Neue Anforderungen an die Zoll-Compliance, sektorale US-Zölle, USMCA und Transfer Pricing verändern die Rahmenbedingungen für international tätige Unternehmen.

Die handelspolitischen Rahmenbedingungen in den USA verändern sich grundlegend. Mit der Executive Order 14411 „Strengthening Customs Enforcement“ vom 3. Juni 2026 hat die US-Regierung eine weitreichende Reform der Zollkontrollen eingeleitet. Ziel ist es, die Einhaltung bestehender Vorschriften konsequenter durchzusetzen, Zollforderungen besser abzusichern und die Transparenz internationaler Lieferketten zu erhöhen.

Gleichzeitig stellen sektorale US-Zölle, die Ursprungsregeln des Freihandelsabkommens United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) sowie die zollrechtliche Behandlung konzerninterner Verrechnungspreise deutsche Unternehmen vor zusätzliche Herausforderungen.

Bereits 2017 veröffentlichte die US-Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) eine überarbeitete Fassung ihrer Informed Compliance Publication „Reasonable Care“. Die darin beschriebenen Grundsätze bilden weiterhin einen wichtigen Maßstab für eine wirksame Zoll-Compliance.

1. CBP Reasonable Care: Grundlagen der US-Zoll-Compliance

Das amerikanische Zollrecht basiert auf dem Prinzip der Informed Compliance. Die Zollbehörde informiert über die rechtlichen Anforderungen, während Importeure verpflichtet sind, ihre Zollanmeldungen mit angemessener Sorgfalt (Reasonable Care) vorzunehmen.

Der CBP-Leitfaden von September 2017 enthält hierzu einen umfangreichen Fragenkatalog. Wesentliche Prüffelder sind:

  • Korrekte Zolltarifierung nach dem US-Zolltarif (HTSUS)
  • Richtige Zollwertermittlung und Bestimmung des Warenursprungs
  • Vollständige und nachvollziehbare Importdokumentation
  • Schriftliche Compliance-Richtlinien und interne Kontrollverfahren
  • Überwachung eingesetzter Zollbroker
  • Einhaltung von Einfuhrverboten und handelspolitischen Maßnahmen

Die Verantwortung für die Richtigkeit der Zollanmeldung verbleibt grundsätzlich beim Importer of Record – auch wenn externe Zollbroker eingeschaltet werden.

 

2. Executive Order 14411: Verschärfung der US-Zollkontrollen

Die Executive Order 14411 verfolgt das Ziel, Schwachstellen bei der Zollabwicklung zu beseitigen, Zollforderungen besser abzusichern und Verstöße konsequenter zu verfolgen.

Vorgesehen sind insbesondere:

Strengere Anforderungen an den Importer of Record (IOR): Importeure sollen höhere Anforderungen an Identität, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zollbürgschaften erfüllen.

Einschränkungen für ausländische Importeure: Vereinfachte Zollverfahren (Informal Entries) und die Nutzung fortlaufender Zollbürgschaften (Continuous Bonds) sollen für ausländische Importers of Record eingeschränkt werden.

Erweiterte Offenlegungspflichten: Zusätzliche Informationen zu Unternehmensstrukturen, Eigentumsverhältnissen und Lieferketten sollen die Transparenz erhöhen.

Konsequentere Verfolgung von Zollverstößen: Fehlerhafte Zolltarifierungen, unzutreffende Zollwertangaben und die Umgehung von Einfuhrabgaben sollen stärker kontrolliert und sanktioniert werden.

Die konkrete Anwendung einzelner Maßnahmen hängt von ihrer Umsetzung durch die zuständigen US-Behörden ab.

 

3. Sektorale US-Zölle: Zusätzliche Herausforderungen für deutsche Exporteure

Neben der Executive Order 14411 gewinnen sektorale US-Zölle nach Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 an Bedeutung.

Diese Zölle betreffen insbesondere:

  • Stahl, Aluminium und Kupfer sowie bestimmte Folgeprodukte
  • Automobile und ausgewählte Automobilteile
  • Weitere erfasste Industrieprodukte und Maschinen

Die zusätzlichen Zölle können die Importkosten erheblich erhöhen. Entscheidend sind die zolltarifliche Einreihung, der Warenursprung, die geltenden Zusatzzölle und mögliche Ausnahmen. Für Unternehmen reicht es nicht mehr aus, ausschließlich den regulären US-Einfuhrzollsatz zu kennen. Vielmehr müssen sämtliche anwendbaren Zollmaßnahmen bei der Kalkulation und Gestaltung internationaler Lieferketten berücksichtigt werden.

 

4. USMCA: Freihandelsabkommen mit komplexen Ursprungsregeln

Das United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) regelt seit dem 1. Juli 2020 den präferenziellen Warenverkehr zwischen den USA, Mexiko und Kanada. Für deutsche Unternehmen ist das Abkommen insbesondere relevant, wenn sie über Produktionsstätten, Tochtergesellschaften oder Zulieferer in Nordamerika verfügen. Die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen setzt voraus, dass die jeweiligen produktspezifischen Ursprungsregeln erfüllt werden.

Besonders in der Automobilindustrie gelten anspruchsvolle Anforderungen an den regionalen Wertschöpfungsanteil (Regional Value Content), den Arbeitswertanteil (Labor Value Content) und den Bezug bestimmter Materialien. Eine USMCA-Präferenz bedeutet jedoch nicht automatisch eine Befreiung von sämtlichen sektoralen US-Zusatzzöllen. Die konkrete Zollbelastung muss anhand der jeweils geltenden Regelungen geprüft werden.

 

5. Transfer Pricing: Wenn Verrechnungspreise zum Zollrisiko werden

Ein zunehmend wichtiger Aspekt der US-Zoll-Compliance ist das Zusammenspiel zwischen Transfer Pricing (Verrechnungspreisen) und der zollrechtlichen Bewertung konzerninterner Warenlieferungen.

Viele deutsche Unternehmen beliefern ihre amerikanischen Tochtergesellschaften auf Grundlage konzerninterner Verrechnungspreise. Diese orientieren sich regelmäßig an steuerlichen Grundsätzen, insbesondere dem Fremdvergleichsprinzip (Arm's Length Principle). Die steuerliche Anerkennung eines Verrechnungspreises bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dieser auch für Zollzwecke akzeptiert wird.

Unterschiedliche Anforderungen von Steuer- und Zollrecht

Während das steuerliche Transfer Pricing auf eine angemessene Gewinnverteilung zwischen verbundenen Unternehmen abzielt, steht im Zollrecht die zutreffende Ermittlung des Zollwerts im Vordergrund.

Bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen prüft CBP insbesondere, ob die gesellschaftsrechtliche Beziehung den vereinbarten Preis beeinflusst hat.

Auch eine steuerlich anerkannte Verrechnungspreisdokumentation reicht allein nicht zwingend aus, um die zollrechtliche Angemessenheit des Transaktionswerts nachzuweisen.

Nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen

Besondere Risiken entstehen durch sogenannte Year-End Adjustments oder Transfer Pricing Adjustments.

Werden konzerninterne Warenpreise nachträglich angepasst, kann dies Auswirkungen auf bereits angemeldete Zollwerte haben.

Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Anpassungen im US-Zollrecht berücksichtigt werden. Dafür sind insbesondere eine geeignete, vor der Einfuhr bestehende Preisvereinbarung, nachvollziehbare Berechnungsmethoden und die Einhaltung der einschlägigen CBP-Verfahren relevant.

Eine automatische Übernahme steuerlicher Verrechnungspreisanpassungen in die Zollwertermittlung ist nicht zulässig.

Warum Transfer Pricing durch höhere US-Zölle wichtiger wird

Mit steigenden US-Einfuhrzöllen gewinnt die korrekte Zollwertermittlung erheblich an wirtschaftlicher Bedeutung.

Bereits vergleichsweise geringe Änderungen des Zollwerts können bei hohen sektoralen Zusatzzöllen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Unternehmen sollten deshalb ihre steuerlichen Verrechnungspreismodelle und zollrechtlichen Bewertungsmethoden aufeinander abstimmen.

Transfer Pricing und Customs Valuation müssen gemeinsam betrachtet werden – insbesondere bei konzerninternen Warenlieferungen in die USA.

 

6. Importer of Record: Eine zentrale Rolle im US-Zollrecht

Der Importer of Record ist für die ordnungsgemäße Einfuhr von Waren in die USA verantwortlich.

Zu seinen Aufgaben gehören die korrekte Zollanmeldung, die Ermittlung der geschuldeten Einfuhrabgaben und die Einhaltung der anwendbaren Importvorschriften.

Für deutsche Unternehmen ist diese Rolle besonders relevant, wenn sie selbst als Importer of Record auftreten oder über eigene US-Tochtergesellschaften importieren.

Auch Lieferungen unter DDP (Delivered Duty Paid) sollten überprüft werden. Die Incoterms regeln zwar die vertragliche Verteilung von Kosten und Pflichten, bestimmen jedoch nicht automatisch, wer nach US-Zollrecht als Importer of Record auftreten darf.

Die durch EO 14411 vorgesehenen Anforderungen können bestehende Importmodelle beeinflussen.

 

7. Zoll-Compliance als Bestandteil des unternehmerischen Risikomanagements

Die Kombination aus Reasonable Care, sektoralen US-Zöllen, USMCA, Transfer Pricing und Executive Order 14411 zeigt:

Zoll-Compliance ist längst mehr als die korrekte Erstellung einer Zollanmeldung.

Sie betrifft das gesamte Unternehmen. Einkauf, Vertrieb, Logistik, Steuern, Finanzen und Rechtsabteilung müssen zusammenarbeiten, um regulatorische Risiken frühzeitig zu erkennen.

Besonders wichtig sind dabei:

Datenqualität und Dokumentation: Zolltarifnummern, Warenursprungsnachweise, Zollwerte und Verrechnungspreise müssen konsistent und nachvollziehbar sein.

Interne Kontrollen: Unternehmen benötigen dokumentierte Prozesse, eindeutige Verantwortlichkeiten und regelmäßige Compliance-Prüfungen.

Internationale Abstimmung: Deutsche Exportorganisationen und US-Gesellschaften müssen sicherstellen, dass steuerliche Verrechnungspreise, zollrechtliche Bewertungen und operative Importprozesse aufeinander abgestimmt sind.

 

8. Was deutsche Unternehmen jetzt konkret tun sollten

Für Unternehmen mit US-Geschäft empfiehlt sich eine systematische Überprüfung ihrer Zoll-Compliance-Strukturen.

  1. Importer-of-Record-Strukturen überprüfen: Wer trägt die zollrechtliche Verantwortung bei der Einfuhr?
  2. Sektorale US-Zölle analysieren: Welche Produkte unterliegen zusätzlichen Zöllen und welche Ausnahmen kommen in Betracht?
  3. USMCA-Präferenzen bewerten: Werden die Ursprungsregeln eingehalten und ausreichend dokumentiert?
  4. Transfer Pricing und Zollwert abstimmen: Sind konzerninterne Verrechnungspreise zollrechtlich belastbar und werden nachträgliche Anpassungen korrekt behandelt?
  5. Zollbürgschaften und finanzielle Sicherheiten überprüfen: Sind bestehende Absicherungen ausreichend?
  6. Reasonable-Care-Anforderungen bewerten: Entsprechen die internen Kontrollverfahren den Empfehlungen des CBP-Leitfadens von 2017?
  7. Internationale Zusammenarbeit stärken: Arbeiten Zoll-, Steuer- und Finanzabteilungen sowie nordamerikanische Gesellschaften ausreichend zusammen?

Ein strukturierter Compliance-Check kann helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und notwendige Anpassungen gezielt umzusetzen.

 

9. Wie BDO Customs Managed Services Unternehmen unterstützt

Die zunehmende Komplexität des US-Zollrechts stellt Unternehmen vor die Herausforderung, regulatorische Anforderungen dauerhaft und effizient in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren.

BDO Customs Managed Services unterstützt Unternehmen dabei, internationale Zollprozesse strukturiert, rechtskonform und effizient zu gestalten.

Im Mittelpunkt steht die Verbindung von zollrechtlicher Expertise, standardisierten Prozessen, digitalen Lösungen und einer kontinuierlichen Überwachung der Compliance-Anforderungen.

Das Leistungsspektrum kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:

  • Zoll-Compliance und Risikomanagement: Überprüfung bestehender Zollprozesse und Weiterentwicklung interner Kontrollsysteme.
  • Zolltarifierung, Zollwert und Warenursprung: Unterstützung bei der korrekten Einreihung von Waren und Anwendung der Ursprungsregeln.
  • Sektorale US-Zölle und USMCA: Analyse zusätzlicher Zollbelastungen und möglicher Präferenzvorteile.
  • Transfer Pricing und Customs Valuation: Abstimmung steuerlicher Verrechnungspreismodelle mit zollrechtlichen Bewertungsanforderungen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuer- und Zollteams.
  • Importer of Record und Customs Compliance: Bewertung von Importstrukturen, Zollbürgschaften und CBP-Anforderungen.
  • Operative Zollprozesse und digitale Lösungen: Standardisierung, Automatisierung und Qualitätssicherung wiederkehrender Zollprozesse.

Ein besonderer Mehrwert entsteht durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem BDO US Team. Dadurch können deutsche Exportanforderungen, amerikanische Importvorschriften und internationale Verrechnungspreisstrukturen gemeinsam betrachtet werden.

Unser Ziel ist es, Unternehmen nicht nur bei aktuellen regulatorischen Herausforderungen zu unterstützen, sondern ihre Zollorganisation langfristig widerstandsfähig, effizient und zukunftssicher aufzustellen.

Meine persönliche Perspektive aus der Praxis

In meiner beruflichen Zeit bei General Motors, der BMW Group und der Bayer AG hatte ich zahlreiche Berührungspunkte mit dem US-Zollrecht und den damit verbundenen Herausforderungen für international tätige Unternehmen. Deshalb ist mir dieses Thema ein besonderes Anliegen. Die aktuellen geopolitischen Veränderungen machen es für Unternehmen wichtiger denn je, sich intensiv mit den zollrechtlichen Anforderungen der USA auseinanderzusetzen.


Auch in unseren grenzüberschreitenden Beratungsprojekten gemeinsam mit dem BDO US Team erleben wir immer wieder unmittelbar, wie dynamisch und tiefgreifend sich die regulatorischen Rahmenbedingungen verändern. Gerade das Zusammenspiel von sektoralen Zöllen, Freihandelsabkommen, Verrechnungspreisen, Ursprungsregeln und verschärften Compliance-Anforderungen zeigt, dass Unternehmen ihre internationalen Lieferketten zunehmend aus einer ganzheitlichen zollrechtlichen und steuerlichen Perspektive betrachten müssen.


Eine vorausschauende und international abgestimmte Zoll-Compliance ist deshalb längst kein rein operatives Thema mehr, sondern ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen unternehmerischen Risikomanagements.

Fazit: US-Zoll-Compliance wird zum strategischen Erfolgsfaktor

Die Executive Order 14411, die sektoralen US-Zölle, die komplexen Ursprungsregeln des USMCA und die zollrechtlichen Auswirkungen konzerninterner Verrechnungspreise verdeutlichen, wie anspruchsvoll das US-Zollrecht für international tätige Unternehmen geworden ist.

Für deutsche Exporteure bedeutet dies, nicht nur die eigene Ausfuhrabwicklung, sondern auch die Importstrukturen, Zollbelastungen, Verrechnungspreise und Compliance-Anforderungen in den USA zu berücksichtigen.

Wer seine Zoll-Compliance frühzeitig überprüft, die Auswirkungen sektoraler Zölle analysiert und steuerliche sowie zollrechtliche Prozesse international aufeinander abstimmt, kann regulatorische Risiken reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit seiner nordamerikanischen Lieferketten stärken.

 

Quellen: Strengthening Customs Enforcement – The White House, U.S. Customs and Border Protection | U.S. Customs and Border Protection, Agreement between the United States of America, the United Mexican States, and Canada 7/1/20 Text | United States Trade Representative

Dieser Artikel wurde verfasst von

Holger Bauer
Dipl. Wirtschaftsjurist (FH), Partner, Tax & Legal
German Indirect Tax
Christina Busch
Steuerberaterin, Partnerin, Tax & Legal, Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise