Neue Anforderungen an die Zoll-Compliance, sektorale US-Zölle, USMCA und Transfer Pricing verändern die Rahmenbedingungen für international tätige Unternehmen.
Die handelspolitischen Rahmenbedingungen in den USA verändern sich grundlegend. Mit der Executive Order 14411 „Strengthening Customs Enforcement“ vom 3. Juni 2026 hat die US-Regierung eine weitreichende Reform der Zollkontrollen eingeleitet. Ziel ist es, die Einhaltung bestehender Vorschriften konsequenter durchzusetzen, Zollforderungen besser abzusichern und die Transparenz internationaler Lieferketten zu erhöhen.
Gleichzeitig stellen sektorale US-Zölle, die Ursprungsregeln des Freihandelsabkommens United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) sowie die zollrechtliche Behandlung konzerninterner Verrechnungspreise deutsche Unternehmen vor zusätzliche Herausforderungen.
Bereits 2017 veröffentlichte die US-Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) eine überarbeitete Fassung ihrer Informed Compliance Publication „Reasonable Care“. Die darin beschriebenen Grundsätze bilden weiterhin einen wichtigen Maßstab für eine wirksame Zoll-Compliance.
Das amerikanische Zollrecht basiert auf dem Prinzip der Informed Compliance. Die Zollbehörde informiert über die rechtlichen Anforderungen, während Importeure verpflichtet sind, ihre Zollanmeldungen mit angemessener Sorgfalt (Reasonable Care) vorzunehmen.
Der CBP-Leitfaden von September 2017 enthält hierzu einen umfangreichen Fragenkatalog. Wesentliche Prüffelder sind:
Die Verantwortung für die Richtigkeit der Zollanmeldung verbleibt grundsätzlich beim Importer of Record – auch wenn externe Zollbroker eingeschaltet werden.
Die Executive Order 14411 verfolgt das Ziel, Schwachstellen bei der Zollabwicklung zu beseitigen, Zollforderungen besser abzusichern und Verstöße konsequenter zu verfolgen.
Vorgesehen sind insbesondere:
Strengere Anforderungen an den Importer of Record (IOR): Importeure sollen höhere Anforderungen an Identität, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zollbürgschaften erfüllen.
Einschränkungen für ausländische Importeure: Vereinfachte Zollverfahren (Informal Entries) und die Nutzung fortlaufender Zollbürgschaften (Continuous Bonds) sollen für ausländische Importers of Record eingeschränkt werden.
Erweiterte Offenlegungspflichten: Zusätzliche Informationen zu Unternehmensstrukturen, Eigentumsverhältnissen und Lieferketten sollen die Transparenz erhöhen.
Konsequentere Verfolgung von Zollverstößen: Fehlerhafte Zolltarifierungen, unzutreffende Zollwertangaben und die Umgehung von Einfuhrabgaben sollen stärker kontrolliert und sanktioniert werden.
Die konkrete Anwendung einzelner Maßnahmen hängt von ihrer Umsetzung durch die zuständigen US-Behörden ab.
Neben der Executive Order 14411 gewinnen sektorale US-Zölle nach Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 an Bedeutung.
Diese Zölle betreffen insbesondere:
Die zusätzlichen Zölle können die Importkosten erheblich erhöhen. Entscheidend sind die zolltarifliche Einreihung, der Warenursprung, die geltenden Zusatzzölle und mögliche Ausnahmen. Für Unternehmen reicht es nicht mehr aus, ausschließlich den regulären US-Einfuhrzollsatz zu kennen. Vielmehr müssen sämtliche anwendbaren Zollmaßnahmen bei der Kalkulation und Gestaltung internationaler Lieferketten berücksichtigt werden.
Das United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) regelt seit dem 1. Juli 2020 den präferenziellen Warenverkehr zwischen den USA, Mexiko und Kanada. Für deutsche Unternehmen ist das Abkommen insbesondere relevant, wenn sie über Produktionsstätten, Tochtergesellschaften oder Zulieferer in Nordamerika verfügen. Die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen setzt voraus, dass die jeweiligen produktspezifischen Ursprungsregeln erfüllt werden.
Besonders in der Automobilindustrie gelten anspruchsvolle Anforderungen an den regionalen Wertschöpfungsanteil (Regional Value Content), den Arbeitswertanteil (Labor Value Content) und den Bezug bestimmter Materialien. Eine USMCA-Präferenz bedeutet jedoch nicht automatisch eine Befreiung von sämtlichen sektoralen US-Zusatzzöllen. Die konkrete Zollbelastung muss anhand der jeweils geltenden Regelungen geprüft werden.
Ein zunehmend wichtiger Aspekt der US-Zoll-Compliance ist das Zusammenspiel zwischen Transfer Pricing (Verrechnungspreisen) und der zollrechtlichen Bewertung konzerninterner Warenlieferungen.
Viele deutsche Unternehmen beliefern ihre amerikanischen Tochtergesellschaften auf Grundlage konzerninterner Verrechnungspreise. Diese orientieren sich regelmäßig an steuerlichen Grundsätzen, insbesondere dem Fremdvergleichsprinzip (Arm's Length Principle). Die steuerliche Anerkennung eines Verrechnungspreises bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dieser auch für Zollzwecke akzeptiert wird.
Unterschiedliche Anforderungen von Steuer- und Zollrecht
Während das steuerliche Transfer Pricing auf eine angemessene Gewinnverteilung zwischen verbundenen Unternehmen abzielt, steht im Zollrecht die zutreffende Ermittlung des Zollwerts im Vordergrund.
Bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen prüft CBP insbesondere, ob die gesellschaftsrechtliche Beziehung den vereinbarten Preis beeinflusst hat.
Auch eine steuerlich anerkannte Verrechnungspreisdokumentation reicht allein nicht zwingend aus, um die zollrechtliche Angemessenheit des Transaktionswerts nachzuweisen.
Nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen
Besondere Risiken entstehen durch sogenannte Year-End Adjustments oder Transfer Pricing Adjustments.
Werden konzerninterne Warenpreise nachträglich angepasst, kann dies Auswirkungen auf bereits angemeldete Zollwerte haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Anpassungen im US-Zollrecht berücksichtigt werden. Dafür sind insbesondere eine geeignete, vor der Einfuhr bestehende Preisvereinbarung, nachvollziehbare Berechnungsmethoden und die Einhaltung der einschlägigen CBP-Verfahren relevant.
Eine automatische Übernahme steuerlicher Verrechnungspreisanpassungen in die Zollwertermittlung ist nicht zulässig.
Warum Transfer Pricing durch höhere US-Zölle wichtiger wird
Mit steigenden US-Einfuhrzöllen gewinnt die korrekte Zollwertermittlung erheblich an wirtschaftlicher Bedeutung.
Bereits vergleichsweise geringe Änderungen des Zollwerts können bei hohen sektoralen Zusatzzöllen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Unternehmen sollten deshalb ihre steuerlichen Verrechnungspreismodelle und zollrechtlichen Bewertungsmethoden aufeinander abstimmen.
Transfer Pricing und Customs Valuation müssen gemeinsam betrachtet werden – insbesondere bei konzerninternen Warenlieferungen in die USA.
Der Importer of Record ist für die ordnungsgemäße Einfuhr von Waren in die USA verantwortlich.
Zu seinen Aufgaben gehören die korrekte Zollanmeldung, die Ermittlung der geschuldeten Einfuhrabgaben und die Einhaltung der anwendbaren Importvorschriften.
Für deutsche Unternehmen ist diese Rolle besonders relevant, wenn sie selbst als Importer of Record auftreten oder über eigene US-Tochtergesellschaften importieren.
Auch Lieferungen unter DDP (Delivered Duty Paid) sollten überprüft werden. Die Incoterms regeln zwar die vertragliche Verteilung von Kosten und Pflichten, bestimmen jedoch nicht automatisch, wer nach US-Zollrecht als Importer of Record auftreten darf.
Die durch EO 14411 vorgesehenen Anforderungen können bestehende Importmodelle beeinflussen.
Die Kombination aus Reasonable Care, sektoralen US-Zöllen, USMCA, Transfer Pricing und Executive Order 14411 zeigt:
Zoll-Compliance ist längst mehr als die korrekte Erstellung einer Zollanmeldung.
Sie betrifft das gesamte Unternehmen. Einkauf, Vertrieb, Logistik, Steuern, Finanzen und Rechtsabteilung müssen zusammenarbeiten, um regulatorische Risiken frühzeitig zu erkennen.
Besonders wichtig sind dabei:
Datenqualität und Dokumentation: Zolltarifnummern, Warenursprungsnachweise, Zollwerte und Verrechnungspreise müssen konsistent und nachvollziehbar sein.
Interne Kontrollen: Unternehmen benötigen dokumentierte Prozesse, eindeutige Verantwortlichkeiten und regelmäßige Compliance-Prüfungen.
Internationale Abstimmung: Deutsche Exportorganisationen und US-Gesellschaften müssen sicherstellen, dass steuerliche Verrechnungspreise, zollrechtliche Bewertungen und operative Importprozesse aufeinander abgestimmt sind.
Für Unternehmen mit US-Geschäft empfiehlt sich eine systematische Überprüfung ihrer Zoll-Compliance-Strukturen.
Ein strukturierter Compliance-Check kann helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und notwendige Anpassungen gezielt umzusetzen.
Die zunehmende Komplexität des US-Zollrechts stellt Unternehmen vor die Herausforderung, regulatorische Anforderungen dauerhaft und effizient in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren.
BDO Customs Managed Services unterstützt Unternehmen dabei, internationale Zollprozesse strukturiert, rechtskonform und effizient zu gestalten.
Im Mittelpunkt steht die Verbindung von zollrechtlicher Expertise, standardisierten Prozessen, digitalen Lösungen und einer kontinuierlichen Überwachung der Compliance-Anforderungen.
Das Leistungsspektrum kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:
Ein besonderer Mehrwert entsteht durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem BDO US Team. Dadurch können deutsche Exportanforderungen, amerikanische Importvorschriften und internationale Verrechnungspreisstrukturen gemeinsam betrachtet werden.
Unser Ziel ist es, Unternehmen nicht nur bei aktuellen regulatorischen Herausforderungen zu unterstützen, sondern ihre Zollorganisation langfristig widerstandsfähig, effizient und zukunftssicher aufzustellen.
In meiner beruflichen Zeit bei General Motors, der BMW Group und der Bayer AG hatte ich zahlreiche Berührungspunkte mit dem US-Zollrecht und den damit verbundenen Herausforderungen für international tätige Unternehmen. Deshalb ist mir dieses Thema ein besonderes Anliegen. Die aktuellen geopolitischen Veränderungen machen es für Unternehmen wichtiger denn je, sich intensiv mit den zollrechtlichen Anforderungen der USA auseinanderzusetzen.
Auch in unseren grenzüberschreitenden Beratungsprojekten gemeinsam mit dem BDO US Team erleben wir immer wieder unmittelbar, wie dynamisch und tiefgreifend sich die regulatorischen Rahmenbedingungen verändern. Gerade das Zusammenspiel von sektoralen Zöllen, Freihandelsabkommen, Verrechnungspreisen, Ursprungsregeln und verschärften Compliance-Anforderungen zeigt, dass Unternehmen ihre internationalen Lieferketten zunehmend aus einer ganzheitlichen zollrechtlichen und steuerlichen Perspektive betrachten müssen.
Eine vorausschauende und international abgestimmte Zoll-Compliance ist deshalb längst kein rein operatives Thema mehr, sondern ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen unternehmerischen Risikomanagements.
Fazit: US-Zoll-Compliance wird zum strategischen Erfolgsfaktor
Die Executive Order 14411, die sektoralen US-Zölle, die komplexen Ursprungsregeln des USMCA und die zollrechtlichen Auswirkungen konzerninterner Verrechnungspreise verdeutlichen, wie anspruchsvoll das US-Zollrecht für international tätige Unternehmen geworden ist.
Für deutsche Exporteure bedeutet dies, nicht nur die eigene Ausfuhrabwicklung, sondern auch die Importstrukturen, Zollbelastungen, Verrechnungspreise und Compliance-Anforderungen in den USA zu berücksichtigen.
Wer seine Zoll-Compliance frühzeitig überprüft, die Auswirkungen sektoraler Zölle analysiert und steuerliche sowie zollrechtliche Prozesse international aufeinander abstimmt, kann regulatorische Risiken reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit seiner nordamerikanischen Lieferketten stärken.
Quellen: Strengthening Customs Enforcement – The White House, U.S. Customs and Border Protection | U.S. Customs and Border Protection, Agreement between the United States of America, the United Mexican States, and Canada 7/1/20 Text | United States Trade Representative


