebers zu rechnen. Aller Voraussicht nach dürften besondere Steuerbegünstigungen für Wohnungsunternehmen sowie die Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG (Steuerfreiheit für Großerwerbe) insbesondere auf Stiftungen im In- und Ausland entfallen. Insgesamt steht die Bundesregierung nach dem Urteil unter Zeitdruck, eine Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts umzusetzen. 


Jetzt handeln: Ganzheitliche Nachfolgeplanung aus einer Hand 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Entwicklung und Umsetzung eines passgenauen Nachfolgekonzepts und bieten dafür Beratung aus einer Hand: steuerlich, rechtlich und strategisch. Unser Leistungsangebot reicht von der Unternehmensbewertung mit unserem „BEST“-Tool über die Begleitung erforderlicher Umstrukturierungen bis hin zur steuerlichen Deklaration und Durchsetzung gegenüber der Finanzverwaltung. 

Sowohl bei der konkreten Regelung der Nachfolge als auch angesichts der geplanten Reform der Erbschaftsteuer sind kurzfristiges Handeln und vorausschauende Planung notwendig. Zudem können Umstrukturierungen erhebliche positive wie negative Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der Betriebsvermögensverschonung haben. Sollten Sie Ihre Unternehmensnachfolge in den kommenden Jahren planen, empfehlen wir, diese Auswirkungen jetzt gemeinsam mit uns zu prüfen und die erforderlichen Prozessschritte frühzeitig zu starten, um steuerliche Risiken zu begrenzen und Gestaltungsspielräume zu sichern.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Martina Brabender
Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Partnerin
Anna Lesiak
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erb- und Steuerrecht, Zert. Testamentsvollstreckerin (AGT), Senior Managerin, Tax & Legal